Behinderte Bewerber dürfen nach ihrer Gesundheit gefragt werden
Bewerber auf eine Beamtenstelle müssen sich die Frage ihres potenziellen Arbeitgebers nach ihrem Gesundheitszustand gefallen lassen. So urteilte das Verwaltungsgericht Neustadt (Aktenzeichen: 1 K 1158/10.NW). Der Bewerber werde gegenüber anderen Bewerbern dadurch nicht benachteiligt.
Geklagt hatte ein nicht eingestellter behinderter Bewerber, der ein Beamtenlaufbahn im mittleren Justizdienst anstrebt hatte, aber nicht angenommen wurde. Er sah sich wegen seiner Behinderung durch die Fragen nach seiner Gesundheit benachteiligt.
Das Gericht wies die Klage zurück. Die gesundheitliche Eignung sei für den angestrebten Job Voraussetzung. Der Arbeitgeber dürfe sich daher im Vorstellungsgespräch darüber informieren. Tauchen dabei Zweifel an der Belastbarkeit des Aspiranten auf, sei eine Ablehnung nicht willkürlich.