Bundestag ändert Immissionsschutzgesetz wegen Kinderlärm
Der Bundestag hat einstimmig beschlossen, dass Immissionsschutzgesetz im Bezug auf Kinderlärm zu ändern. Konkret geht es um die Tolerierung von Lärm, der von Kindertagesstätten und Spielplätzen entsteht.
Bis jetzt galt dieser Lärm rechtlich als schädliche Umwelteinwirkung und wurde des öfteren vor Gerichten verhandelt. Der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Norbert Röttgen sieht diese Gesetzesänderung als längst überfällig und als gesellschaftspolitisches Zeichen.
Des Weiteren will er das Bauplanungsrecht ändern, so dass es erlaubt ist, dass Kindertagesstätten in reinen Wohngebieten angesiedelt werden dürfen. Unterstützt wurde diese Änderung auch von der Opposition.