AKTIVITÄTEN   mehr...

08.02.11 13:18 Uhr
 2.211
 

Sicherungsverwahrung: Mörder von Kim K. (10) könnte 2012 entlassen werden

Im Jahr 1997 wurde die damals zehnjährige Kim K. aus Varel sexuell missbraucht und ermordet. Der Täter Rolf D. sitzt seit der Tat fast 15 Jahren im Gefängnis. Er war zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshof könnte Rolf D. bald wieder frei herumlaufen. Die nachträgliche Sicherungsverwahrung wurde für unrechtmäßig erklärt.

Der niedersächsische CDU-Justizminister Bernd Busemann möchte verhindern, dass Rolf D. und andere potenziell rückfallgefährdete Straftäter wieder freigelassen werden.


WebReporter: Glimmer
Rubrik:   Politik / Inland
Schlagworte: Mörder, Entlassung, Justizminister, Sicherungsverwahrung
Quelle: www.ndr.de
Meinung des Autors zum Thema:
 
+23 | -10
 
ANZEIGEN
Wer ein Mal ein Kind vergewaltigt, sollte dafür nicht nur "lebenslänglich", also 15 Jahre ins Gefängnis, sondern bis er tot ist.
Videoplayer auf dieser Seite ausblenden
Refresh |<-- <-   1-22/22   -> -->|
Diese News zu meinen Favoriten hinzufügen Beitrag abgeben

22 User-Kommentare Alle Kommentare öffnen

Kommentar ansehen Die Obrigkeit..   
 
+17 | -4
 
ANZEIGEN
08.02.2011 13:35 Uhr von Jaecko
... wirds erst dann lernen, wenn alle freigelassenen wieder rückfällig werden und wieder Schei*e bauen.
Solang mindestens 1 dabei ist, der danach brav ist, sehen die das als Erfolg... leider....
Kommentar ansehen ich wuensch   
 
+19 | -5
 
ANZEIGEN
08.02.2011 13:39 Uhr von ice-men
bestimmt niemandem etwas schlechtes,aber diese leute die gegen sicherheitsverwahrung sind,nur einmal muss es dem richtigen passieren,das es um sien eigenes kind geht,welches von solch einem wiederholungstæter umgebracht wird,dann wuerde sich das ganz schnell ændern.
Kommentar ansehen Ich hoffe   
 
+8 | -12
 
ANZEIGEN
08.02.2011 13:41 Uhr von MiaWuaschd
Rolf D. kommt bald frei und zieht neben Dir ein. Genau !! Neben Dir und Deiner Familie! Er ist beauftragt zu kontrollieren, ob Du Deine Meinung zur Todesstrafe geändert hast, oder evtl zukünftig änderst, wenn Deiner Familie etwas zustösst.
Kommentar ansehen Was hat...   
 
+14 | -5
 
ANZEIGEN
08.02.2011 13:47 Uhr von KamalaKurt
....den der Europäische Gerichtshof mit dem Besschluss der von einem Deutschen Gericht gefasst wurde zu tun? In Deutschland ist nun mal die Sichrheitsverwarung Bestandteil unserer Rechtsprechung und das ist auch gut so, denn man muss das Umfeld vor solchen Kreaturen schützen.

Wenn der Mörder wieder durch so eine Tat straffällig wird und verurteilt wird, sollte man den Verantwortlichen, der die Sicherheitsverwahrung aufgehoben hat gleich mit einsperren.
Kommentar ansehen typisch Deutschland   
 
+10 | -5
 
ANZEIGEN
08.02.2011 13:51 Uhr von neo1003
Das sind in meinen augen keine Menschen und haben keinerlei Recht unter Menschen zu leben oder überhaupt zu leben...
Kommentar ansehen Kann mich noch ..   
 
