Bayern/Mühldorf: 20-Jähriger wegen Besitz von Kinderpornos verurteilt
Ein 20 Jahre junger Mann aus Mühldorf wurde nun vom Richter auf zwei Arrestwochenenden sowie einer Geldstrafe von 2.500 Euro verurteilt.
Man fand bei dem 20-Jährigen diverse Kinderpornos auf seiner externen Festplatte. Anfangs versicherte er, die Festplatte auf einem Flohmarkt gekauft und die Daten anschließend auf seinen PC kopiert zu haben, nicht wissend, dass Material dieser Art strafbar ist.
Auf erhöhten Druck des Richters gestand der Mann schlussendlich, das kinderpornografische Material über eine Tauschbörse heruntergeladen zu haben. Das Urteil sei "hart", aber es soll ihm eine Warnung sein. Weiterhin hieß es, er beteilige sich mit dem bloßen Besitz an der Herstellung solcher Pornos.