Viele Websites erhalten Abmahnung wegen Heinz-Erhardt-Zitaten
Heinz Erhardt war zu Lebzeiten einer der beliebtesten Humoristen Deutschlands. Selbst 32 Jahre nach seinem Tod erfreut man sich an seinen Späßen.
Der Lappan-Verlag, der Rechteinhaber, engagierte einen Rechtsanwalt, der gezielt Webseiten im Netz abgemahnt hat, welche Zitate oder andere Texte von Erhardt verwendet haben.
Allgemein ist die Verwendung von Zitaten laut deutschem Urhebergesetz erlaubt, wenn man diese so kennzeichnet und den Text kurz hält. Komplette Gedichte veranschlagt die Kanzlei mit 600 Euro.