Finanzhof-Urteile am Mittwoch: Studium künftig womöglich von Steuer absetzbar
Am Mittwoch sollen zwei Urteile veröffentlicht werden, in denen zwei Piloten das Recht zugestanden wird, ihre rund 80.000 Euro teure Erstausbildung als Steuer abzusetzen. Dies hat offenbar bahnbrechende Folgen auch für andere Ausbildungen und Studium. Dem Fiskus drohen Milliardenausfälle.
Bislang wurden Semestergebühren, Kosten für Literatur, Notebook und Studentenbude nicht als berufliche Werbungskosten akzeptiert. Ausbildungskosten durften nur bis zu 4.000 Euro Höhe als Sonderausgaben im Jahr ihrer Entstehung geltend gemacht werden. Als Werbungskosten abgesetzt sieht dies völlig anders aus.
Das Urteil, welches der sechste Senat der Verteidigung der Piloten bereits übermittelt hat, steht am Ende eines jahrelangen Prozesses. Der Anwalt spricht von weitreichender Bedeutung. 2004 konnte die Regierung durch ein neues Steuergesetz noch einen Dammbruch verhindern, doch am Mittwoch fallen die Würfel.