Sport: Bei bösem Foul droht Schadenersatz
Sportler unterliegen eigentlich einem stillschweigenden Haftungsverzicht, weshalb kein Schadensersatz verlangt werden kann. Ein American Football Spieler klagte, weil der gegnerische Linebacker mit abgesenktem Helm ihm frontal in die Beine sprang, wodurch eine schwere Knieverletzung folgte.
Der Beklagte führte an, dass es ein gefährlicher Sport sei. Alle Beteiligten wüssten, dass es zu schweren Verletzungen kommen könne. Das Landgericht Kiel verurteile den Beklagten, da er nach dem Pfiff des Unparteiischen mit dem Foul grob gegen die Regeln der sportlichen Fairness verstoß.
Eine erhöhte Gefahr ist gegeben, doch wurde mit Überschreiten der elementaren Verhaltensregeln die "gesunde Härte" überschritten. Der Abpfiff spielt hierbei keine Rolle, da der Kläger aufs brutalste zu Fall gebracht wurde. Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche seien dann zu erwarten.