Urteil: Sparkasse darf Abo-Abzockern Konto verweigern
Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat entschieden, dass die Sparkasse nicht verpflichtet ist, Abzock-Firmen ein Konto einzurichten.
Im konkreten Fall hatte ein Inkasso-Büro geklagt, dem ein Konto verweigert wurde. Die Geldeintreiber arbeiteten für eine Internet-Abofallen-Firma und die Bank war über deren Praktiken informiert.
Dieses Wissen erfülle den Tatbestand der gezielten Verbrauchertäuschung, so das Gericht. Die Sparkasse könne deshalb das Konto verweigern.