Längere Verjährungsfristen: Opfer von sexuellem Missbrauch bekommen mehr Rechte
Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat die Rechtestärkung von Opfern sexuellen Missbrauchs durchgesetzt.
In Zukunft können Opfer bis zu 30 Jahre nach der Tat Anklage erheben. Bisher galt eine Verjährungsfrist von drei Jahren ab dem 21. Lebensjahr.
"Oft sind die psychischen Folgen sexualisierter Gewalt so folgenreich, dass erst Jahre nach der Tat zivilrechtliche Schritte eingeleitet werden können", so die Justizministerin zu der Entscheidung.