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12.09.11 14:37 Uhr
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Behinderte Bewerber dürfen nach ihrer Gesundheit gefragt werden

Bewerber auf eine Beamtenstelle müssen sich die Frage ihres potenziellen Arbeitgebers nach ihrem Gesundheitszustand gefallen lassen. So urteilte das Verwaltungsgericht Neustadt (Aktenzeichen: 1 K 1158/10.NW). Der Bewerber werde gegenüber anderen Bewerbern dadurch nicht benachteiligt.

Geklagt hatte ein nicht eingestellter behinderter Bewerber, der ein Beamtenlaufbahn im mittleren Justizdienst anstrebt hatte, aber nicht angenommen wurde. Er sah sich wegen seiner Behinderung durch die Fragen nach seiner Gesundheit benachteiligt.

Das Gericht wies die Klage zurück. Die gesundheitliche Eignung sei für den angestrebten Job Voraussetzung. Der Arbeitgeber dürfe sich daher im Vorstellungsgespräch darüber informieren. Tauchen dabei Zweifel an der Belastbarkeit des Aspiranten auf, sei eine Ablehnung nicht willkürlich.


WebReporter: kickingcrocodile
Rubrik:   Brennpunkte / Rechtsstreit
Schlagworte: Gesundheit, Frage, Ablehnung, Bewerber, Behinderte
Quelle: newsticker.sueddeutsche.de
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6 User-Kommentare Alle Kommentare öffnen

Kommentar ansehen Da   
 
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12.09.2011 16:02 Uhr von Xeeran
muss ich auf SN gehen um zu erfahren, was für ein Fall vor meiner Haustür verhandelt wird.

Zum Thema:

Halte ich bedingt weit für in Ordnung. Nur stellt sich damit die Frage, ob eine gesundheitliche Eignung nicht auch für andere Berufe von Nöten wäre und dann darf plötzlich jeder nach Krankheiten fragen und bei Verschweigen von selbiger kann es eine fristlose Kündigung geben? Bin daher gespannt ob und wie es sich deshalb weiterentwickelt.
Kommentar ansehen Gesundheitliche Eignung   
 
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12.09.2011 18:18 Uhr von Katzee
ist also nur bei behinterten Beantenanwärtnern von Wichtigkeit - und nicht-behinderte Beamtenanwärter dürfen (überspitzt ausgedrückt) bei Anstellung sterbenskrank sein? Hier stimmt ja wohl etwas ganz und gar nicht. Wenn eine gesundheitliche "Eignungsprüfung" für eine Anstellung notwendig ist, dann sollte das für alle Bewerber gelten und nicht nur für eine bestimmte Gruppe.
Kommentar ansehen @Katzee   
 
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12.09.2011 19:38 Uhr von Xeeran
Beamtenanwärter für den Polizei-, Zoll- oder Justizvollzugsdienst, werden alle auf ihre Tauglichkeit hin untersucht. Auch bei Feuerwehrleuten ist das so. In anderen Bereichen hab ich leider keinen Einblick. Außerdem müssen sie Angaben zu ihrer Krankenvorgeschichte machen und das wahrheitsgemäß. Von daher findet da keine Selektierung statt wie du sie hier annimmst.
Kommentar ansehen Netter Versuch...   
 
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12.09.2011 20:54 Uhr von shadow#
"Im Bewerbungsgespräch habe der Bewerber selbst geäußert, er sei oft müde und ohne Elan."

Nach dieser Aussage wäre keiner eingestellt worden!
Kommentar ansehen Katzee,   
 
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15.09.2011 07:25 Uhr von mort76
woher willst du wissen, welche Fragen denn den anderen Bewerbern gestellt wurden?
Das kannst weder du noch der Behinderte wissen...

Und wenn DIR ein Bewerber erzählt, er "sei oft müde und ohne Elan". würdest du ihn wahrscheinlich sofort einstellen, oder?

Also, für mich gibt es schon mehr als genug "müde Beamte ohne Elan"- ganz abgesehen davon:
wer sowas im Vorstellungsgespräch sagt, wird NIRGENDWO eingestellt, ob behindert oder nicht.

Das legt nahe, daß der Herr eventuell eher ein Entschädigungsverfahren als einen Job anstrebte...ein Grund findet sich immer.
Kommentar ansehen schon wichtig   
 
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26.09.2011 20:41 Uhr von sodaspace
wenn einer zb. 100% hat

keine arme und keine beine,oder blind!

gerade bei der justiz,zb. gefängniswärter blind oder ohne arme wäre wohl dann unpassend!

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