Urteil: Häusliches Arbeitszimmer auch bei gemischter Nutzung anteilig absetzbar
Wird ein Raum zu Hause sowohl beruflich als auch privat genutzt, können dennoch die Kosten für die berufliche oder betriebliche Nutzung anteilig abgesetzt werden. Das gilt selbst bei überwiegend privater Nutzung, entschied das Finanzgericht Köln (Urteil vom 19. Mai 2011 - 10 K 4126/09).
Der Fall: Ein Unternehmer beantragte, 50 Prozent der Kosten für einen gemischt genutzten Raum als Betriebsausgaben absetzen zu können. Das Gericht gab ihm grundsätzlich Recht, beschränkte aber den absetzbaren Betrag auf 1.250 Euro.
Der Gerichtsbeschluss stützt sich auf ein ähnliches Urteil des Großen Senats des Bundesfinanzhofs, bei dem es um die Aufteilung von privaten und dienstlich veranlassten Reisekosten ging. Um zu einer einheitlichen Rechtsprechung zu kommen, wurde die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen.