Privater Wettanbieter schickt Minderjährige in Lotto-Annahmestellen
Ein privater Wettanbieter, der in Malta ansässig ist und in Rheinland-Pfalz Sportwetten anbietet, hat Minderjährige in Lotto-Annahmestellen geschickt. Dort konnten die 14 Jahre alten Kindern scheinbar problemlos einen Lottoschein abgeben.
Das Privatunternehmen ging nach diesem Probelauf vor Gericht und verklagte die Lottogesellschaft. Das Urteil fiel für beide Parteien unterschiedlich aus.
So müssen die Lotto-Annahmestellen nicht feststellen, ob ein Lottospieler Hartz-IV-Empfänger sei oder viel zu hohe Schulden hätte, allerdings müssten sie dafür sorgen, dass Kinder und "spielgesperrte" Leute keinen Tippschein abgeben.