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09.09.11 18:28 Uhr
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Student beweist: 60-seitige AGB von Apple iTunes könnten auch 90% kürzer sein

Die "Terms of Service" von Apples Software iTunes müssen bei Updates erneut vom Kunden bestätigt werden, weil sich irgendwo in den aktuell 4.137 Wörtern Änderungen verstecken. Kaum jemand dürfte sich tatsächlich jedes mal durch die 60 Seiten Text kämpfen - und das muss auch niemand.

Der Design-Student Gregg Bernstein kürzte die iTunes-AGB im Rahmen seiner Abschlussarbeit auf gerade einmal 381 Wörter. Das nun nur noch sechsseitige Dokument ist dabei nicht nur übersichtlicher und ansprechender gestaltet, sondern beinhaltet verlustfrei die gesamten Bestimmungen des Originals.

Dass bei der Erleichterung um ganze 3.756 Worte kein Inhalt verloren geht, stellte ein Jura-Professor sicher.


WebReporter: JonnyKnock
Rubrik:   Wirtschaft / Firmennews
Schlagworte: Apple, Student, Anwalt, iTunes, AGB
Quelle: www.appleradar.de
Meinung des Autors zum Thema:
 
+40 | -0
 
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Was der Student in der Quelle über den Hintergrund seines Projekts sagt, kann ich nur unterschreiben. Diese Praxis der durch ihre übermäßige Länge vom Lesen abhaltenden AGB ist ja nicht nur bei Apple üblich, sondern generell einfach eine Frechheit. Da ist diese Arbeit doch ein schönes, kreatives Statement, dass es auch anders geht.
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19 User-Kommentare Alle Kommentare öffnen

Kommentar ansehen Alle Apple-Basher haben schon wieder ne Latte   
 
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09.09.2011 18:57 Uhr von kingoftf
Kommentar ansehen Und   
 
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09.09.2011 19:00 Uhr von kingoftf
Kommentar ansehen oooooooouh   
 
+26 | -2
 
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09.09.2011 19:39 Uhr von nonotz
der wird sowas von verklagt
Kommentar ansehen Das der Student das nicht versteht..!   
 
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09.09.2011 19:43 Uhr von Klassenfeind
Die Nutzer sollen ja bei den AGB´s nicht durchblicken, zur Freude der Abmahnanwälte ..gell..
Kommentar ansehen @kingoff   
 
+21 | -9
 
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09.09.2011 20:23 Uhr von suiweb
ok... Anscheinend hast Du wirklich keinen blassen Schimmer davon, wie so eine Abschlussarbeit abläuft... Meinst Du in der Tat, der Student müsste erst alles andere kürzen, um sich an Apple zu wagen? Was haben die von dir erwähnten Sachen mit der Abschlussarbeit zu tun? Wie kommst Du überhaupt auf die Idee, diese damit zu verbinden?

Der klassische Apple-Fan ist schon ein Fall für sich aber Du übertriffst scheinbar selbst das! Denn;

Der klassische Apple-Fan: "Jeden noch so billigen mp3-Player kann ich als USB-Stick benutzen und ohne jegliche Probleme blitzschnell meine Musik darauf abspeichern ... Aber ich brauche nen iPod, weil dann von der Masse abhebe (!) und voll cool bin. Ja, ist total überteuert und das Konzept ist eigentlich zum scheitern verurteilt ... aber trotzdem, omg ist das cool mit den weißen Ohrstöpseln!"

DU: "Der kann sich doch X und Y anschauen, oder MS... Warum nimmt er unser Heiligtum?"

Zu der News: Ich würde es sehr begrüßen, wenn die Verbraucherschützer darauf reagieren und diese Abschlussarbeit ein Meilenstein bei sämtlichen AGB wird. Es bedarf sehr viel Wissen und Intelligenz, eine solch lange AGB um 90% zu kürzen, ohne dass was davon verloren geht! Respekt!
Kommentar ansehen @ suiweb   
 
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09.09.2011 21:01 Uhr von Terrorstorm
Mir ist das nun weiß Gott egal, aber ich interpretiere kingoffs Beitrag ganz anders - ihm gehts viel mehr darum, dass das ein allgemeines Problem ist, aber in letzter Zeit oft Apple als Beispiel herangezogen wird, obwohl das alle Mitbewerber genauso handhaben. Beispielsweise letztens die Überwachung von Verkehrsdaten (GPS), was Google und Microsoft genauso im selben Umfang tätigen.

