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16.06.11 19:44 Uhr
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Kino.to-Beschlagnahme: Weil Impressum fehlte bekommt Land Sachsen eine Abmahnung

Kürzlich wurde das bekannte Streaming-Portal Kino.to geschlossen. Die Fahnder wiesen die Nutzer der Seite mit einem eigenen Statement auf diesen Umstand hin und schrieben, dass "die Domain zur von Ihnen ausgewählten Webseite [...] geschlossen" und die Betreiber festgenommen wurden.

Damit ging die Seite faktisch in den Besitz des Landes Sachsen über. Die Kölner Medienanwälte Oblaten und Gaessler beanstanden, dass laut Telemediengesetz die "neuen" Betreiber ein Impressum zwingend angeben müssen. Da es fehlte, bekam das Land Sachsen eine Abmahnung geschickt.

Die Anwälte schreiben: "Als Behörde müssen Sie genauso wie etwa Internethändler, Gewerbetreibende oder einfache Internetuser den Informationspflichten nachkommen. Insoweit trifft Sie keinerlei Privilegierung." Die Aktion sei ein Protest gegen das Telemediengesetz und die Abmahnpraxis allgemein.


WebReporter: no_trespassing
Rubrik:   Brennpunkte / Schlagzeilen
Schlagworte: Sachsen, Abmahnung, Kino.to, Beschlagnahme
Quelle: www.pcgames.de
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18 User-Kommentare Alle Kommentare öffnen

Kommentar ansehen Na da haben sich die Lobbyisten...   
 
+19 | -16
 
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16.06.2011 19:57 Uhr von hoenipoenoekel
...und Sklaven der Konzerne wohl nicht richtig beraten lassen??!
Dann wird das aber mal Zeit das das Land ein paar Anwälte verklagt die da gepfuscht haben, und aus ihren Beraterkreisen entfernt!!

Aber wie gesagt, Recht haben und Recht bekommen....

Schließlich ist die einzige Arbeit die unsere, von euch gewählten Regierungen die Arbeit gegen uns alle! Nicht für uns!
Für uns, ist die Wahllüge für die Minderbemittelten die einfach so wählen dürfen...
Wieso muss man eigentlich einen Führerschein machen?
Die Schäden die ein Wähler einfach so anrichtet sind doch enorm höher als so ein paar Autounfälle??!

Aber wenn das Volk sich mit diesen Maßnahmen vertreten fühlt...Sonst würden sie ja nicht sowas wählen, das solche Gesetze und die daraus folgenden Resultate nach sich ziehen..
Aber wie gesagt, es kann gar nicht schlimm genug werden, ich hoffe das es diese Wähler so dermaßen trifft das die vielleicht doch mehr zum Denken nutzen als nur ihr Rückenmark!
Kommentar ansehen Hab ...   
 
+43 | -1
 
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16.06.2011 19:58 Uhr von NetCrack
... mich darüber auch gut amüsiert :D.
Die vollständige Abmahnung kann man im übrigen hier einsehen:
http://www.cineastentreff.de/...
Kommentar ansehen Echt....   
 
+18 | -2
 
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16.06.2011 20:15 Uhr von BastB
oder Fake? Gleich ganz oben ein Tippfehler "Dresdnen" und unten noch mal "http://www.kinto.to".
Jedenfalls sehr unseriös für ein Anwaltsbüro.
Kommentar ansehen Dürfte nicht klappen,   
 
+12 | -1
 
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16.06.2011 20:43 Uhr von PureVerachtung
da die momentane Seite wahrscheinlich als "Baustellenseite" gilt und dafür braucht man kein Impressum. Schade.

"Ende 2010 entschied das Landgericht Düsseldorf, dass sogenannte "Baustellen-Seiten" ebenfalls kein Impressum brauchen. In dem Fall bestand der Internetauftritt lediglich aus einer einzigen Seite mit einem Hinweis dass die Internetseite überarbeitet wird und verwies den Besucher darauf, die Internetseite später zu besuchen. Die Richter stellten fest, dass "der Internetauftritt zu diesem Zeitpunkt nicht den Zweck der Verfolgung wirtschaftlicher Interessen" hatte und somit keine Impressumspflicht gemäß § 5 Abs. 1 TMG besteht."
Kommentar ansehen Auf Tippfehler würde ich nichts geben   
 
+10 | -1
 
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16.06.2011 20:49 Uhr von arta86
was meine Firma schon von den Behörden bekommen hat, da fasst man sich nur an den Kopf.

Jede Behörde setzt eine andere Hausnummer ein, obwohl sich der Nummernkreis bereits vor 7 Jahren geändert hat, aus dem Firmennamen werden die wildesten Kombinationen, zum Teil wird aus 3 Wörtern zzgl. Rechtsform nur ein Wort, und das beinhaltet nichtmal ansatzweise den Firmennamen - in den vorherigen Schreiben war alles noch korrekt.

Bei Anwalten, gerade im ersten Entwurf sieht es genauso aus. Geschrieben wie man es spricht und Tippfehler, Dreher soweit man schaut.

PS: Aktion 1a :-) - auch wenn es keinen Erfolg hat werden sich bestimmt so einige Leute den Kopf darüber zerbrechen, ob das nun Rechtens ist oder nicht. Zwingt zum Nachdenken - Super.

