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31.05.11 14:59 Uhr
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England: Frau entwendet Sperma von Ex-Mann und verklagt ihn auf Unterhalt

In England hat sich ein kurioser Fall von künstlicher Befruchtung zugetragen: Eine Frau hat sich das eingefrorene Sperma ihres Ex-Mannes aus einer Befruchtungsklinik erschlichen.

Damit ließ sie sich künstlich befruchten und bekam zwei Kinder. Ihr geschiedener Mann wusste von der Existenz der Kinder nichts, bis die Mutter ihn wegen Unterhaltszahlungen in Höhe von 100.000 Pfund verklagte.

Die Frau bekam vor Gericht Recht und bereut ihr Verhalten nicht: "Ich glaube nicht, dass ich irgendetwas falsch gemacht habe. Meine innere Uhr hat getickt und getickt und ich wollte unbedingt Kinder haben. Wenn ich das nicht getan hätte, wäre ich nicht mit meinen Kindern gesegnet."


WebReporter: tante_mathilda
Rubrik:   Kurioses / Lustiges
Schlagworte: Frau, Mann, England, Sperma, Unterhalt, Ex-Mann
Quelle: de.nachrichten.yahoo.com
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16 User-Kommentare Alle Kommentare öffnen

Kommentar ansehen wow   
 
+19 | -1
 
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31.05.2011 15:03 Uhr von ZzaiH
nicht nur bei sind haben die richter kein hirn - in anderen länder auch!
Kommentar ansehen Armer Kerl,   
 
+20 | -1
 
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31.05.2011 15:17 Uhr von Lewis Montray Alton
da war er nicht mal Rittmeister, muss aber Zahlmeister spielen.
Die spinnen doch, die Richter.
Kommentar ansehen Verklagt er eben   
 
+19 | -1
 
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31.05.2011 15:25 Uhr von muhschie
diese Klinik wenn diese nicht genug gesichert ist bzw. soetwas zulässt ohne sein Einverständnis.
Kommentar ansehen bei den heutigen Weibern   
 
+14 | -2
 
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31.05.2011 15:28 Uhr von quade34
genügt es nicht nur die Taschen zu zu halten, sondern auch seine Körperflüssigkeiten zu schützen. Vor Gericht sind alle Menschen gleich, nur die Weiber sind etwas gleicher.
Kommentar ansehen Mit anderen Worten:   
 
+13 | -2
 
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31.05.2011 15:44 Uhr von sesh
Der Mann wurde vergewaltigt und darf dafür auch noch ein Vermögen bezahlen.

Super!
Kommentar ansehen ...   
 
+7 | -2
 
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31.05.2011 16:05 Uhr von Minipet
würde ich abknallen...
Kommentar ansehen Völlig unverständlich!   
 
+6 | -1
 
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31.05.2011 16:26 Uhr von ted1405
Sowas ist unglaublich.

Ich kann für den Mann nur hoffen, daß er in Revision gehen kann.
Kommentar ansehen Seit wann   
 
+6 | -1
 
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31.05.2011 16:42 Uhr von Klecks13
ist man(n) nach einer künstlichen Befruchtung über eine Samenbank unterhaltspflichtig? Nur weil die Frau sich gezielt den Spender (ohne dessen Wissen) ausgesucht hat, ist das doch noch lange kein eheliches Kind oder mit einer bewussten/in Kauf genommenen Vaterschaft gleich zu setzen..

Rechtlich dürfte das doch gar nicht anders gehandhabt werden als jede andere anonyme Samenspende; für ihn war es ja nichts anderes.

Meiner Meinung nach müsste eigentlich jede Frau wegen Betrugs verurteilt werden, die einem Mann absichtlich ein Kind anhängt.
Kommentar ansehen Nach einer künstlichen Befruchtung   
 
+0 | -5
 
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31.05.2011 16:59 Uhr von T¡ppfehler
ist der Vater grundsätzlich unterhaltspflichtig.
So ist das nun mal und daran sollte jeder Samenspender denken.
Kommentar ansehen Dass er für seine Kinder aufkommen muss   
 
+3 | -1
 
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31.05.2011 17:04 Uhr von Noseman
auch wenn er sie gar nicht wollte find ich sogar noch ok. Die Kidies können ja nix dafür.

Aber die Frau hat echt jegliches Sorgerecht verwirkt. Na und wer so dermassen krank im Kopp ist sollte erstmal auch kein Umgangsrecht kriegen.
Kommentar ansehen ...   
 
+7 | -1
 
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31.05.2011 17:22 Uhr von nohbgub
Die Kinder den Mann zusprechen.
(wenn er mochte)!!!
Kommentar ansehen @ Noseman   
 
+5 | -2
 
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31.05.2011 17:39 Uhr von Klecks13
"Die Kidies können ja nix dafür."

Er aber auch nicht. Anders ausgedrückt: Er wird durch das Handeln der Frau mindestens 18 Jahre lang jeden Monat um einen bestimmten Teil seines Einkommens betrogen. Findest du das immer noch OK?

Nicht nur, dass er die Kinder nicht wollte, er wusste gar nichts davon; er war nicht einmal an der Zeugung beteiligt!
Sie hat sich den Samen erschlichen und die Kinder ohne sein Zutun alleine gezeugt, also soll sie auch alleine dafür aufkommen. Alles andere ist schlicht Abzocke.

[ nachträglich editiert von Klecks13 ]
Kommentar ansehen @Klecks13   
 
+5 | -1
 
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31.05.2011 18:17 Uhr von T¡ppfehler
Bist Du Dir da sicher? Du hast scheinbar noch keine richtige Scheidung mit Kindern hinter Dir.
Es ist fast immer Abzocke, wenn es um Unterhalt geht.
Er wird nicht nur um einen Teil seines Einkommens betrogen, sondern bei zwei Kindern wird ihm seine komplette Existenz geraubt. Wenn er nicht gerade ein Großverdiener ist, ist er erledigt und zwar für immer.

[ nachträglich editiert von T¡ppfehler ]
Kommentar ansehen Falsche Entscheidung   
 
+1 | -0
 
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01.06.2011 08:41 Uhr von Rasisstenjaeger
Wie schafft es sich eine S..spende zu erschleichen ?
Da muss doch die Klinik zur Verantwortung gezogen werden.

Der Sachverhalt ist komplizierter als er sich anhört.

Die hat die Frau sich wohl scheiden lassen, weil er keine Kinder wollte (wahrscheinlich). Auf jeden Fall hat hat er nach der Scheidung nichts mehr mit ihr zu tun.
Wenn die Frau dann genau auf seine Spende abzielt ist das schon eine Strafe wert ! Aber der Mann hätte auch von einer anderen verklagt werden können. Es sei denn er hielt das Ganze als Anonym vereinbart. Dann sollte die Klinik dafür haften. Wenn es aber Anonym war und seine Vaterschaftsnachweis auf einen Zufall beruht, dann hat er Pech gehabt. Nur war die Frau ja nicht irgendwer, sondern seine Ex. Und es steht in der Nachricht, dass Sie sich die S..spende bewusst erschlichen hat. Somit hat er wiederum keine Schuld.
Da es aber seine Kinder sind, muss er sie akzeptieren, daher solte er das alleinige Sorgerecht erhalten. Das wäre auch gleichzeitig ein vernünftige Strafe für die Frau.
Wenn er das aber nicht will, dann soll er aber zumindest zahlen, denn es sind letztendlich seine Kinder.

Die Frau sollte auf jeden Fall keinen Vorteil von dem Ganzen haben und der Mann sollte den Nachteil/Vorteil (Je nach dem, wie man dies sieht), für die Kinder zu zahlen, akzeptieren.

Eigentlich verdient die Frau eine Strafe, aber dies würde wahrscheinlich Einfluss auf die Kinder selbst haben.


Daher:

Er zahlt, aber entscheidet, wer die Kinder behält.
Sie muss die Entscheidung akzeptieren.
Somit haben die beiden letzendlich eine Entscheidung treffen dürfen (Und nicht nur die Frau).
Sie hat die Kinder gewollt und er darf sich aussuchen, wer Sie ´behält´.

[ nachträglich editiert von Rasisstenjaeger ]
Kommentar ansehen @ T¡ppfehler   
 
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01.06.2011 09:45 Uhr von Klecks13
Hier geht es aber nicht um Scheidungskinder sondern um eine künstliche Befruchtung NACH der Scheidung und ohne das Wissen oder gar die Zustimmung des Ex-Mannes.
Kommentar ansehen @Klecks13   
 
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01.06.2011 11:41 Uhr von T¡ppfehler
Trotzdem ist der Vater der leibliche Vater und damit zu Unterhaltszahlungen verpflichtet. Ich wüßte nicht, wie er da wieder rauskommen könnte, wenn die Kinder nicht bei ihm wohnen.

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