+7 | -4
 
ANZEIGEN
08.02.2011 13:57 Uhr von Earaendil
.. an den Fall erinnern..
Daß das schon so lang her ist,hätte ich nicht gedacht .. und nun soll der Typ schon wieder raus ...
Das sind keine Strafe, das ist eine Verarschung,Augenwischerei ... wenn die Gerichte so entscheiden , muss ich davon ausgehn , daß unser Staat es gern sieht,wenn kleine Kinder abgeschlachtet werden.
Mir ist es egal,was irgentwelche verschrobenen Menschenrechtler dazu sagen , die in der Theorie vlt Recht in der Praxis aber einfach kein Konzept haben ...

Wenn ich Richtung Holland über die Grenze will,kann mich der BGS schon VOR Betreten des Landes zurück nach Hause schicken,wenn er begründete Annahme hat,daß ich am Zielort angekommen eine Straftat begehe... in der Sache ist der Staat angehalten,mich davor zu schützen,eine Straftat zu begehn ... (bei dem Beispiel geht es um das Aufsuchen eines Coffeeshops,in der Tat ist es rechtlich gesehn vollkommen ok,mir die Ausreise aus dem eigenen Land zu verwehren...
Aber diese Bestien werden wieder laufen gelassen .. dort besteht auch die Vermutung,daß sie evtl wieder straffällig werden .. aber..ach jaaaaaaa , stimmt ja .. mit denen lässt sich kein Geld machen.
Gehts um Drogen oder Steuern schlägt das Gesetz unbarmherzig zu .. geht es nur um Kinder,die höchstens kosten aber nichts einbringen, beruft man sich auf die Menschenrechte ....

Lächerlicher Staat .. grausame , ungerechte Welt
Kommentar ansehen Wird denn bekanntgegeben, wo er einsitzt und...   
 
+11 | -3
 
ANZEIGEN
08.02.2011 13:58 Uhr von wok!
...wann er entlassen wird?
Dann wäre es doch angebracht, dass durch einen Aufruf im Internet zur Begrüßung genügend Leute vor der Gefängnistür stehen, um ihm bei der Wiedereingliederung in unsere Gesellschaft zu helfen und ihm seinen zukünftigen Platz in der sozialen Hirarchie zu zeigen......
Kommentar ansehen Die Sicherheitsverwahrung ist nicht moglich   
 
+14 | -5
 
ANZEIGEN
08.02.2011 14:00 Uhr von alles.Gelogen
Weil es dieses Gesetz bzw. diese Strafe bei der Veurteilung noch nicht gab. Und das GG sagt, das man nur für etwas bestraft werden kann, wenn es zu der Tatzeit strafbar war und eine Gesetzliche Grundlage dafür gibt.

Bei diesen Personen geht es darum, dass diese Strafe erst nach der Tat gesetzlich verankert wurde.

Auch ich hätte die Lieber im Knast. Aber GR hat jeder. Und wir können nicht sagen für uns gelten die GR und für einen bestimmten Personenkreis nicht. Das wäre praktisch das Ende des GG.

Für Menschen die nach Gesetzesentstehung eine Sicherheitsverwahrung bekommen haben, können problemlos verwahrt werden. Das hat der EUGH auch bestätigt.
Kommentar ansehen @alles.gelogen   
 
+10 | -7
 
ANZEIGEN
08.02.2011 14:22 Uhr von Jolly.Roger
Es steht auch im Grundgesetz, dass ich Anspruch auf Leben und körperliche Unversehrtheit habe. Der Staat kann mich durchaus davor schützen, im Zweifel steht das Wohl vieler über dem Wohl eines einzelnen, der sich noch dazu in der Vergangenheit auch nicht um das Grundgesetz gekümmert hat.

Wer das Grundgesetz durch Missachtung des Art. 2 ablehnt weil er einen Menschen tötet, braucht sich meiner Meinung nach nicht mehr darauf berufen.
Kommentar ansehen @Earaendil   
 
+1 | -3
 
ANZEIGEN
08.02.2011 14:31 Uhr von benjaminx
Super Vergleich! Das zeigt klar die doppelzüngigkeit im deutschen Rechtsystem.
Kommentar ansehen ...   
 
