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13.09.11 13:04 Uhr
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Schadensersatz für Familie, deren Urlaubsbuchung von Reisebüro vergessen wurde

Eine Familie mit Kind freute sich sehr auf ihren bereits gebuchten und bezahlten Türkei-Urlaub in den Pfingstferien.

Doch kaum am Flughafen angekommen, wurde ihnen mitgeteilt, dass sie nicht gebucht seien und sie so wieder nach Hause mussten.

Daheim stellten sie fest, dass ihr Reisebüro einfach vergessen hatte, sie bei der Fluglinie anzumelden. Sie forderten Schadensersatz und bekamen vor Gericht recht. Vor allem der immaterielle Wert des Urlaubs wurde vom Richter betont.


WebReporter: mozzer
Rubrik:   Freizeit / Reisen
Schlagworte: Reise, Familie, Schadensersatz, Reisebüro
Quelle: www.sueddeutsche.de
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6 User-Kommentare Alle Kommentare öffnen

Kommentar ansehen wahrscheinlich hat es..   
 
+10 | -11
 
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13.09.2011 13:38 Uhr von mr_shneeply
...das Reisebüro nur gut mit der Familie gemeint.
Kommentar ansehen Vielleicht verkenne ich irgendwas, aber...   
 
+13 | -2
 
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13.09.2011 14:27 Uhr von Marvolo83
wenn ich eine Reise buche, bekomme ich Buchungsbestätigungen vom Flug und vom Hotel...

Ohne irgendetwas in der Hand zu haben, fahr ich doch nicht mit Kind und Kegel blind auf den Flughafen...
Kommentar ansehen Marvolo83   
 
+4 | -7
 
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13.09.2011 14:32 Uhr von Major_Sepp
Das ist absolut richtig!

Irgend etwas hast immer in der Hand. Selbst wenn es nur ne E-Mail mit Buchungsnummer ist (Billigflieger).

Ansonsten gibt es natürlich normale Flugtickets vom Veranstalter.

Manche Leute sind eben zu blöd zum Urlaub machen. Und für diese Dummheit gibts dann noch 50 Prozent des Reisepreises oben drauf (siehe Quelle).

Btw. wo bleibt eigentlich das Schmerzensgeld für die Person am Check-In? Passiert ja auch nicht alle Tage, dass jemand komplett ohne Unterlagen vor einem steht.. ^^
Kommentar ansehen ....   
 
+8 | -5
 
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13.09.2011 14:50 Uhr von ronny1975-1
Manche Menschen, wie beispielsweise Shortnews-Leser, sind scheinbar auch einfach zu blöd um einfache logische Schlüsse zu ziehen.

Zum einen ist es ganz normal, dass man mittlerweile zum Flughafen gehen kann, lediglich das Ziel + Name am Ticket-Drucker eingibt und das Ticket gedruckt wird.

Zum anderen wird die Familie wohl kaum einen "Flieg wann Du willst" Urlaub gebucht haben - Oder wie könnt ihr euch erklären, dass die Familie zum Zeitpunkt X:XX am Flughafen war? Scheint ja also doch mindestens eine Abflugzeit + Flugnummer übermittelt worden zu sein.
Kommentar ansehen ronny1975   
 
+2 | -3
 
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13.09.2011 15:49 Uhr von Major_Sepp
Ähm ich habe nie was anderes behauptet!!

Dennoch ist es so, dass du entweder normale Tickets bekommst oder eine Buchungsbestätigung mit Buchungsnummer.

Und zwar völlig unabhängig davon wie der Check-IN letztendlich verläuft (elektronisch oder Schalter). Bei den von dir angesprochenen E-Tickets wird man darüber hinaus ausdrücklich darauf hingewiesen die Buchungsnummer am Flughafen bereit haben zu müssen (auch wenn man sie letztendlich in den meißten Fällen nicht braucht).

Wir sprechen hier aber keineswegs von E-Tickets oder dergleichen. Laut Quelle erfolgte die Buchung über einen Reiseveranstalter.

Und dort gibts sowohl Buchungsbestätigung als auch Unterlagen in ausgedruckter Form und zwar ohne Wenn und Aber! Gerade bei Pauschalreisen....

[ nachträglich editiert von Major_Sepp ]
Kommentar ansehen Traurig ist vorallem   
 
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14.09.2011 08:11 Uhr von Wolfsburger
dass man für sein gutes Recht erst vor Gericht ziehen muss.

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