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28.03.11 14:32 Uhr
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Urteil: Dreckige Geldscheine müssen von Gläubigern nicht angenommen werden

Beschriebene, gestempelte oder verdreckte Geldscheine müssen von Gläubigern nicht angenommen werden, urteilte das Amtsgericht München.

Auch im normalen Zahlungsverkehr werden solche Geldscheine manchmal nicht angenommen, also dürfe dies einem Gläubiger auch nicht zugemutet werden.

Geklagt hatte ein Mann, der dreizehn 50 Euro-Scheine für ein Darlehen zurück erhalten hatte, die alle mit einem Stempel zum Tierschutz versehen waren. Er verlangte "unbeschädigtes Geld" und bekam nun Recht.


WebReporter: tante_mathilda
Rubrik:   Brennpunkte / Rechtsstreit
Schlagworte: Geld, Urteil, Gläubiger, Geldschein, Stempel
Quelle: www.focus.de
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8 User-Kommentare Alle Kommentare öffnen

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28.03.2011 15:13 Uhr von campino1601
Geld ist Geld, und auch mit Stempel hat es noch seinen Wert.
Lächerlich.
Kommentar ansehen Klingt ganz nach...   
 
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28.03.2011 15:48 Uhr von derSchmu2.0
...ner Aufforderung zur Geldwaesche..
Kommentar ansehen Und ich dachte immer   
 
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28.03.2011 16:03 Uhr von F.Steinegger
.......dass Papiergeld, wie auch Münzen ein offizielles Zahlungsmittel sind. Wo hört das dann auf? Bei Münzen, die einen Kratzer haben oder bei Scheinen, die einen Knick oder Riß haben?
Zur Not gibts auch noch eine Bank, die tauschen das Geld auf jeden Fall.

Und 13 Stück 50 Euroscheine, naja. 650 Euro! Das ich nicht lache!

[ nachträglich editiert von F.Steinegger ]
Kommentar ansehen Interessant   
 
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28.03.2011 16:23 Uhr von ptahotep
Und was ist wenn man mit dem Gläubiger zur Bank geht (sei es jetzt Schalter oder Automat) und bekommt dort solche Scheine ausgehändigt?
Kommentar ansehen Sinn der sache:   
 
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28.03.2011 16:27 Uhr von Der_Norweger123
Schnell weitergeben!
Kommentar ansehen @F.Steinegger   
 
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28.03.2011 19:03 Uhr von MBGucky
Das ist so nicht ganz richtig. Banken sind nicht dazu verpflichtet, absichtlich beschädigte Geldscheine umzutauschen. Sie können diese sogar einbehalten um den weiteren Umlauf dieser Scheine zu verhindern.

http://www.frag-einen-anwalt.de/...

Edit: auf falsches Posting geantwortet.

Übrigens: Stellt euch doch mal vor, der Gläubiger sei Metzger. Soll er das Geld in seine Kasse legen und jedem Kunden als Wechselgeld mitgeben, wenn da "esst kein Fleisch" drauf steht?

[ nachträglich editiert von MBGucky ]
Kommentar ansehen Viele Leute...   
 
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29.03.2011 08:11 Uhr von KamalaKurt
...wissen den Wert des Geldes nicht mehr zu schätzen und beschädigen es meist mutwillig, oder fahrlässig.

Vielen Menschen sscheint wohl nicht klar zu sein, dass der Staat Eigentürmer des Geldes, wir lediglich die Besitzer sind. Das Gesetz sagt, wer fremdes Eigentum mutwillig beschädigt, macht sich strafbar.

Nicht die Banken sondern lediglich die Bundesbank ersetzt stark beschädigte Banknoten oder Münzen. Das kann durch die lange Umlaufzeit des Geldes geschehen, oder wenn man Scheine hat, wie in diesem Falle entstellt durch Beschreiben oder Bedrucken oder wenn man einen beschädigten Schein, wo mehr als die Hälfte noch vorhanden ist, sein.

Der Gläubiger hat völlig recht gehandelt, wenn er sich geweigert hat das gestempelte Geld anzunehmen.
Kommentar ansehen @KamalaKurt   
 
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29.03.2011 18:30 Uhr von MBGucky
ein weit verbreiteter Irrglaube. In der Tat ist der Besitzer von Geldscheinen in den meißten Fällen auch der Eigentümer (Solange er es nicht für jemand anderen transportiert bzw. aufbewahrt). Das heißt, theoretisch darfst Du die Geldscheine bemalen, bestempeln, Dir sonst wo hin stecken so lange Du willst. Nur darfst Du sie dann nicht mehr weiter in Umlauf bringen.

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