Urteil: Kein Schmerzensgeld für Treffer ins Gesicht von Karneval-Kamelle
Das Amtsgericht Köln hat entschieden, dass man im Falle von Verletzungen durch geworfene Süßigkeiten beim Karnevalszug keinen Anspruch auf Schmerzensgeld hat.
Eine Kölnerin hatte geklagt, da sie bei einem Karnevalsumzug durch geworfene Schokoriegel verletzt worden war. Der Veranstalter hätte damit gegen die Verkehrssicherungspflichten verstoßen und das Werfen von Gegenständen sei "nicht sozial üblich".
Das Gericht behauptete das Gegenteil: Gerade im Karneval sei das Werfen von Süßigkeiten "sozial üblich, allgemein anerkannt und erlaubt."