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08.12.10 15:21 Uhr
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Mann soll 14-jährige Internetchat-Bekannte sexuell missbraucht haben

In Werl wurde am gestrigen Dienstag eine 29 Jahre alte männliche Person vorläufig inhaftiert. Der Mann soll sich an einem 14 Jahre alten Schulmädchen sexuell vergangen haben. Derzeitigen Erkenntnissen zufolge lernten sich der Täter und das Missbrauchsopfer beim Chatten im Internet kennen.

Auch soll es zu mehreren Treffen zwischen den Beiden gekommen sein. Am Dienstagabend war die 14-Jährige mit in die Wohnstätte des unter Tatverdacht stehenden Mannes gegangen. Dort soll der Mann das Kind sexuell missbraucht haben.

Am heutigen Mittwoch wurde der Tatverdächtige von den Beamten erst vernommen und danach wieder freigelassen. Wie es heißt, gab es keine Gründe für eine Haftunterbringung. Gegen den Tatverdächtigen hatte es schon in früherer Zeit Ermittlungen wegen Sexualvergehen gegeben. Die Polizei sucht nun Zeugen.


WebReporter: Aguirre, Zorn Gottes
Rubrik:   Brennpunkte / Schlagzeilen
Schlagworte: Mann, Internet, 14, Missbrauch, Chat, Bekannter, Werl
Quelle: www.polizei-nrw.de
Meinung des Autors zum Thema:
 
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Einfach eine widerliche Tat, die sich dieser Internetbekannte anscheinend geleistet hat. Mit kleinen Mädchen geht man nicht ins Bett und darum gebührt solchen Sittenstrolchen bei Verurteilung mehr wie nur Knast. Zumindest eine Früchtetragende Psychotherapie wäre danach angebracht.

[ nachträglich editiert von Aguirre, Zorn Gottes ]
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6 User-Kommentare Alle Kommentare öffnen

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08.12.2010 16:12 Uhr von SylarXYZ
klar mit 14 ist die noch ein kleines Mädchen. Die wusste worauf sie sich einlässt und hat nun den Schaden. Selber schuld.
Kommentar ansehen @SylarXYZ...   
 
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08.12.2010 16:29 Uhr von KamalaKurt
...bitte lese meinen Kommentar um einzusehen, dass du hier falsch denkst


Wenn ein 14 jähriges Mädchen über das Internet zu einem 29 jährigen Mann Verbindung aufnimmt und es zu sexuellen Handlungen kommt, hat die elterliche Fürsorge und Aufklärung versagt, oder überhaupt nich stattgefunden.

Der Mann wird freigelassen, obwohl er schon mehrmals wegen Sexualvergehen auffällig geworden ist.. Ich frage mich, warum sind gerade bei den Ermittlungsbehörden nur Leute ohne Hirn beschäftigt.
Kommentar ansehen @KamalaKurt   
 
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08.12.2010 16:42 Uhr von atrocity
ich denke nicht das der Tat-beschuldigte freigelassen wurde um ihn mit seiner Tat davon kommen zu lassen.
Er wurde ziemlich sicher freigelassen weil keine Fluchtgefahr besteht weil er einen festen Wohnsitz, Arbeit etc hat.
So läuft das halt. Nicht jeder brennt gleich durch und verschwindet im Ausland wenn man ihn 5 Minuten aus dem Auge lässt. Vor allem dann nicht wenn er dazu gar keine Mittel (Geld!) hat.
Kommentar ansehen @atrocity...   
 
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08.12.2010 16:57 Uhr von KamalaKurt
...das was du schreibst entspricht leider der Wahrheit. Aber die Umwelt ist ihm wieder ausgesetzt und er wird weitere Opfer finden.

Einfach mal nur die Gesetze überarbeiten und die Bürger vor olchen Menschen besser schützen. Gilt für alle Straftäter
Kommentar ansehen ...   
 
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10.12.2010 23:46 Uhr von Maffi1986
Ich kenne den Fall, das mäddchen hat sich mit erlaubniss der Eltern mit dem Mann getroffen. Es kam raus, das Sie vorher in Chat Protokollen ihm Sexuelle näherungen erlaubte. Das verteidigt aber nicht seine Pädophile neigung.

Aber eine 14 Jährige weiß was Sie tut. Und ich finde man sollte auch gegen die Elter ermitteln wegen unterlassene Hilfeleistung. Wie kann ich meine Tochter bei einem fremden Mann alleine lassen?
Kommentar ansehen @Maffi1986...   
 
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11.12.2010 04:04 Uhr von KamalaKurt
...wenn du den Sachverhalt so gut kennst, dann zeige die Eltern wegen Kuppelei an, oder richte ihnen in ihrem Namen einen scönen Gruß aus und sage ihnen, dass es riesengroße Arschlöcher in meinen Augen sind.

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