Du siehst das finde ich zu negativ. Es geht ums Problem als Solches (kein Mensch dieser Welt (du sicher auch nicht) liest freiwillig 60 Seiten AGB´s, um zu sehen, wo seine Rechte eingeschränkt werden. Und das hat System. Ob Apple, MS, HP, Compaq, Dell und wie sie alle heißen am Ende. Selbst dein Handwerker von nebenan hat mindestens 3 Seiten AGB´s.Schriftgröße 7.. Und das muss man nicht haben.

[ nachträglich editiert von Terrorstorm ]
Kommentar ansehen ...   
 
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09.09.2011 22:15 Uhr von jxn
vllt hat er auch einfach nur itunes genommen weil er es täglich nutzt
Kommentar ansehen passt irgendwie   
 
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09.09.2011 22:23 Uhr von ImportedBomber
Kommentar ansehen Da reichen eigentlich 5 Wörter für die AGB   
 
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09.09.2011 22:44 Uhr von nchcom
Lass die Finger von Itune
Kommentar ansehen @kingotft   
 
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09.09.2011 22:54 Uhr von Phyroad
Karamelbonbonverordnung ja echt? So einen scheiß gibt es nicht! Verbreite keine Märchen wenn du ernst genommen werden willst.
Kommentar ansehen Man sollte...   
 
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09.09.2011 23:05 Uhr von lopad
AGB´s auf eine gewissen Umfang beschränken. 60 Seiten rechtliches Kaudawelsch ist eine Zumutung für jeden normal Kunden.
Kommentar ansehen hehe sehr gut....   
 
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10.09.2011 02:52 Uhr von totseinmachtimpotent
dann wissen wir ja bald endlich mal was da überhaupt drin steht..

ich hab sie mir gleich mal schicken lassen mal sehen was da so steht...

öhm Seele verkaufen.... Analsonden... Konto kann von Appel frei benutzt werden... Android im Haus haben = 10 Jahre Gefängnis und alles was ich denke, haben sie schon längst patentiert... :o
Kommentar ansehen @kingoftf   
 
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10.09.2011 07:50 Uhr von artefaktum
"Die 26.911 Wörter umfassende EG-Verordnung zur Einfuhr von Karamellbonbons könnte bestimmt auch kürzer sein."

Das ist ein Hoax und stimmt nicht:

http://de.wikipedia.org/...
Kommentar ansehen ...   
 
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10.09.2011 14:16 Uhr von DerMaus
In deutschland gelten AGBs die länger als eine Bildschirmseite sind sowieso als nicht zumutbar, weil man beim Scrollen in der Zeile verrutschen könnte und einem so Informationen entgehen.
Kommentar ansehen und wenn..   
 
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10.09.2011 15:08 Uhr von maxxim1
man mal die 60 seiten liest, passiert das:

http://www.maceinsteiger.de/...
Kommentar ansehen @DerMaus   
 
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10.09.2011 16:23 Uhr von Botlike
In dem Urteil ging es um einen zu kleinen Scoll-Kasten. Schließlich wären die AGB ja sonst auf eine bestimmte Länge begrenzt, denn zu klein darf die Schrift auch nicht sein. Zum Glück gibts aber keine Regelung, die die Länge von Verträgen einschränkt, wäre ja quatsch. Schließlich kann es auch sein, dass man WIRKLICH 60 Seiten braucht, um die kompletten Bedingungen auszuformulieren.

Nachzulesen hier: OLG Frankfurt/M. CR 2008, S. 124 ff.
Kommentar ansehen @maxxim1   
 
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11.09.2011 14:40 Uhr von tulex
viel schlimmer; wenn man sie NICHT liest passiert das:

http://www.southpark.de/...
Kommentar ansehen ja...   
 
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11.09.2011 19:23 Uhr von MiaCarina
diese form der überflüssigen verkomplizierung findet man ja überall..
Kommentar ansehen Wenn man so liest,welche Rechte sich Apple   
 
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20.01.2012 11:06 Uhr von Marco Werner
so rausnimmt (egal auf welchem Gerät auch immer),dann kann man die iTunes-AGBs mit Sicherheit so zusammenfassen: "Wir dürfen alles und du nur das,was wir dir erlauben. Außer bezahlen,das darfst du immer."

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