+2 | -1
 
ANZEIGEN
08.02.2011 14:42 Uhr von _Jen_
Aber unabhängig davon, dass solche Menschen auch Grundrechte haben, sollte man ihn nicht auf freien Fuß setzen müssen, obwohl bekannt ist, dass der Mann immernoch eine Gefahr darstellt.
Für genügend Gesetze gibt es Ausnahmeregelungen, wie kann es sein, dass ausgerechnet ein derart wichtiges Gesetz wie die Sicherheitsverwahrung wegen rechtlicher Schlupflöcher nicht greifen kann?
Kommentar ansehen @alles.Gelogen   
 
+3 | -6
 
ANZEIGEN
08.02.2011 14:48 Uhr von ImmerNurIch
Da irrst du dich aber gewaltig, denn die Sicherungsverwahrung wurde 1933 durch das "Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Gewohnheitsverbrecher" eingeführt. Teile des Gesetzes, wie die Zwangskastration, wurden nach Kriegsende wieder abgeschafft, aber die Sicherungsverwahrung blieb.

Das Problem ist heute nur, dass wir uns in dieser besch....en EU befinden. Dadurch haben wir nach dem Willen der Regierungshuren auch unsere Souveränität verloren. Was kümmert es die EU, dass wir neben einer DEUTSCHEN Verfassung auch ein DEUTSCHES Strafrecht haben?!! Die melken uns und schreiben uns auch noch vor, was wir EU-gemäß zu tun un lassen haben.
Kommentar ansehen Jolly & Immernurich   
 
+2 | -2
 
ANZEIGEN
08.02.2011 16:37 Uhr von alles.Gelogen
Mag sein das du dieses GR hast. Aber Staat sollte mMn niemals die GR einschränken. Nicht für den Terror oder sonst was. GR sollen die Menschen gegen Staatswillkür schützen. Dann muss der Staat eben Mittel finden, die mit dem GG vereinbar sind. Es kann nicht sein, das jemand für eine Tat betraft wird, für das zur Tatzeit gar nicht strafbar war bzw. Nachträglich ein höheres Strafmaß erhält. Wer entscheidet dann bei welchen Strafen man das macht und bei welchen nicht?

Du hast Recht. Das Gesetz gibt es tatsächlich schon länger. Ich kenne nur die Diskussion des EUGH´s dahingehend, dass es keine Strafe ohne Gesetz geben kann.
Kommentar ansehen Oh ...   
 
+3 | -4
 
ANZEIGEN
08.02.2011 17:05 Uhr von hoenipoenoekel
...die Richter und Henker wieder - mit ihrer ganzen Bandbreite...
Oh - gehts noch ein bisschen lebenslänglicher Eier ab mit lebendig verbrennen? Oder hättens gerne gepfählt mit anschließendem Vierteilen? Ein viertel Pflock unter die Fingernägel als Vorspeise?

Sowas sollte man denen Überlassen die sich damit auskennen!

Und nicht den "Bild" Hirnschwangeren wie man hier lesen kann!

mfg
Kommentar ansehen -   
 
+4 | -0
 
ANZEIGEN
08.02.2011 17:48 Uhr von Renek85
Tja die hätten ihn direkt zur Sicherungsverwahrung verurteilen sollen, und nicht zu nachträglicher Sicherungsverwahrung.

pech gehabt
Kommentar ansehen Wirklich...   
 
+2 | -4
 
ANZEIGEN
08.02.2011 17:59 Uhr von BastB
unglaublich, was der europäische Gerichtshof da veranstaltet. Völlig realitätsfern.
In der Konsequenz wird man in Zukunft hoffentlich alle Mörder schon im Verfahren mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilen.
Kommentar ansehen Also ...   
 
