Auszubildende des Gastgewerbes müssen oft zu lange und zu spät arbeiten
Im Hotel- und Gaststättenbereich nimmt man es mit dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) wohl nicht so genau. Das gibt nämlich für unter 16- bzw. unter 18-Jährige beschränkte Arbeitszeiten vor.
Eine aktuelle Befragung von fast 900 Auszubildenden der Gastronomie durch die BAuA ergab jedoch, dass fast 40 Prozent der Azubis "generell länger arbeiten", vor allem von Montag bis Freitag. Damit verstößt das Gastgewerbe gegen die Gesetzgebung.
Dem Engagement der jungen Auszubildenden tun die langen Arbeitszeiten wohl keinen Abbruch. Laut der Studie sind 85 Prozent der Befragten aus dem ersten Lehrjahr motiviert, ihre Ausbildung erfolgreich abzuschließen.