Ist ein Schlagloch gut zu sehen, muss der Autofahrer den Schaden selber bezahlen
Ist man mit seinem PKW auf Straßen unterwegs, wo kaum Verkehr herrscht und man fährt in ein gut sichtbares Schlagloch, dann trägt man die Kosten für eventuelle Schäden selber.
Ein Autofahrer fuhr in ein solches Loch und beschädigte seinen Reifen und die Alufelgen. Er wollte den Schaden von 1000 Euro von der betreffenden Gemeinde ersetzt haben, weil diese die Löcher noch nicht beseitigt hatte.
Das Gericht wies die Schadenersatzklage ab, weil man in dieser nicht viel befahrenden Straße, das Schlagloch hätte deutlich erkennen müssen.