[ nachträglich editiert von arta86 ]
Kommentar ansehen Und die Unterlassungserklärung   
 
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16.06.2011 20:59 Uhr von flokiel1991
ist viel zu allgemein gehalten. Da steht zwar genau wer etwas unterlassen soll und wem gegenüber, aber da steht nur im Internet(also auf jeder Webseite) sollen sie es unterlassen kein Impressum einzurichten. Eigentlich kann so eine Erklärung nur für kino.to und weitere Seiten, die von der Kripo eingezogen wurden und in dem es um Videostreaming geht, eingezogen werden.
Kommentar ansehen FInde ich gut   
 
+7 | -2
 
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16.06.2011 21:01 Uhr von Philippba
Mit den Abmahnanwälten geht gar nicht mehr. Ich habe in einen Forum mal gelesen, dass ein Abgemahnter einige Monate später einen Abmahnanwalt Krankenhausreif geprügelt hat. Das finde ich zwar nicht okay, aber der Anwalt hat es sich verdient. Das gab es sogar irgendwo auf Video, weiß aber nicht mehr. Hatte mir mal jemand gezeigt.
Kommentar ansehen Die erste Abmahnung sollte   
 
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16.06.2011 21:41 Uhr von blz
prinzipiell nicht mehr als 20€ kosten dürfen. Erst bei wiederholung oder erneutem Verstoß sollte eine saftige Strafe drohen.
Kommentar ansehen das traurigste an der ganzen sache ist...   
 
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16.06.2011 21:44 Uhr von weimargg
das diese abmahnung den innenminister kalt läst, weil diese kosten von steuereinnahmen, die jeder abdrücken muss, bezahlt werden und ich muß tagtäglich für diesen irrsinn arbeiten, zum kotzen ist dieses system.
Kommentar ansehen Die haben wohl nicht viel zu tun?   
 
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16.06.2011 23:09 Uhr von DtSchaeferhund
1. Die Seite brauch kein Impressum, da es (wie schon erwähnt) eine "Baustellen" Seite ist und diese kein Impressum benötigt.
2. Steht der aktuelle "Betreiber", das Land Sachsen, eben gerade NICHT im Wettbewerb mit dem Mandanten der Anwälte. Abmehnen dürfen aber nur Wettbewerber.

Die Sache kann ganz schnell nach Hinten los gehen! Wenn das Land Sachsen die Abmahnung mit Unterstützung eines eigenen Anwaltes abwehrt, kann das Land diese Kosten vom Abmahner zurück holen. Dass das funktioniert kann ich übrigens aus eigener Erfahrung bestätigen, weil so etwas auch mal ein angeblicher Mitbewerber bei mir versucht hat... er hat dann eben auch noch meine Anwaltskosten + Prozesskosten tragen dürfen.
Kommentar ansehen Als ich das sah, kam mir das sofort   
 
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17.06.2011 02:32 Uhr von gurrad
in den Sinn..
Dumm ist nur, mit einem Impressum machen sie sich den Inhalt der Seite zu Eigen...:D

In beidem Sinne, dumm gelaufen.

Da bei der GVU sowieso meist ehemalige Kriminalbeamte mit zweifelhafter Vergangenheit tätig sind, (siehe Durchsuchung damals in Hamburg), kann das Ding ganz böse nicht nur in die Hose, sondern in die Pension gehen.
Mich interessieren zwar weder Filme noch Musik, aber der Abschuß von Leuten, die gegen ihr eigenes Volk arbeiten und schleimscheißend anderen in den Arsch kriechen ist mir eine Menge wert!
Kommentar ansehen supergeil ...   
 
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17.06.2011 02:48 Uhr von Winkle
und eine sehr geschickte Werbung für das Anwaltsbüro ...
Kommentar ansehen Impressumspflicht?   
 
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17.06.2011 03:06 Uhr von mech-fighter
für eine TLD mit der Endung .to hä?
Kommentar ansehen WTF??   
 
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17.06.2011 04:32 Uhr von Darknostra
"Die Aktion sei ein Protest gegen das Telemediengesetz und die Abmahnpraxis allgemein." ist ja wohl ein Witz.

Eine Abmahnung als Protest gegen die Abmahnpraxis ist ja wie Vögeln für die Jungfräulichkeit.
Kommentar ansehen o.t.   
 
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17.06.2011 09:08 Uhr von alter.mann
"...ist ja wie Vögeln für die Jungfräulichkeit. ..."

das wiederum fände ich ganz ok.

;o)
Kommentar ansehen uuuhhhhh!!!!!!!!   
 
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17.06.2011 09:35 Uhr von konfetti24
Kostet dem Land Sachsen 681,50 EUR Abmahngebühr. Brutal viel Geld und tut denen sichlich unheimlich weh! Zahlen eh wir also was soll der Schei*
Kommentar ansehen Baustelle oder nicht   
 
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17.06.2011 11:11 Uhr von Zerberus76
bin gespannt ob das mit der Baustelle durch geht und nach hinten losgeht (wäre super, denn Abmahnanwälte haben es verdient) oder ob das Land zahlen muss... haben es auch verdient solch bescheuerten Gesetzte zu machen...

Und pauschal zu sagen das Land steht in keinem Wettbewerb ist falsch.

hoffe das es dann bald Neuigkeiten dazu gibt...
Kommentar ansehen Wie geil   
 
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17.06.2011 12:32 Uhr von Liberal72
ist das denn?
Solche Anwälte braucht das Land!

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