Vorratsdatenspeicherung in Eigenregie?
Noch ist die Vorratsdatenspeicherung keine beschlossene Sache. Und obwohl das BVG bereits 2010 urteilte, dass nur abrechnungsrelevante Daten temporär gespeichert werden dürfen, speichern fast alle großen Mobilfunkprovider schon heute Verbindungsdaten ihrer Kunden bis zu sechs Monate.
Dabei werden nicht nur für die Abrechnung erforderlichen Informationen, welcher Anschluss wie lange angerufen wurde, erhoben. Zusätzlich wird gespeichert, in welcher Funkzelle und wann der Anruf getätigt wurde. Das betrifft auch ankommende Anrufe, die normalerweise keine Kosten verursachen.
Ulrich Breuer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung kritisiert dieses Vorgehen: "Das bringt Millionen von Menschen in die Gefahr strafrechtlicher Ermittlungen, weil sie zufällig zur falschen Zeit am falschen Ort gewesen sind oder mit der falschen Person telefoniert haben."