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28.09.11 15:55 Uhr
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Jurist erklärt: Diese Fragen sind bei Bewerbungsgesprächen unzulässig

Das Arbeitsrecht ist auch dafür zuständig, die Persönlichkeitsrechte von Arbeitnehmern und Bewerbern zu wahren. Es wird in Bezug auf Bewerbungsverfahren zwischen unzulässigen und zulässigen Fragen unterschieden. Manche muss man wahrheitsgemäß beantworten, manche eben nicht.

Fragen zum Lebenslauf, zur Bildung und zum beruflichen Werdegang sind zulässig. Grundsätzlich unzulässig ist bei Frauen die Frage nach einer bevorstehenden Schwangerschaft. Fragen zu Behinderungen, die die Tätigkeit im Betrieb nicht betreffen, sind ebenfalls unzulässig.

Nach einer HIV-Infektion darf nur dann gefragt werden, wenn im Rahmen der Tätigkeit ein Ansteckungsrisiko besteht. Ist die Arbeitsfähigkeit davon nicht betroffen, ist auch diese Frage unzulässig. Ebenso muss eine Frage nach einer weiteren Bewerbung, zum Beispiel bei der Konkurrenz, nicht beantwortet werden.


WebReporter: FrankaFra
Rubrik:   Wirtschaft / Arbeitsmarkt
Schlagworte: Frage, Jurist, Persönlichkeitsrecht, Bewerbungsgespräch, Zulässigkeit
Quelle: www.zeit.de
Meinung des Autors zum Thema:
 
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Bewerbungsgespräche machen mir persönlich immer Spaß, doch andere wiederum hassen sie wie die Pest.

Ich bekam mal den Rat: "Wenn das Bewerbungsgespräch nicht klappt, war es nicht die richtige Firma für dich."

Genau! :)
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22 User-Kommentare Alle Kommentare öffnen

Kommentar ansehen Darf nicht gefragt werden?   
 
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28.09.2011 16:11 Uhr von Didatus
Und we soll das ablaufen?
Personalchef: "Planen sie in nächster Zeit schwanger zu werden?"
Bewerberin: "Das dürfen sie mich nicht fragen."
zwei drei Alibi-Sätze später ...
Personalchef: "Es tut mir Leid, aber sie entsprechen nicht unserem Profil."

Wer will solche eine Reaktion verhindern? Als Bewerber sitzt man nun am kürzeren Hebel. Dann wrden sich halt schnell irgendwelche anderen Gründe ausgedacht, um den entsprechenden Bewerber abzulehnen. Und wenn es einfach ist "Wir haben nicht den Eindruck, dass sie gut in unser Team passen.". Was will man dagegen machen?
Ist ja schön und gut, was alles juristisch unzulässig ist. Nur wie will man das kontrollieren und durchsetzen?
Kommentar ansehen natürlich muss man solche Fragen nicht beantworten   
 
+11 | -3
 
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28.09.2011 16:14 Uhr von jschling
...man kann sich dann vielleicht auch gleich die Anfahrt sparen und telefonisch absagen *g*
Kommentar ansehen die fragen,   
 
+40 | -0
 
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28.09.2011 16:34 Uhr von Nobody-66
die unzulässig sind aber dennoch gern gestellt werden (z.b. schwangerschaft), werden so beantwortet, wie es der frager gern hören möchte. fertig.
zumal sich der kinderwunsch eh ganz schnell ändern kann :D
Kommentar ansehen @Didatus   
 
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28.09.2011 16:43 Uhr von artefaktum
Bei unzulässigen Fragen darfst du lügen. (z.B. Schwangerschaft, Gewerkschaftsmitglied)

Sollte der Arbeitgeber später erfahren, dass du gelogen hast, ist das für ihn kein Grund für eine Kündigung.
Kommentar ansehen Dann aber wundern sich immer noch Frauen,   
 
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28.09.2011 16:50 Uhr von DerBelgarath
daß sie gar nicht zum Bewerbungsgespräch eingeladen werden.

Wer könnte es einem Arbeitgeber ernsthaft übelnehmen, der junge engagierte und immer einsatzbereite Mitarbeiter "mit Biß" haben will, wenn er gnadenlos BewerberInnen aussiebt, bei denen er Bedenken hat?

Früher erfuhren BewerberInnen noch, weshalb sie den Job nicht bekamen oder nicht eingeladen wurden.

