15 Tage altes Baby erhielt Bescheid über "Erfassung von Wehrpflichtigen"
Der kleine Clemens aus Ballenstedt im Harz erhielt vor kurzem einen Bescheid über seine "Erfassung von Wehrpflichtigen". Dabei war Clemens zu dem Zeitpunkt erst 15 Tage alt.
Darin wurde mitgeteilt, dass seine Daten an das Kreiswehrersatzamt weitergeleitet werden müssen und er sich einen Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik, der länger als drei Monate dauert, erst genehmigen lassen muss.
Mittlerweile entschuldigte sich das zuständige Rathaus. Es handelte sich in diesem Fall um einen EDV-Fehler. "Wir haben erstmal herzlich gelacht", sagte Mutter Anja Kujath (29).