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13.05.11 06:55 Uhr
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BAG-Urteil: NPD-Mitgliedschaft rechtfertigt allein keine Kündigung

Einem NPD-Mitglied darf der Arbeitgeber nicht allein deshalb kündigen, weil die Person in der rechtsextremen Partei organisiert ist. Einem Verwaltungsangestellten (28) aus Baden-Württemberg passierte genau dies. Er wurde wegen der NPD-Mitgliedschaft entlassen und klagte gegen die Kündigung.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt) urteilte, dass die Kündigung allein wegen der Parteizugehörigkeit unwirksam sei. Der Kläger ist Gründer einer NPD-Jugendgruppe und hielt Mahnwachen ab. Der Arbeitgeber wurde erst später vom Landesverfassungsschutz über die Parteiaktivitäten unterrichtet.

Es sei auch keine "arglistige Täuschung" des Arbeitnehmers, wenn er dem Arbeitgeber die NPD-Mitgliedschaft verschweige. Wegen Ehrerweisung eines Holocaust-Leugners wurde dem Mann aber erneut gekündigt. Daraufhin klagte der Mann erneut gegen die Kündigung. Der Verfahrensausgang ist noch offen.


WebReporter: no_trespassing
Rubrik:   Brennpunkte / Rechtsstreit
Schlagworte: Urteil, NPD, Kündigung, Mitgliedschaft, Nationalsozialist
Quelle: www.spiegel.de
Meinung des Autors zum Thema:
 
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Grundgesetz, Artikel 3:

(3) Niemand darf wegen [...] seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.

Grundgesetz, Artikel 33:

(3) [...] Die Zulassung zu öffentlichen Ämtern sowie die im öffentlichen Dienste erworbenen Rechte sind unabhängig von dem religiösen Bekenntnis. Niemandem darf aus seiner Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu einem Bekenntnisse oder einer Weltanschauung ein Nachteil erwachsen.

Das gilt nun mal für jeden.
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3 User-Kommentare Alle Kommentare öffnen

Kommentar ansehen auch wenn es irgendwo nachvollziehbar ist   
 
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13.05.2011 09:25 Uhr von Afkpu
muss man dem autor bedingungslos zustimmen. Sofern er während der Arbeit rassistische Tenedenzen äußert und dies nach mehreren Abmahnungen so bleibt könnte man natürlich anders handeln. Oder wenn er im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit tätig wäre.
Kommentar ansehen Tjo..   
 
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13.05.2011 09:51 Uhr von Urrn
...das Urteil ist nachvollziehbar und rechtlich einwandfrei. Aber ich kann den AG schon verstehen, dass man den Kotzbrocken irgendwie rausekeln möchte ;)

Aber dazu muss es eben andere Mittel geben.
Kommentar ansehen Naja   
 
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13.05.2011 15:23 Uhr von Hawkeye1976
Spätestens diese "Ehrerweisung eines Holocaust-Leugners" dürfte dem braunen Vogel wohl das Genick brechen - beruflich natürlich.
Jemand, der öffentlich Straftätern huldigt - und nichts anderes sind Holocaust-Leugner - , der ist für eine Verwaltung nicht tragbar.

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