Hartz-IV-Empfänger dürfen wieder wetten - Gericht stoppt das Verbot
Wie aus einer einstweiligen Verfügung des Oberlandesgerichts (OLG) Köln hervorgeht, dürfen Hartz-IV-Bezieher oder überschuldete Personen nicht von Sportwetten ausgeschlossen werden.
Damit widersprachen die Richter dem Urteil des Landesgerichts Köln.
Allerdings dürfen die Hartz-IV-Empfänger nicht über ihre Verhältnisse wetten. Ob dies der Fall ist, muss individuell bei jedem geprüft werden, danach soll entschieden werden, inwieweit die Person wettberechtigt ist.