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11.08.11 09:23 Uhr
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DKV erweitert Bonitätsprüfung für Selbstständige und Freiberufler

Aufgrund der steigenden Zahl von Nichtzahlern möchte die Deutsche Krankenversicherung (DKV) mit einer erweiterten Bonitätsprüfung diesem Problem vorbeugen.

Selbstständige und Freiberufler müssen nun bei der Antragsstellung ein neues Scoringverfahren durchlaufen. Bei einem negativen Wert werden sie automatisch abgelehnt.

Für Arbeitnehmer und Beamte gilt dieses Scoring auch, sie werden bei einem negativen Wert aber nicht automatisch abgelehnt.


WebReporter: Sneath
Rubrik:   Politik / Organisationen
Schlagworte: Versicherung, Selbstständige, Freiberufler, DKV, Scoringverfahren
Quelle: www.private-krankenkasse-pkv.de
Meinung des Autors zum Thema:
 
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Sinnvoll, da die Zahl der Nichtzahler in der PKV steigend ist und letztendlich alle Unkosten von den Versicherten getragen werden müssen, was auf kurz oder lang zu Beitragserhöhungen führen kann.
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7 User-Kommentare Alle Kommentare öffnen

Kommentar ansehen das ist Diskriminierung..   
 
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11.08.2011 10:11 Uhr von mr_shneeply
Dann sollten für Raucher und Dicke im Gegenzug auch die Beiträge erhöht werden, schließlich verursachen die ja mehr Kosten als schlanke Nichtraucher.

Die selektive Bonitätsprüfung unterstellt auf jeden Fall den Selbstständigen eine schlechte Zahlungsmoral.
Kommentar ansehen Sinnvoll   
 
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11.08.2011 10:25 Uhr von Sneath
Aber es sich ja scheinbar hauptsächlich Selbstständige und Freiberufler, welche nach einer gewissen Zeit die Beiträge nicht mehr zahlen können, deswegen halte ich eine derartige Bonitätsprüfung schon für sinnvoll.
Kommentar ansehen zu mr_Shneeply   
 
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11.08.2011 10:43 Uhr von Peitschendoc
Ich weiß ja nicht wann du dich zum letzten mal mit Versicherungen auseinander gesetzt hast aber zuschläge oder gar Ablehnungen für Raucher und Dicke sind an der Tagesortnung
Kommentar ansehen Wichtiger wären   
 
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11.08.2011 11:21 Uhr von supermeier
Sonderzuschläge für alle körperlich inaktive, die kosten ein vielfaches mehr als Dicke und Raucher.

Ansonsten dümmlicher Kommentar, wer nicht zahlt fliegt raus, da wird nichts auf die anderen Versicherten umgelegt.
Kommentar ansehen Wie soll das   
 
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11.08.2011 11:51 Uhr von Sire_Tom_de_Jank
eigentlich gehen. ich denke wir haben hier ne versicherungspflicht. das ablehnen eines zu versichernden verstößt doch dagegen... also ich denke, ich würde dagegen klagen wegen diskriminierung. dieser staat (ARGE) drückt viele in ein mann selbstständigkeit (ich ag) und wenn man damit erstmal anlaufschwierigkeiten hat entfällt die krankenversicherung. also, in diesem unserem land läuft zur zeit einiges schief. oder wie es der gute hamlet schon sagte "es ist was faul im staate"
Kommentar ansehen Kündigung bei Nichtzahlern nicht möglich   
 
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11.08.2011 13:18 Uhr von Sneath
Private Krankenversicherung sind zwar nicht zu einer Aufnahme von Antragsstellern verpflichtet, wenn jemand aber erst einmal bei einem privaten Anbieter versichert ist, darf dieser ihn nicht aufgrund von nichtgezahlten Beiträgen die Krankenversicherung kündigen. Er kann die Versorgung des Versicherten zwar auf ein Notfallmaß herunterstufen, muss aber trotzdem die Kosten für diese Maßnahmen tragen!

Grund dafür ist das Anfang 2011 eingeführte GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz!
Kommentar ansehen merkwürdig...   
 
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11.08.2011 13:26 Uhr von farin123
soviel ich weiss...wenn ein beitragszahler nicht zahlt...ist er nicht versichert, dann zahlt die krankenkasse (dkv) auch keine arztrechnungen...
also letztendlich ist das wieder ein +- 0 und die kasse macht eigentlich keine verluste (mal abgesehn von dem bisschen schreibkram)

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