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06.06.11 21:17 Uhr
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Kassenpatienten: Durchschnittlich sechs Tage längere Wartezeit auf Arzttermin

Eine neue Umfrage belegt, was viele bereits vermutet haben: Kassenpatienten warten durchschnittlich sechs Tage länger auf einen Arzttermin als privat versicherte Patienten. Das ist das Ergebnis einer Umfrage unter 6.000 Deutschen im Auftrag des BKK Bundesverbandes.

Notfallpatienten scheinen davon aber nicht betroffen. Wer als Kassenpatient unter akuten Beschwerden leidet, wartet in der Regel nicht länger als ein Privatpatient.

Bei der Wartezeit in der Praxis tritt durchschnittlich eine Differenz von sechs Minuten auf. So warten gesetzlich Versicherte circa 27 Minuten und Privatversicherte 21 Minuten.


WebReporter: BestRegards
Rubrik:   Gesundheit / Organisationen
Schlagworte: Termin, Krankenversicherung, Wartezeit, Kassenpatient, Privatversicherung
Quelle: www.spiegel.de
Meinung des Autors zum Thema:
 
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Es war nie anders, und wird sich wohl auch nie ändern. Trotzdem interessant bestätigt zu bekommen, was ohnehin schon jeder weiß.
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06.06.2011 21:22 Uhr von VerrueckterVogel
das kann ich nicht bestätigen!
Während meiner 2 Jahre als Privatpatientin musste ich genauso lange warten wie als gesetzlich versicherte.
Ebenso berichten dies andere Privatpatienten.

Diese Umfrage ist wieder einmal für den A***llerwertesten...
Kommentar ansehen So ein   
 
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06.06.2011 21:23 Uhr von Blutfaust2010
Blödsinn. Ich habe gerade heute bei meinem Arzt angerufen und direkt einen Termin für morgen bekommen. Und das, obwohl ich Kassenpatient bin.

Aber was soll man auch von einer Umfrage erwarten, die von einem Interessenverband der GK in Auftrag gegeben wurde?
Kommentar ansehen ...   
 
+4 | -1
 
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06.06.2011 21:31 Uhr von fuxxa
Kann ich auch nicht bestätigen. Ich leg nen 10er aufn Tisch und sage "Mir gehts nicht gut. Medikamente hab ich zuhause" Die Sekretärin fragt "Wie lange?". Ich sag "erstmal bis Freitag" und bekomme meinen Schein. Den Arzt will ich garnicht sehen, da immer gefühlte 100 Rentner im Wartezimmer sitzen.
Kommentar ansehen Den Praxen, die ich kenne, denen ist es Wurst, bei   
 
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06.06.2011 21:54 Uhr von Pils28
welcher Kasse man ist. Einzig bei Hautärzten habe ich das Gefühl, dass man als gesetzlich Versicherter unter 35 absolut keinen Termin haben kann.

@fuxxa: Das glaube ich irgendwie nicht, was du uns dort zu erzählen versuchst.
Kommentar ansehen @fuxxa   
 
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06.06.2011 22:03 Uhr von Blutfaust2010
Warum machst Du keine eigene Praxis auf? Bei Deinem medizinischen Wissen sollte das doch kein Problem sein.
Kommentar ansehen pils   
 
+1 | -6
 
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06.06.2011 22:07 Uhr von fuxxa
Probier es doch aus. Natürlich beim Allgemeinarzt, bei dem immer nen volles Wartezimmer ist und maximal 1mal im Quartal.
2-3 Wochen Kassenurlaub sollte sich jeder gönnen, der sonst nicht krank ist. Ich zahl doch nicht hunderte Euros für die Anderen an Krankenversicherung. Besonders nicht für Kollegen, deren Kinder alle paar Wochen angeblich krank sind
Kommentar ansehen Halloooo?   
 
+3 | -3
 
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06.06.2011 22:11 Uhr von VerrueckterVogel
Eine Versicherung ist kein Sparbuch - das vergessen immer wieder viele.
Davon abgesehen leben wir in einem Sozialstaat.
Klasse Einstellung hast Du da.
Kommentar ansehen ...   
 
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06.06.2011 22:28 Uhr von fuxxa
Wo belaste ich denn die Versicherung? Ich schenke ihr sogar noch 10 Euro und auf den Sozialstaat sch.... ich. Es muss sowieso jeder selbst zusehen, wie er zurecht kommt. Gerecht wäre, wenn es keine Pflichtversicherung geben würde und jeder seine Behandlung selbst zahlt.
Kommentar ansehen Sprach ich von Belastung?   
 
+2 | -0
 
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06.06.2011 22:40 Uhr von VerrueckterVogel
Du schlägst Dir Urlaub nach Deinen eigenen Worten dadurch raus. Dafür ist die Krankenversicherung nicht da.

Was gerecht ist oder nicht, steht auf einem anderen Blatt.
Kommentar ansehen Nein, aber vom Sparbuch   
 
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06.06.2011 22:58 Uhr von fuxxa
Ich pass mich halt dem Median, der Krankenquote meines Unternehmens an, in dem ich arbeite und das meiner Meinung nach zu Recht.
Du hast aber schon Recht. Dafür brauche ich keine Krankenkasse, sondern nur die Sekretärin meines Arztes.

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