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24.03.11 18:11 Uhr
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Emnid: Zwei Drittel der Deutschen gegen Einsatz von deutschen Truppen in Libyen

Mit einer überwältigenden Mehrheit unterstützen die Bundesbürger die klare Haltung der Regierung, sich nicht an den Kriegshandlungen gegen Libyen zu beteiligen.

Nach einer Umfrage des Emnid-Instituts erfährt die Zurückhaltung der Regierung große Zustimmung in der Bevölkerung. Vor allem in den neuen Bundesländern liegt die Ablehnung eines Einsatzes sogar bei 89 Prozent der Bürger.

Die Umfrage wurde im Auftrag der Bundesregierung ausgeführt. Diese sieht sich dadurch in ihrer Anti-Kriegs-Position bestätigt.


WebReporter: StefanPommel
Rubrik:   Politik / Umfragen
Schlagworte: Umfrage, Einsatz, Bundeswehr, Libyen, Emnid
Quelle: www.haschcon.com
Meinung des Autors zum Thema:
 
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12 User-Kommentare Alle Kommentare öffnen

Kommentar ansehen Es ist ein völkerrechtswiedriger Angriffskrieg.   
 
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24.03.2011 18:18 Uhr von Marooned
Da ist eine Beteiligung unvorstellbar.
Kommentar ansehen Marooned   
 
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24.03.2011 18:19 Uhr von MikeBison
Feiger Gadaffi Fan

Gibs doch wenigstens zu

Aus welchem Stamm in Libyen stammst du?
Gadaffis Stamm?
Kommentar ansehen komisch   
 
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24.03.2011 18:21 Uhr von Kabeltrommel
keine seriöse quelle besttätigt das bisher
Kommentar ansehen ...   
 
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24.03.2011 18:24 Uhr von CoffeMaker
Mann sind hier wieder Kriegstreiber unterwegs wenn ich die Minusklicker sehe :D
Man kann keinen Krieg befürworten wenn Medien und Regierung an Glaubwürdigkeit verloren haben. Nur ein Narr (oder einer der seinen Arsch in Sicherheit hat) will Krieg ohne die Wahrheit zu kennen.
Kommentar ansehen das ist....   
 
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24.03.2011 18:50 Uhr von usambara
auch in Afghanistan der Fall- aber Westerwelle schickt der Nato
weitere Soldaten, obwohl es dort am Boden ungleich gefährlicher ist als im Kampfjet über Libyen.
Kommentar ansehen marooned   
 
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24.03.2011 19:31 Uhr von ElChefo
Bitte erläutere doch den Punkt "völkerrechtswidrig".

Würde mich mal interessieren, welche Paragraphen und Artikel insofern wirksam würden.

Ich stelle mal in Aussicht, das du bei einer juristisch wasserdichten Argumentation zu dieser Aussage kläglich scheitern wirst. Nicht, weil du zu doof dazu wärst, sondern weil es einfach nicht stimmt.


...dasselbe, usambara, gilt auch für Afghanistan. Das Mandat ist völkerrechtlich, auch wenn es viele nicht wahr haben wollen, absolut wasserdicht.

PS: Da Krieg kein juristisch relevanter Begriff ist, taugt er auch nicht zur völkerrechtlichen Betrachtung.
Kommentar ansehen Gesundes halbwissen   
 
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24.03.2011 20:19 Uhr von Bleifuss88
scheint hier ja wieder die Runde zu machen. Der Libyen-Einsatz ist nicht völkerrechtswidirg, sondern vom UN-Sicherheitsrat beschlossen. Ich finde es auch richtig, dass sich die Bundeswehr nicht beteiligt, denn derzeit kümmern sich ja schon genug Staaten um Libyen und wir zahlen ja schon jährlich genug an Brüssel.
Kommentar ansehen UN Sicherheitsrat   
 
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24.03.2011 20:26 Uhr von certicek
Nur weil etwas vom UN-Sicherheitsrat beschlossen wurde, muß es nicht dem Völkerrecht entsprechen. Was ist zum Beispiel, wenn dieser gegen seine eigene Charta verstößt?

Wurde gegen Artikel 2.4 der Charta verstoßen? Das ist die Frage - nicht gesundes Halbwissen!!!
Kommentar ansehen certicek   
 
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24.03.2011 20:32 Uhr von ElChefo
Artikel 1.3 und 1.4 sind etwa (aber nicht ausschliesslich) maßgeblich, zusammen mit dem Katalog unter Kapitel VII, der maßgeblich für die Legitimität solcher Interventionen ist.

PS: Artikel 34 und 35 sind auch ein recht einfaches Mittel zur Legitimation.

[ nachträglich editiert von ElChefo ]
Kommentar ansehen @ElChefo   
 
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24.03.2011 20:39 Uhr von certicek
Ich kenne den Inhalt und ich (nicht nur ich) habe dazu eine andere Auffassung (Rechtsauffassung).
Kommentar ansehen certicek   
 
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24.03.2011 20:45 Uhr von ElChefo
Andere Auffassungen sind grundsätzlich akzeptabel. Da sage ich auch gar nichts gegen.

Aber grundsätzlich denke ich auch, das es Mittel und Wege geben MUSS, Grenzen zu ziehen, an denen staatliche Souveränität endet - zum Beispiel beim massierten Armee Einsatz gegen das eigene Volk.
Kommentar ansehen @ElChefo   
 
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24.03.2011 20:49 Uhr von certicek
Genau dafür gibt es ja die UN-Charta.

Aber dann kommt die Rechtsauslegung und da sehe ich, daß wir uns unterscheiden.

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