Hamburger Datenschutzbehörde: Google Analytics darf genutzt werden
Googles Dienst Google Analytics zur Analyse von Webseiten ist vielen Datenschützern ein Dorn im Auge.
Nun hat die Hamburger Datenschutzbehörde bestätigt, dass der Einsatz von Google Analytics einwandfrei möglich ist, jedenfalls unter bestimmten Voraussetzungen.
So sollen Webseitenbesucher in der Datenschutzerklärung auf die Nutzung des Tools hingewiesen werden und über die Möglichkeit aufgeklärt werden, mittels Browser-Plugin eine Übermittlung der Daten zu verhindern. Auch die IP-Adressen der Besucher müssen maskiert werden.