Ehrlichkeit kann sich heute kein Arbeitgeber mehr leisten, das kostet jeweils 3 Monatsgehälter Schadensersatz, oder mehr!
Kommentar ansehen @DerBelgarath   
 
+9 | -0
 
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28.09.2011 16:56 Uhr von artefaktum
Wie sähe denn eine Alternative aus? Sollen Frauen nie mehr schwanger werden dürfen weil Sie bei der Einstellung gesagt haben, sie wollen nie schwanger werden?

Es gibt so was wie Persönlichkeitsrechte in unserem Land: Auch für Arbeitnehmer.
Kommentar ansehen @DerBelgarath   
 
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28.09.2011 17:11 Uhr von Nobody-66
zum glück können auch männer erziehungsurlaub (oder wie auch immer das sich nennt) nehmen. daher kann es auch sein, die frau geht wieder arbeiten und der mann bleibt zu hause. also ist das ausfall-risiko für den chef nun fast gleich bei frau und mann
Kommentar ansehen @artefaktum   
 
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28.09.2011 17:25 Uhr von jschling
wie kommst du denn auf die Idee ?
OK, bezüglich Schwangerschaft kann man immer noch von einem "Unfall" sprechen, sprich nicht vorsätzlich
gehts aber um die in der News auch erwähnten Behinderungen (die auf die eigentliche Tätigkeit vielleicht keinen Einfluss haben, aber zu >50 Krankheitstagen im Jahr führen), dann ist eine Lüge = eine Lüge = Vertrauensverhältnis futsch
also sagen "das beantworte ich nicht" und lügen sind 2 völlig unterschiedliche Dinge
Kommentar ansehen @ nobody-66   
 
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28.09.2011 17:29 Uhr von DerBelgarath
In der Praxis sieht das aber ganz anders aus - das Ausfallrisiko ist immer noch bei Frauen deutlich höher als bei Männern, und dementsprechend bevorzugen selbst Personalchefinnen sehr oft männliche Bewerber. (Ich berate regelmässig eine Frau hinsichtlich der Formulierungen für abgelehnte BewerberInnen)


@ Artefaktum

Natürlich gibt es Persönlichkeitsrechte für Arbeitnehmer. Nur führen diese Rechte häufig nicht etwa dazu, daß die angeblich oder tatsächlich benachteiligten Bevölkerungsgruppen häufiger eingestellt, sondern eher mit fadenscheinigen, aber juristisch unanfechtbaren Floskeln abgelehnt werden.

Wer von allen gleich geeigneten Bewerbern einen jungen strebsamen Familienvater - oder eine blonde vollbusige hübsche Frau - auf einer bestimmten Stelle will, der wird diese(n) nach wie vor einstellen. Nur werden die Mitbewerber heutzutage eben nicht mehr gewahr, warum sie hinten runter gerutscht sind.
Kommentar ansehen @jschling   
 
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28.09.2011 17:32 Uhr von artefaktum
"OK, bezüglich Schwangerschaft kann man immer noch von einem "Unfall" sprechen,"

Vielleicht ändert man ja auch später noch seine Lebenspläne?


"(die auf die eigentliche Tätigkeit vielleicht keinen Einfluss haben, aber zu >50 Krankheitstagen im Jahr führen)"

Wieso muss eine Behinderung unbedingt zu höheren Krankheitstagen führen? Eine Behinderung ist etwas latentes im Gegensatz zu einer Erkrankung.

"Vertrauensverhältnis futsch"

Wenn der Arbeitgeber Dinge fragt, die mit meinem Privatleben zu tun haben und im Zusammenhang mit meiner Tätigkeit nichts zu tun haben, kann man das auch als Bruch des Vertrauensverhältnisses interpretieren. Ich schnüffel als Angestellter auch nicht im Privatleben meines Arbeitgebers rum.

"dann ist eine Lüge = eine Lüge"

Und eben das sieht der Gesetzgeber auch anders.

[ nachträglich editiert von artefaktum ]
Kommentar ansehen @ artefaktum   
 
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28.09.2011 17:38 Uhr von DerBelgarath
Statistisch gesehen haben Behinderte schlichtweg höhere Fehlzeiten als Nichtbehinderte, dies ist eine einfache und vor allem nachprüfbare Tatsache.

