Schadensersatz für Familie, deren Urlaubsbuchung von Reisebüro vergessen wurde
Eine Familie mit Kind freute sich sehr auf ihren bereits gebuchten und bezahlten Türkei-Urlaub in den Pfingstferien.
Doch kaum am Flughafen angekommen, wurde ihnen mitgeteilt, dass sie nicht gebucht seien und sie so wieder nach Hause mussten.
Daheim stellten sie fest, dass ihr Reisebüro einfach vergessen hatte, sie bei der Fluglinie anzumelden. Sie forderten Schadensersatz und bekamen vor Gericht recht. Vor allem der immaterielle Wert des Urlaubs wurde vom Richter betont.