+1 | -0
 
ANZEIGEN
08.02.2011 18:14 Uhr von Aib
ist es denn wirklich so schwer die Sicherungsverwahrung abzuschaffen und entweder etwas Äquivalentes einzuführen, was dem europäischen Gesetz entspricht oder einfach mal von vornerein vernünftige Strafmaße anzuwenden?

Sicherungsverwahrung hin oder her .. 15 Jahre sind zu wenig! Was waren denn die mildernden Umstände bei diesem Kindsmord? War das Mädchen aufreizend angezogen? Oder kann der Täter nichts dafür, weil er eine schlechte Kindheit hatte? Tschuldigung, aber in Amerika wäre der Typ doch nach 100 Jahren nich aus dem Knast gekommen. (Deutschland durchschnittliche Haftdauer bei Lebenslänglich: 17 - 20 Jahre, bei Lebenslänglich + besondere Schwere der Schuld 23 - 25 Jahre)

So wie ich das sehe geht es hier doch nur darum, dass die Verbecher nochmal nachträglich für etwas veruteilt werden, für was sie schon verurteilt wurden. Also eigentlich rein formaler Schwachsinn.

Um es kurz zu fassen: Schmeisst die Sicherungsverwahrung über den Haufen und nutzt die Gelegenheit um die Gesetze zu ändern. Insbesondere Kindsmissbrauch + Mord kommt in Deutschland viel zu leicht davon.

Übrigens Folter, Mord und Totschlag sind auch keine Lösungsansätze. Legt die Bild aus der Hand und macht euch mal klar wo wir hier sind. Sowas haben wir hier schon lange nicht mehr nötig.

*edit*
Wollt noch kurz gesagt haben, dass ich in dieser ganzen Misere viel mehr die Schuld bei unseren laschen deutschen Gesetzgebern und Gesetzsprechern als bei den Korinthenkackern von der EU. Die nachträgliche Sicherungsverwahrung ist doch nur ein lächerlicher Lückenfüller für ein richtiges Gesetz. So nach dem Motto "Oh, ups, den haben wir ja aus versehen viel zu lasch verurteilt."

[ nachträglich editiert von Aib ]
Kommentar ansehen ,.,.,.,.,.   
 
+5 | -2
 
ANZEIGEN
08.02.2011 18:17 Uhr von Dracultepes
Wie einige hier dumm gucken würden wenn während sie eine Strafe verbüßen die Gesetze und somit ihre Strafe angepasst werden.

Da würden die jaulen.
Kommentar ansehen Rolf D.   
 
+2 | -2
 
ANZEIGEN
08.02.2011 20:41 Uhr von Poloshirt
heißt Rolf Diesterweg. Der soll mal schön bleiben wo er ist die dumme Sau. Ich komme aus der Gegend.
Kommentar ansehen ....   
 
+2 | -2
 
ANZEIGEN
08.02.2011 21:04 Uhr von DerMaus
Daumen Hoch für Herrn Busemann! Der Schutz unserer Kinder ist sicherlich wichtiger als die Freiheit eines Verurteilten Kinderschänders!
Kommentar ansehen @DerMaus   
 
+1 | -2
 
ANZEIGEN
09.02.2011 02:39 Uhr von Dracultepes
Der Schutz der Grundrechte ist weitaus wichtiger, ja.
Kommentar ansehen Könnte, würde, blah...   
 
+0 | -0
 
ANZEIGEN
09.02.2011 11:20 Uhr von shadow#
Aus Fällen der staatlichen Rache wissen wir mittlerweile dass lebenslang mitnichten 15 Jahre bedeutet.

Packt den Busemann samt seinen Freunden, gebt ihnen ihren Rolf mit und verfrachtet sie in ein Land in dem statt Recht noch die gute alte Willkür herrscht. Dann dürften alle glücklich sein.

Refresh |<-- <-   1-22/22   -> -->|
Diese News zu meinen Favoriten hinzufügen Beitrag abgeben


Copyright ©1999-2012 ShortNews GmbH & Co. KG

impressum | agb | archiv | quellen | shortbooks-archiv | usenet