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05.11.10 16:10 Uhr
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Versicherungsschutz verloren wegen Verschweigen der Geliebten

Ein Versicherungsnehmer erlitt vor dem Landgericht in Dortmund eine Niederlage gegen seinen Kfz- Versicherer und verlor seinen Versicherungsschutz, da er seine Geliebte als Unfallzeugin verschwiegen hatte. Zum Unfallzeitpunkt befand er sich mit seiner Geliebten auf einer Urlaubsreise in Italien.

Da er mit seinem Sportwagen ins Schleudern geriet, erlitt er auf nasser Fahrbahn einen Unfall ohne Fremdbeteiligung und kam so von der Fahrbahn ab. Die augenscheinlichen Schäden waren gering, erst in Deutschland wurde ein Schaden von 17.480 Euro festgestellt. Die Schadensregulierung wurde verweigert.

Die Geliebte hatte er im Unfallbericht wegen seiner Ehe verschwiegen. Der Versicherer sandte ihm aus Routine eine erneute Zeugenanhörung, hier benannte er die Geliebte. Laut dem Urteil steht das Aufklärungsinteresse des Versicherers über dem Wunsch einer störungsfreien Beziehungskoordination.


WebReporter: Berufspsycho
Rubrik:   Brennpunkte / Rechtsstreit
Schlagworte: Auto, Unfall, Urteil, Versicherung, Zeuge, Geliebte, Kfz-Versicherung
Quelle: www.versicherungspraxis24.de
Meinung des Autors zum Thema:
 
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Das ist meine erste News. Gnade ist nicht erwünscht, aber konstruktive Kritik ist immer willkommen. :)
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3 User-Kommentare Alle Kommentare öffnen

Kommentar ansehen Gut verfasst...   
 
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05.11.2010 19:25 Uhr von Terrorstorm
... für die erste News :)

Wichtig währe vielleicht noch gewesen, dass es sich um die "Assekuranz" (nie gehört) handelt.
Also, wer noch bei dem Saftladen versichert ist: Einfach mal umhören nach einer neuen Versicherung ;)
Kommentar ansehen manchmal   
 
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05.11.2010 20:30 Uhr von Suse.Meier
liebe ich Juristen-Deutsch

"störungsfreie Beziehungskoordination"

:-D
Kommentar ansehen Jaja, das Juristendeutsch:   
 
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06.11.2010 14:00 Uhr von Berufspsycho
@Terrorstorm: Assekuranz ist eine andere Beichnung für Versicherungen.

@Suse.Meier: Ja, genau deshalb fand ich den Artikel so toll, der O- Ton im Urteil war zum brüllen! :)

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