Daß ein großer Teil, möglicherweise sogar die Mehrheit, versucht, Fehltage auf ein Minimum zu reduzieren, ist sicherlich löblich, reduziert aber für einen Arbeitgeber das Risiko, an einen von den wenigen "anderen" zu geraten, möglicherweise nicht genug.

Dazu kommt, daß die Entlassung von Schwerbehinderten aufgrund der derzeitigen Gesetzeslage für Arbeitgeber fast schon zu einem Glücksspiel geworden ist.

Fazit: Solange die Quote noch nicht untererfüllt ist oder man lieber Kompensationszahlungen macht, wird es für viele Arbeitgeber schon alleine wegen des Risikos möglicher Ausfallzeiten sowie der Kosten - die Lohnfortzahlung in den ersten Krankheitswochen trägt der Arbeitgeber - es eben geratsam erscheinen, den Job einem Bewerber zu geben, der zumindest aktuell jung und gesund ist.

Aber auch das darf ein Arbeitgeber heute nicht mehr zugeben, sonst wird es schnell sehr sehr teuer für ihn!

[ nachträglich editiert von DerBelgarath ]
Kommentar ansehen @DerBelgarath   
 
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28.09.2011 17:47 Uhr von artefaktum
Du wirfst da jetzt zwei Sachen durcheinander:

+ Behinderte, die offiziell als Behinderte gelten und und als solche vorsätzlich eingestellt werden und besondere Rechte haben.

+ Und Menschen mit einer Behinderung, die allerdings nicht auffällig ist und als Normalarbeitnehmer eingestellt werden.

Wir reden hier über die zweite Gruppe.
Kommentar ansehen @ artefaktum   
 
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28.09.2011 17:57 Uhr von DerBelgarath
Natürlich reden wir über die zweite Gruppe.

Aber der Übergang vom "unauffällig Behinderten" zum "Schwerbehinderten" ist für den Arbeitgeber nicht zu beeinflussen, und es ist aus der Praxis heraus beurteilt nun einmal wahrscheinlicher, daß ein bereits Behinderter die Anerkennung als Schwerbehinderter schafft, als daß ein bis dato völlig Gesunder plötzlich den Status "Schwerbehinderter" erhält!
Kommentar ansehen @artefaktum   
 
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28.09.2011 17:58 Uhr von jschling
ja so ganz hab ich schon in der News den Sinn nach "nicht arbeitsrelevanten Behinderungen" verstanden - wo es sich in keinster Weise auf die Arbeit auswirkt (und da zähle ich auch Arbeitsplatzgestaltung, Toilettenräume usw zu), bleibt eigentlich nur die eventuell vermehrten Kranheitstage und über das Normalmass hinaus plötzliche Arbeitsunfähigkeit als Punkt.

Bei der Schwangerschaft kann man halt noch lügen, von einem Umfall sprechen, daher der Hinweis. Lässt man sich als Frau aber bezüglich Unfruchtbarkeit behanden (oder ihr Mann) und erzählt das freizügig (blöd), dann kann das noch richtig teuer werden, je nachdem, was der Arbeitgeber erstmal in deine Ausbildung steckt.

OK, die Fragen sind nicht erlaubt, weiss ich auch, da sind wir uns einig. Deswegen darf man aber trotzdem nicht lügen - das eine "Unrecht" gleicht das andere nicht aus, ist immer so, gilt eigentlich für alles. Und das istja auch richtig so, sonst könnten wir alle wieder mit der Keule rumlaufen um unsere Streitigkeiten zu lösen

[ nachträglich editiert von jschling ]
Kommentar ansehen Frage nach Behinderung   
 
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28.09.2011 18:12 Uhr von Abdul_Tequilla
Wieso soll in einem Bewerbungsgespräch nicht nach einer Behinderung gefragt werden? Hat doch Vorteile für den Arbeitgeber und für den Arbeitnehmer, jemanden einzustellen, der eine Behinderung hat.
Arbeitgeber: Er erfüllt die Quote (die er erfüllen muss) / der Mitarbeiter ist aber möglicherweise richtig gut.
Arbeitnehmer: Er wird bei gleicher Qualifikation wie ein nichtbehinderter Mensch häufig bevorzugt eingestellt.
Kommentar ansehen @Didatus   
 
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28.09.2011 20:10 Uhr von Matthias1979
Bei unerlaubten Fragen darf hemmungslos gelogen werden.
Kommentar ansehen @jschling   
 
