Eine Unterlassungserklärung im Rahmen einer P2P-Abmahnung zählt lebenslang
Viele User die im Rahmen einer Abmahnung wegen des Herunterladen und Verbreiten von urheberrechtlich geschützten Werken eine Unterlassungserklärung unterschreiben müssen, denken, dass diese nur für eine gewisse Zeit gilt.
Nach Angaben eines Rechtsanwaltes ist das aber nicht der Fall. Eine Unterlassungserklärung zählt ein Leben lang.
Allerdings dürfte der Zeitraum eine geringere Rolle spielen. Viele Menschen sind zum Beispiel der Meinung, dass so eine Erklärung nach 30 Jahren erlischt. Ob 30 Jahre, oder ein Leben lang. Man weiß nicht, ob nach 30 Jahren die heutigen Praktiken überhaupt noch genutzt werden.