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01.08.11 10:50 Uhr
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Viele Websites erhalten Abmahnung wegen Heinz-Erhardt-Zitaten

Heinz Erhardt war zu Lebzeiten einer der beliebtesten Humoristen Deutschlands. Selbst 32 Jahre nach seinem Tod erfreut man sich an seinen Späßen.

Der Lappan-Verlag, der Rechteinhaber, engagierte einen Rechtsanwalt, der gezielt Webseiten im Netz abgemahnt hat, welche Zitate oder andere Texte von Erhardt verwendet haben.

Allgemein ist die Verwendung von Zitaten laut deutschem Urhebergesetz erlaubt, wenn man diese so kennzeichnet und den Text kurz hält. Komplette Gedichte veranschlagt die Kanzlei mit 600 Euro.


WebReporter: spencinator78
Rubrik:   High Tech / Computerkriminalität
Schlagworte: Internet, Urheberrecht, Abmahnung, Zitat
Quelle: www.heise.de
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12 User-Kommentare Alle Kommentare öffnen

Kommentar ansehen mal wieder ein typisches   
 
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01.08.2011 11:02 Uhr von Sire_Tom_de_Jank
beispiel für die gier der menschen. haupsache kohle scheffeln
Kommentar ansehen Der gute alte   
 
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01.08.2011 11:15 Uhr von just.mic
Heinz Erhardt...Der würde über so einen Unsinn nur den Kopf schütteln.
Kommentar ansehen Parasiten   
 
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01.08.2011 11:28 Uhr von Johnny Cache
Denen würde ich ungefähr das selbe wie Ritter Fips wünschen...
Kommentar ansehen Erlischt der Anspruch auf das Urheberrecht   
 
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01.08.2011 11:28 Uhr von phal0r
nicht nach 30 Jahren oder gilt das nur für Musik?
Kommentar ansehen .   
 
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01.08.2011 11:46 Uhr von vorhaengeschloss
Kommentar ansehen @phal0r   
 
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01.08.2011 11:58 Uhr von MBGucky
Das Urheberrecht erlischt siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers. ( §64 UrhG )

Eine erstaunlich lange Zeit, wie ich finde. Zumal von der Schaffung eines durch das UrhG geshützen Werkes bis zum Tod des Urhebers auch noch mal einige Jahre vergehen könnten.

In den meisten Fällen hat also jemand, der auf das Erlöschen des Urheberrechtes wartet um ein Werk zu verwenden, den Urheber nie lebend gesehen.

[ nachträglich editiert von MBGucky ]
Kommentar ansehen Hatte   
 
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01.08.2011 12:01 Uhr von RitterFips
Heinz Erhardt nicht die Gedichte und Texte für jedermann geschrieben? So wird das was er geschaffen hat wieder scharmlos für Geldzwecke misbraucht!
Kommentar ansehen @MBGucky   
 
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01.08.2011 12:39 Uhr von phal0r
Danke für die schnelle und aufschlussreiche Antwort!
Kommentar ansehen Wann tut die Justiz mal etwas gegen   
 
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01.08.2011 12:39 Uhr von Mailzerstoerer
diese Abzock Anwälte, denen müsste man doch glatt weg die Lizens entziehen!
Man kennt es ja schon von Ebay wo Abmahnanwälte unterwegs sind!
Da muss ein jeder jetzt aufpassen, wenn er etwas postet, ob es nicht irgendein Urheberrecht gibt dafür, wie z.B. mein Spruch
"Alles wird gut" das hatte immer Nina Ruge zum Abschluss ihrer Sendung im ZDF gesagt
Kommentar ansehen Update!   
 
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01.08.2011 20:42 Uhr von Hawkeye1976
1. Es werden keine Abmahnungen geschickt, sondern Schadensersatzforderungen. Was zwar auch unschön ist, aber billiger als eine Abmahnung.

2. Die Heinz Erhardt Erbengemeinschaft distanziert sich auf ihrer Webseite ausdrücklich vom Vorgehen des Verlages:
"Wir wurden über das Vorgehen nicht informiert und möchten uns an dieser Stelle davon distanzieren."

Ich könnte es nachvollziehen, wenn der Verlag, der ja für die Rechte auch viel Geld bezahlt hat, gegen solche Seiten vorgehen würde, die massig Erhardt-Gedichte verwenden oder gar kommerziell ausgerichtet sind.
Auf Webseitenbetreiber wegen einzelner Gedichte vorzugehen ist, wie die Anwälte in der Quelle es so schön sagen, überzogen und perfide.
Kommentar ansehen Update 2   
 
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08.08.2011 15:56 Uhr von Tobby2011
Die Heinz Erhardt hat vor ca. 3 Jahren selbst richtige Abmahnungen wg. unerlaubter Verwendung der Gedichte durch Anwälte versenden lassen. Allerdings mit Unterlassungsanspruch und daher mit ca. 10-fach höheren Anwaltsgebühren. Soweit erst mal zu Distanzierung der Erbengemeinschaft.
Kommentar ansehen Update 3   
 
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08.08.2011 16:06 Uhr von Tobby2011
wie sollen Verlage in Autoren und Buchproduktionen investieren, wenn deren Inhalte überall kostenfrei kopiert bzw. geklaut werden?

[ nachträglich editiert von Tobby2011 ]

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