Neue EU-Vorschriften zwingen Lebensmittelhersteller zu genaueren Inhaltsangaben
Ab 2014 gelten neue EU-Kennzeichnungsvorschriften für Lebensmittelhersteller. Die Inhaltsstoffe müssen dann genauer beschrieben werden. Die Beschriftung muss gut lesbar sein.
In einer Nährwerttabelle sind Angaben zum Gehalt von Salz, Zucker, Fett, Kohlenhydrate, Eiweiß und ungesättigten Fettsäuren bezogen auf 100 Gramm bzw. Milliliter zu machen. Auf Imitate muss hingewiesen werden. Bei Analogkäse muss beispielsweise: "hergestellt aus Pflanzenfett" stehen.
Die Stoffe, die Allergien hervorrufen können, müssen auf der Verpackung, aber auch auf Restaurantspeisekarten hervorgehoben werden. Bei Frischfleich wird eine Herkunftsbezeichnung Pflicht, die es bisher nur bei Rindfleisch gab.