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05.08.11 09:50 Uhr
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Oberlandesgericht Köln entscheidet gegen Abmahnkanzlei Nümann und Lang

[Bild: Oberlandesgericht Köln entscheidet gegen Abmahnkanzlei Nümann und Lang]

Wenn es um Abmahnungen gegen Filesharer geht, sind einige Rechtsanwaltskanzleien ganz vorn zu finden. Dies gilt allerdings nicht für den Fall, wenn es um ihre Abmahnpraktiken geht. Dies zeigt jetzt der Fall der Abmahnkanzlei Nümann und Lang.

Die Rechtanwaltskanzlei Wilde Beuger Solmecke veröffentlicht regelmäßig in ihrem Blog Berichte über abmahnende Kanzleien. Dies ist natürlich diesen Abmahnkanzleien ein Dorn im Auge. Auch die Kanzlei Nümann und Lang musste sich Kritiken stellen, was den Abmahnern überhaupt nicht gefiel.

Deswegen gingen sie auch gerichtlich gegen ein YouTube-Video vor, indem Rechtsanwalt Christian Solmecke über die Abmahnpraktiken der Kanzlei Nümann und Lang berichtete. Das Landgericht Köln gab den Abmahnern recht und erließ eine einstweilige Verfügung. Das Oberlandesgericht Köln kippte jetzt dieses Urteil.


WebReporter: leerpe
Rubrik:   Brennpunkte / Rechtsstreit
Schlagworte: Köln, Urteil, Abmahnung, Oberlandesgericht, Unterlassungsklage
Quelle: www.gulli.com
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2 User-Kommentare Alle Kommentare öffnen

Kommentar ansehen schlechte News   
 
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05.08.2011 10:09 Uhr von LhJ
in der News wurde viel zu weit ausgeholt, sodass für den aktuellen Gegenstand der Nachricht eigentlich kein Platz mehr war. Es wäre interessanter gewesen, genau zu nennen mit was für eine Begründung gegen was geklagt hatte und wie das Urteil der Gegenklage schließlich lautete.
Kommentar ansehen Allein die Wahl des Gerichts   
 
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06.08.2011 11:52 Uhr von Marco Werner
sagt viel darüber aus, welche Erfolgsaussichten die Abmahner bei anständigen Gerichten versprechen: Null. Daher gehen sie wahlweise alle ans Kölner oder Hamburger Landgericht,weil die dortigen Richter als ziemlich blauäugig in Sachen Abmahnungen gelten. Sprich:Die sind dort ziemlich parteiisch.

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