Versicherungsschutz verloren wegen Verschweigen der Geliebten
Ein Versicherungsnehmer erlitt vor dem Landgericht in Dortmund eine Niederlage gegen seinen Kfz- Versicherer und verlor seinen Versicherungsschutz, da er seine Geliebte als Unfallzeugin verschwiegen hatte. Zum Unfallzeitpunkt befand er sich mit seiner Geliebten auf einer Urlaubsreise in Italien.
Da er mit seinem Sportwagen ins Schleudern geriet, erlitt er auf nasser Fahrbahn einen Unfall ohne Fremdbeteiligung und kam so von der Fahrbahn ab. Die augenscheinlichen Schäden waren gering, erst in Deutschland wurde ein Schaden von 17.480 Euro festgestellt. Die Schadensregulierung wurde verweigert.
Die Geliebte hatte er im Unfallbericht wegen seiner Ehe verschwiegen. Der Versicherer sandte ihm aus Routine eine erneute Zeugenanhörung, hier benannte er die Geliebte. Laut dem Urteil steht das Aufklärungsinteresse des Versicherers über dem Wunsch einer störungsfreien Beziehungskoordination.