BGH: Niederlage für Eva Herman
Im Jahr 2007 hatte sich Eva Herman auf einer Pressekonferenz kritisch über das heutige Bild der Mutter in Deutschland geäußert. Die Aussage beinhaltete ihre Sicht über das negative Bild der Mutter als Folge von Nationalsozialismus und der 68er-Bewegung.
Das "Hamburger Abendblatt" hatte nach Ansicht von Eva Herman die Äußerung falsch wiedergegeben. In einem Bericht sei ihre Aussage pauschal so umgedeutet worden, als wäre im Nationalsozialismus nicht alles schlecht gewesen.
Das Gericht gab dem Beklagten - dem Axel Springer Verlag - in der Revision recht. "Die Äußerung lässt im Gesamtzusammenhang betrachtet gemessen an Wortwahl, Kontext der Gedankenführung und Stoßrichtung nur die Deutung zu, die die Beklagte ihr beigemessen hat.", so das Gericht.