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28.09.2011 20:19 Uhr von Nobody-66
"OK, die Fragen sind nicht erlaubt, weiss ich auch, da sind wir uns einig. Deswegen darf man aber trotzdem nicht lügen - das eine "Unrecht" gleicht das andere nicht aus, ist immer so, gilt eigentlich für alles. "

auch wenn sie sich dann gegen unfruchtbarkeit behandel lässt, ist noch alles im grünen bereich. die frage darf eigentlich nicht gestellt werden und gut. das ist halt das risiko des unternehmers, wenn er frauen einstellt, das diese auch schwanger werden können.
männer können genauso schnell erkranken (auch für lange zeit) wie frauen schwanger werden. z.b. motorradunfall. deswegen jetzt aber keine einstellen, die motorrad fahren, macht doch aber auch keiner....
wenn ich als chef eine 30 jährige beim vorstellungsgespräch frage, ob sie noch jungfrau ist und sie sagt ja, muss ich auch von ausgehen, das sie lügt. vorallem, wenn sie schon kinder hat :D

@Abdul_Tequilla
"OK, die Fragen sind nicht erlaubt, weiss ich auch, da sind wir uns einig. Deswegen darf man aber trotzdem nicht lügen - das eine "Unrecht" gleicht das andere nicht aus, ist immer so, gilt eigentlich für alles. "
weil derjenige villeicht eine behinderung hat, die nicht förderungsfähig ist? den wenn sie förderungsfähig ist, wird es ja meist mit angebracht, weil man so lukrativer für den chef wird...

"Er erfüllt die Quote (die er erfüllen muss)"
ich bin auch unternehmer, muss aber keine quote erfüllen. in vielen betrieben kann man auch keine (schwer)behinderten anstellen
Kommentar ansehen @Nobody-66   
 
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28.09.2011 22:08 Uhr von brycer
"...ich bin auch unternehmer, muss aber keine quote erfüllen..."
Dann hast du wohl ein kleines Unternehmen. ;-)

"...Hinsichtlich der Beschäftigung Schwerbehinderter trifft die Arbeitgeber eine Pflichtquote. Diese Pflichtquote beträgt 5% (5-Prozent-Quote) und gilt ab 20 Beschäftigten. Danach muss ein Arbeitgeber auf 5% seiner Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen beschäftigen. Schwerbehinderte Frauen sind besonders zu berücksichtigen. Arbeitgeber mit bis zu 39 Arbeitsplätzen müssen zumindest einen, Arbeitgeber mit bis zu 59 Arbeitsplätzen zwei Schwerbehinderte beschäftigen. Die genannten Zahlen gelten jeweils jahresdurchschnittlich je Monat. Maßgebliche Vorschrift ist § 71 SGB IX..."

aus http://www.internetratgeber-recht.de/...

[ nachträglich editiert von brycer ]
Kommentar ansehen @News   
 
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28.09.2011 22:10 Uhr von opheltes
Jeder kann ein Profiler werden und sich eine Systematik aussuchen die ihm am angenehmsten faellt, wenn es nicht das erste Bewerbungsgespraech ist. Dazu sind keine notwendigen "Mustervorlagen" noetig.
Kommentar ansehen @brycer   
 
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28.09.2011 22:16 Uhr von Nobody-66
so ziemlich jedes handwerksunternehmen wird unter 20 beschäftigte haben. vorallem hier in der region.
und was ist eigentlich, wenn es keine geeigneten behinderten gibt? ist man dann von der erfüllung der qoute befreit?
Kommentar ansehen @Nobody-66   
 
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28.09.2011 22:29 Uhr von brycer
Nein, von der Erfüllung der Quote gibt es keine Befreiung, außer eben die Ausgleichsabgabe.

Es gibt sehr viele Arten der Behinderung! Klar kann man einen Gehörgeschädigten nicht gerade im Telefondienst einsetzen oder einen Rollstuhlfahrer auf die Baustelle schicken. Aber anders herum ist beides gut denkbar. ;-)
Kommentar ansehen @brycer   
 
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29.09.2011 06:49 Uhr von jpanse
Schick mal nen Hörgeschädigten auf die Baustelle...
Der hört nicht wenn ich rufe das er mal zur seite gehen soll...

Würde ich als Chef jetzt auch nicht verantworten wollen....

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