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10.06.11 17:13 Uhr
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Privater Wettanbieter schickt Minderjährige in Lotto-Annahmestellen

Ein privater Wettanbieter, der in Malta ansässig ist und in Rheinland-Pfalz Sportwetten anbietet, hat Minderjährige in Lotto-Annahmestellen geschickt. Dort konnten die 14 Jahre alten Kindern scheinbar problemlos einen Lottoschein abgeben.

Das Privatunternehmen ging nach diesem Probelauf vor Gericht und verklagte die Lottogesellschaft. Das Urteil fiel für beide Parteien unterschiedlich aus.

So müssen die Lotto-Annahmestellen nicht feststellen, ob ein Lottospieler Hartz-IV-Empfänger sei oder viel zu hohe Schulden hätte, allerdings müssten sie dafür sorgen, dass Kinder und "spielgesperrte" Leute keinen Tippschein abgeben.


WebReporter: rheih
Rubrik:   Brennpunkte / Rechtsstreit
Schlagworte: Urteil, Lotto, Wette, Rheinland-Pfalz, Minderjährige, Malta
Quelle: www.volksfreund.de
Meinung des Autors zum Thema:
 
+15 | -12
 
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Hier geht es doch nur darum, dass die Privat-Unternehmer dafür sorgen wollen, dass sich ihre Gewinne deutlich erhöhen... Wer normales Lotto spielt, tut letztendlich was für die Allgemeinheit, wer bei einem Privatanbieter spielt sorgt nur dafür das dieser Eine viel Geld verdient.
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7 User-Kommentare Alle Kommentare öffnen

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10.06.2011 17:30 Uhr von tobe2006
hat im letzten absatz aufeinmal nen hart4 empfänger zusuchen?

hier gehts doch nur um n kind.!
Kommentar ansehen an den Autor............   
 
+8 | -2
 
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10.06.2011 17:36 Uhr von CommanderRitchie
Klar doch - die deutschen Lottogesellschaften wollen nur unser bestes .......... hahahaha
Wenn man bedenkt, wieviele Menschen Samstags Lotto spielen und wie hoch die Gewinne in den unteren Rängen sind - da gibt´s bei "drei richtige" gerade mal 10-15 Euro. Im Bezug auf die durschnittlichen Kosten für den Lottoschein, der Gewinnwahrscheinlichkeit und der Spieleinsatz-häufigkeit - ein schlechter Witz !!
Ganz abgesehen davon - den Sportwettenbetreibern geht es ja nicht um das Lottomonopol - sondern um die Ausgrenzung von ausländischen Sportwettenanbietern.... Die deutsche Lottogesellschaft beansprucht das deutsche Sportwettenmonopol auch auf Grund der angeblichen Einhaltung der Spielsuchtpräventionsmaßnahmen - und Achtung des Jugendschutzes.
Fakt ist aber auch: Die ausländischen Wettanbieter bieten bessere (höhere) Wettquoten und man spart sich die 50 Cent Spielgebühren bei Spielscheinabgabe. Zudem kann man dort auch für weniger Geld spielen .....
Z.B. kostet ein 3 aus 4 Fussballtipp bei der deutschen Lottogesellschaft mindestens 4,50 Euro (Spieleinsatz 4 Euro + 50 Cent Gebühren !! Den selben Tipp kann man bei diversen ausländischen Anbietern aber auch für z.B. 2 Euro spielen.......
Na ja - wie gesagt .... die deutsche Lottogesellschaft will nur unser bestes ..... unser Geld !!
Kommentar ansehen @CommanderRitchie   
 
+13 | -3
 
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10.06.2011 17:46 Uhr von rheih
Es ist doch so, dass grundsätzlich 50 Prozent der Einnahmen bei Lotto und anderen staatlichen Glücksspielen, an die Gewinner verteilt werden und die anderen 50 Prozent der Allgemeinheit zu Gute kommen.....

Bei privaten Wettanbietern bekommt die Allgemeinheit nichts und das Privatunternehmen eine ganze Menge......
Kommentar ansehen Spielsuchtprävention ................   
 
+5 | -2
 
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10.06.2011 17:56 Uhr von CommanderRitchie
Ein teil von Spielsucht besteht auch dadurch:
Wer oft seinen Einsatz verliert - versucht diesen durch mehr - und höhere Einsätze zurück zu gewinnen. Das kann z. B. bei Oddset schnell ein ganz teuerer "Spaß" werden ....
Klar - ist bei ausländischen Anbietern auch möglich ... jedoch beginnt dort der "Spielspaß" auch in ganz harmlosen Einsatzbereichen von z.B. 20 Cent pro getippten Spiel. Bei Oddset muß mindestens 1 Euro pro getippten Spiel investiert werden.
Fragt sich jetzt nur.... wo man letztendlich mehr Spielsuchtgefährdet ist.

@ rheih
"Bei privaten Wettanbietern bekommt die Allgemeinheit nichts und das Privatunternehmen eine ganze Menge...... "

Ok - aber - die Herren von der deutschen Lottogesellschaft "arbeiten" auch nicht gerade für 7,50 Euro Brutto die Stunde...........

[ nachträglich editiert von CommanderRitchie ]
Kommentar ansehen Wie heißt es so schön....   
 
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10.06.2011 18:54 Uhr von Mailzerstoerer
in der Radiowerbung "Spielteilnahme erst ab 18" spielen kann süchtig machen, lassen sie sich beraten und das obwohl ein Gericht Werbung für Lotto verboten hat!
Komisch das meisten die Werbung läuft wenns im JP was zu holen gibt
Kommentar ansehen @Siel   
 
+1 | -0
 
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10.06.2011 20:40 Uhr von rheih
"Kennst Du ein Wettanbieter bei dem man auch Lotto spielen kann?"

Ja... Zum Beispiel Faber, aber es gibt noch wesentlich mehr....

[ nachträglich editiert von rheih ]
Kommentar ansehen Öhm?   
 
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10.06.2011 23:46 Uhr von Johnny Cache
Mal ganz davon ab wie bescheuert die Vorgabe auch sein mag, wie in aller Welt soll man denn bitteschön überprüfen ob jemand ALG2 bezieht oder überschuldet ist?
Ich würde gerne mal wissen wie man widerlegen soll daß man kein ALG2 bezieht... wildfremden Leuten vielleicht die Kontoauszüge vorlegen?!

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