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15.08.11 12:32 Uhr
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Sport: Bei bösem Foul droht Schadenersatz

Sportler unterliegen eigentlich einem stillschweigenden Haftungsverzicht, weshalb kein Schadensersatz verlangt werden kann. Ein American Football Spieler klagte, weil der gegnerische Linebacker mit abgesenktem Helm ihm frontal in die Beine sprang, wodurch eine schwere Knieverletzung folgte.

Der Beklagte führte an, dass es ein gefährlicher Sport sei. Alle Beteiligten wüssten, dass es zu schweren Verletzungen kommen könne. Das Landgericht Kiel verurteile den Beklagten, da er nach dem Pfiff des Unparteiischen mit dem Foul grob gegen die Regeln der sportlichen Fairness verstoß.

Eine erhöhte Gefahr ist gegeben, doch wurde mit Überschreiten der elementaren Verhaltensregeln die "gesunde Härte" überschritten. Der Abpfiff spielt hierbei keine Rolle, da der Kläger aufs brutalste zu Fall gebracht wurde. Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche seien dann zu erwarten.


WebReporter: Berufspsycho
Rubrik:   Brennpunkte / Rechtsstreit
Schlagworte: Sport, Schadensersatz, Foul
Quelle: www.versicherungsjournal.de
Meinung des Autors zum Thema:
 
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Ich bin gespalten. Eigentlich bin ich ein Freund von Opferschutz statt Täterschutz. Da wir uns hier aber im privaten Bereich bewegen und das Urteil grundsätzlichen Charakter hat, kann das schnell auf anderen Sport übertragen werden. Bin gespannt wann der erste von uns nach dem sonntäglichen Kicken klagt.
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16.08.2011 06:46 Uhr von KamalaKurt
..... jahren hat ein radrennfahrer der seniorenklasse auch einen mitfahrer verklagt, da dieser im schlussspurt ihn so auffällig zu fall gebracht hat. er hatte mit seiner klage erfolg und das mit recht. wenn vorsatz nachgewiesen werden kann, sollte man nicht davor zurückschrecken sich entschäddigen zu lassen und da die verursacher nicht freiillig für den angerichteten schaden aukommen, bleibt der weg zu gericht nidcht aus.

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