Kachelmann-Prozess: Ex-Geliebte vermarktet sich erfolgreich selbst
Die Försterin Katharina T. wird im Rahmen des Kachelmann-Prozesses als Zeugin auftreten, da diese in der Vergangenheit eine Beziehung mit dem Angeklagten hatte.
Da sämtliche Gerichtsverhandlungen im Kachelmann-Prozess unter dem Ausschluss der Öffentlichkeit stehen, sorgte das Verhalten der Försterin nun für Empörung: Sie schloss einen Exklusivvertrag mit einem Magazin ab, in dem sie gegen Bezahlung vom Leben mit Kachelmann erzählen wird.
Üblicherweise muss bei einem solchen Vertrag erst die Zustimmung der verantwortlichen Richter erfolgen. Aufgrund des Exklusivabkommens mit dem Magazin könnte die Glaubwürdigkeit der Zeugin in Frage gestellt werden.