BAG-Urteil: NPD-Mitgliedschaft rechtfertigt allein keine Kündigung
Einem NPD-Mitglied darf der Arbeitgeber nicht allein deshalb kündigen, weil die Person in der rechtsextremen Partei organisiert ist. Einem Verwaltungsangestellten (28) aus Baden-Württemberg passierte genau dies. Er wurde wegen der NPD-Mitgliedschaft entlassen und klagte gegen die Kündigung.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt) urteilte, dass die Kündigung allein wegen der Parteizugehörigkeit unwirksam sei. Der Kläger ist Gründer einer NPD-Jugendgruppe und hielt Mahnwachen ab. Der Arbeitgeber wurde erst später vom Landesverfassungsschutz über die Parteiaktivitäten unterrichtet.
Es sei auch keine "arglistige Täuschung" des Arbeitnehmers, wenn er dem Arbeitgeber die NPD-Mitgliedschaft verschweige. Wegen Ehrerweisung eines Holocaust-Leugners wurde dem Mann aber erneut gekündigt. Daraufhin klagte der Mann erneut gegen die Kündigung. Der Verfahrensausgang ist noch offen.