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25.07.11 21:23 Uhr
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90-Jährige sucht Leute zum Kaffeetrinken - Partnervermittlung fordert 9.520 Euro

Die 90-jährige Hella Pfankuchen aus Bonn fühlte sich einsam, weshalb sie Leute sucht, mit denen sie Kaffee trinken kann. Bei einer Suche wurde sie auf eine Partnervermittlung aufmerksam. Diese fordert nun 9.250 Euro für die Vermittlung von niveauvollen Single-Männern.

Der Agenturchef gab allerdings an, dass die ältere Dame nicht über den Tisch gezogen wurde. Sie habe sich sogar 15 Jahren jünger gemacht, so der Chef, allerdings besagen Vertragskopien, dass sie ihr korrektes Geburtsdatum angegeben hatte.

Die Tochter der 90-Jährigen erstattete nun Anzeige wegen Betrugs. Hella Pfankuchen hatte einen Vertrag unterschrieben, der eine Kündigung ausschließt.


WebReporter: hans_peter002
Rubrik:   Brennpunkte / Delikte
Schlagworte: Leute, Partner, Kaffee, Dame
Quelle: www.express.de
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8 User-Kommentare Alle Kommentare öffnen

Kommentar ansehen Express   
 
+1 | -8
 
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25.07.2011 21:47 Uhr von mcbeer
sprach zuerst mit den Kompostie.
Kommentar ansehen pfff...   
 
+5 | -3
 
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25.07.2011 21:58 Uhr von unique2910
...die schreiben ignorieren und dann einfach wegsterben. klingt zwar makaber, aber so würde ich das machen.
Kommentar ansehen Bin ich doof...   
 
+0 | -4
 
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25.07.2011 22:27 Uhr von Cobra2210
... oder ist der Text einfach ******* Geschrieben - ich kapier den nicht...
Kommentar ansehen Aha   
 
+4 | -0
 
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25.07.2011 22:58 Uhr von S8472
Es gibt also Verträge mit Firmen, die eine Kündigung ausschließen. Na klar.
Kommentar ansehen Das Problem   
 
+2 | -1
 
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25.07.2011 23:33 Uhr von DarkBluesky
Eine Demenzkranke hat ein haustürgeschäft gemacht, aber erstmal nach der Klausel schauen, nicht drinne? einfach wie Tochter richtig gemacht hat Anzeige. Wegen Vortäuschens Falsche Tatschen den Der Zeitung liegt das Datum 1920 vor nicht 1935 wie kommt das nur? Die klausel beinhaltet vermittlung bis zum Erfolg ? welchen Tod oder Heirat naja mit 90 wohl eher ein Schlechtes Geschäft.
Kommentar ansehen @ unique   
 
+2 | -0
 
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25.07.2011 23:33 Uhr von TheRoadrunner
Wenn die Dame nichts zu vererben hat, ja. Wenn sie jedoch etwas zu vererben hat (was bei solchen Ausgaben für sowas ja nun nicht aus der Welt ist), müssen die Erben auch eventuell ausstehende Verpflichtungen des Verschiedenen übernehmen.
Wenn die Forderung unberechtigt ist, sollte man sich also schon dagegen wehren.
Kommentar ansehen @roadrunner   
 
+0 | -0
 
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26.07.2011 05:43 Uhr von unique2910
schon recht, ja - das weiß ich.
aber ich würde dennoch nicht reagieren, da ich im hinterkopf "weiß", dass solche abzocker insolvent gehen, bevor ich nur irgend etwas in richtung zahlung einleite.
Kommentar ansehen Man ....   
 
+1 | -1
 
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26.07.2011 06:17 Uhr von KamalaKurt
.... sollte den namen der vermittlung veröffentlichen, damit jeder weis welch ein unseriöser laden das ist. einen dienstleistungsvertrag ohne kündigung abzuschließen ist rechtlich nicht erlaubt. außerdem liegt es auf der hand, dass man das hohe alter der frau zum eigenen vorteil ausgenutzt hat. ich hoffe die richter sehen das genaus so.

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