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02.03.11 16:14 Uhr
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Urteil: Kein Schmerzensgeld für Treffer ins Gesicht von Karneval-Kamelle

Das Amtsgericht Köln hat entschieden, dass man im Falle von Verletzungen durch geworfene Süßigkeiten beim Karnevalszug keinen Anspruch auf Schmerzensgeld hat.

Eine Kölnerin hatte geklagt, da sie bei einem Karnevalsumzug durch geworfene Schokoriegel verletzt worden war. Der Veranstalter hätte damit gegen die Verkehrssicherungspflichten verstoßen und das Werfen von Gegenständen sei "nicht sozial üblich".

Das Gericht behauptete das Gegenteil: Gerade im Karneval sei das Werfen von Süßigkeiten "sozial üblich, allgemein anerkannt und erlaubt."


WebReporter: tante_mathilda
Rubrik:   Brennpunkte / Rechtsstreit
Schlagworte: Verletzung, Karneval, Gerichtsurteil, Schmerzensgeld, Umzug
Quelle: www.wochenblatt.de
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6 User-Kommentare Alle Kommentare öffnen

Kommentar ansehen Mit was sich Gerichte so rumschlagen müssen...   
 
+5 | -0
 
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02.03.2011 16:30 Uhr von rubberduck09
Woher hat die Dame denn einen Anwalt gefunden, der ihr bei so einer komischen Klage dann auch noch geholfen hat?

Selbst im Bayrischen Wald - ein paar Meter von Köln, einer (oder gar der) Hochburg des Karnevals in Deutschland, entfernt - regnets Süßigkeiten beim jährlichen Umzug. Ich weiß ja nicht, wo diese Dame die letzten 30 oder noch mehr Jahre gelebt hat, aber in Köln kann das eigentlich nicht gewesen sein. Eher Höhle in irgendwelchen weit abgelegenen Bergen.
Kommentar ansehen immerhin   
 
+1 | -6
 
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02.03.2011 16:38 Uhr von SN_Spitfire
kommen sie hierzulande nicht ums Leben, wie bspw. in Brasilien...
Kommentar ansehen @rubberduck09   
 
+4 | -2
 
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02.03.2011 17:02 Uhr von nohbgub
"Woher hat die Dame denn einen Anwalt gefunden, der ihr bei so einer komischen Klage dann auch noch geholfen hat?"

geld > Geld > GEld > GELd > G€E€L€D !!!
Kommentar ansehen In Amerika   
 
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02.03.2011 17:27 Uhr von Supergscheid
würde sie locker mit einer Millionenklage durchkommen
Kommentar ansehen Was für eine   
 
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02.03.2011 17:40 Uhr von DerBelgarath
blöde Kuh!
Kommentar ansehen @ rubberduck09   
 
+1 | -0
 
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09.04.2011 09:02 Uhr von bigpapa
Ein mir bekannter Anwalt mit den ich befreundet bin sagte einmal zu mir, es gibt 2 Arten von Klagen.

Die die ich weiß das ich sie gewinne und wo ich auf das vor strecken meine Honorars verzichten kann und die wo ich weiß das ich verliere, es den Mandanten auch sage und wenn er dann unbedingt klagen will, ich alle Kosten per Vorkasse haben will.

Man darf bei so Sachen immerhin nicht vergessen, das es in Deutschland auch schon mal öfters sonderbare Urteile gibt.

Gruß

BIGPAPA

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