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13.09.11 10:52 Uhr
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Kein Laufsteg mehr für Heidi Klum

Das Supermodel Heidi Klum, dass seit den 1990er Jahren eines der erfolgreichsten Werbegesichter der Welt ist, hängt seine Laufstegkarriere an den Nagel.

Klum will sich nun mehr ihren Kindern und ihrem Gatten Seal widmen.

Doch auch ohne Laufsteg ist Heidi nicht unterbeschäftigt. Sie tritt in zahlreichen TV-Shows auf.


WebReporter: dieandyandrea
Rubrik:   Entertainment / Prominente
Schlagworte: Kind, Model, Heidi Klum, Seal, Laufsteg
Quelle: www.myheimat.de
Meinung des Autors zum Thema:
 
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Eine Tolle Mutter, muss ich schon sagen! Bei ihr gehen die süßen Kinder eben vor! Vorbildliche Heidi Klum!
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4 User-Kommentare Alle Kommentare öffnen

Kommentar ansehen Crushial   
 
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13.09.2011 11:05 Uhr von Dodecanol
Crushial macht zwar die selben scheiss News, berichtet dafuer aber auch ueber mehr als eine Person.
Kommentar ansehen ...   
 
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13.09.2011 11:41 Uhr von Slevin-Kelevra
Nachrichten-Einfuhrverbot für Heidi Klum!

So die Schnauze voll von der - Und das mittlerweile seit Jahren..
Kommentar ansehen @ dieandyandrea   
 
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13.09.2011 12:06 Uhr von LoneZealot
"Eine Tolle Mutter, muss ich schon sagen! "

MIt einigen Millionen um Rundum-Versorgung ist das kein Problem. Wird doch alles für sie gemacht und zugearbeitet, die kommt nach hause, spielt etwas mit den Kindern und das wars dann.
Wenn mal was ist mit den Kindern, wird alles für sie getan.

Tolle Mütter/Väter sind anders.
Kommentar ansehen @ News Verfasser   
 
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14.09.2011 11:14 Uhr von von_Thronstahl
schonmal davon was gehoert.?

Bezieht sich auf Deinen Youtube Muell ....

Strafgesetzbuch
Besonderer Teil (§§ 80 - 358)
7. Abschnitt - Straftaten gegen die öffentliche Ordnung
(§§ 123 - 145d)

§ 132a
Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen

(1) Wer unbefugt
1. inländische oder ausländische Amts- oder Dienstbezeichnungen, akademische Grade, Titel oder öffentliche Würden führt,
2. die Berufsbezeichnung Arzt, Zahnarzt, Psychologischer Psychotherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, Psychotherapeut, Tierarzt, Apotheker, Rechtsanwalt, Patentanwalt, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter führt,
3. die Bezeichnung öffentlich bestellter Sachverständiger führt oder
4. inländische oder ausländische Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen trägt,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Den in Absatz 1 genannten Bezeichnungen, akademischen Graden, Titeln, Würden, Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.

(3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für Amtsbezeichnungen, Titel, Würden, Amtskleidungen und Amtsabzeichen der Kirchen und anderen Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts.

(4) Gegenstände, auf die sich eine Straftat nach Absatz 1 Nr. 4, allein oder in Verbindung mit Absatz 2 oder 3, bezieht, können eingezogen werden.

und hier nach Ösi Rechtsprechung das ganze..

"Verwaltungsübertretung" geahndet. So lautet z.B. § 18 des Fachhochschul-Studiengesetzes (FHStG):

„§ 18 Strafbestimmung
Wer vorsätzlich

die dem Fachhochschulwesen eigentümlichen Bezeichnungen oder
die Abkürzung "FH" oder
die in § 5 genannten akademischen Grade unberechtigt verleiht,vermittelt oder führt, begeht, eine strafbare Handlung. Welche nach anderen Verwaltungsstrafbestimmungen mit strengerer Strafe bedroht ist, eine Verwaltungsübertretung, die von der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe von bis zu 15.000 € zu bestrafen ist.“


also Dr. Andrea mekst selber oder ..............

Du solltest Dich und Dein Heidi Klum Ticker mal auf ne Couch beim Psychologen legen..

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