Urteil: Mobilfunk-Provider müssen Kunden vor teuren Handy-Tarifen warnen
Mobilfunkanbieter müssen bei Vertragsabschluss ihre Kunden darauf aufmerksam machen, dass in dem gewählten Tarif Kosten-Fallen sind und dass es eventuell billigere Angebote gibt.
Im speziellen Fall hatte ein Kunde 2008 unwissentlich einen Handy-Tarif gewählt, in dem keine Internet-Flatrate war. Er sollte dann 1.000 Euro für den Datenverkehr zahlen, was der Kunde aber nicht tat. Der Provider sperrte den Anschluss und bekam vor Gericht in erster Instanz auch Recht.
Doch in der Berufung bekam der Kunde Recht. Das Landgericht Münster urteilte, dass der Händler dem Mann auf die günstigeren Flatrates aufmerksam hätte machen müssen, die er für zehn beziehungsweise 25 Euro im Angebot hatte. Der Kunde muss nun weder die Daten noch die Grundgebühr zahlen.