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02.11.10 13:03 Uhr
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Urteil: Eltern von inhaftierten Kindern bekommen kein Kindergeld

Wenn Sohn oder Tochter im Gefängnis eine Strafe absitzen müssen, so haben die Eltern keinen Anspruch auf das Kindergeld. Dies entschied das Finanzgericht in Berlin-Brandenburg.

Dabei spiele es auch keine Rolle, ob sich das Kind in Untersuchungshaft befindet oder nicht.

Die Mutter eines Jurastudenten hatte zuvor geklagt: Sie bekam kein Kindergeld, weil ihr 20-jähriger Sohn aufgrund von Drogenbesitzes eine dreieinhalbjährige Gefängnisstrafe absitzt. Das Gericht entschied gegen die Mutter, weil der Jugendliche sich die Möglichkeit zu einer Ausbildung selbst nahm.


WebReporter: nightfly85
Rubrik:   Wirtschaft / Arbeitsmarkt
Schlagworte: Berlin, Haft, Urteil, Eltern, Kindergeld
Quelle: www.open-report.de
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11 User-Kommentare Alle Kommentare öffnen

Kommentar ansehen so   
 
+27 | -1
 
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02.11.2010 13:09 Uhr von dagi
ist es richtig!!!
Kommentar ansehen hoffe mal waren wenigstens   
 
+15 | -0
 
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02.11.2010 13:10 Uhr von theRuff
"richtig" drogen in größeren mengen (heroin und co.) - denn für schwere körperverletzung usw bekommt man ja weitaus laschere strafen

weil einer anderen person zu schaden ist natürlich weitaus weniger schlimm als drogen zu besitzen

topic: an sich ganz logisches urteil
Kommentar ansehen Jurastudent?   
 
+14 | -0
 
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02.11.2010 13:14 Uhr von Oberhenne1980
Der sollte dringend mal den Studiengang wechseln, der bekommt doch nirgends einen Job im juristischen Bereich.
Kommentar ansehen richtig so   
 
+12 | -1
 
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02.11.2010 13:19 Uhr von Flyingarts
Ist auf jeden Fall sinnvoll.
Da der Sohn im Knast eh auf Staatskosten lebt, muss der Staat ja nicht noch zusätzlich Kindergeld zahlen, da für die Grundversorgung ja schon gesorgt ist.
Kommentar ansehen Prinzipiell richtig...   
 
+8 | -1
 
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02.11.2010 13:43 Uhr von rubberduck09
Aber bei U-Haft fragwürdig. Es soll ja Fälle geben, in denen die Angeklagten unschuldig in U-Haft sitzen.

Ich bin der Meinung, daß das Kindergeld in der Zeit eingestellt wird, und sollte sich die Unschuld herausstellen, dann gesammelt für die ganze Zeit überwiesen werden (auch als eine Art Entschädigung). Bei erwiesener Schuld gibts nix.
Kommentar ansehen @Oberhenne1980   
 
+2 | -0
 
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02.11.2010 13:51 Uhr von Bruno2.0
Jura kann er jetzt knicken wegen Vorstrafe...


Ist doch richtig so die Kinder leben nicht bei ihren Eltern = Kein Anspruch
Kommentar ansehen Richtig so!   
 
+0 | -5
 
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02.11.2010 14:34 Uhr von Wieselshow
Am besten gar keine soziale Stütze für solche Eltern! Wenn die Kinder Mist machen, sollen die Eltern aufs Äußerste bestraft werden. Dann hört dieser ganze Mist hier auf.

[ nachträglich editiert von Wieselshow ]
Kommentar ansehen na klar   
 
+4 | -0
 
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02.11.2010 14:40 Uhr von misantroph
wieselshow, wenn eltern für die taten ihrer kinder bestraft werden, gibt es bestimmt keine kriminalität mehr und wir leben alle in utopia...
Kommentar ansehen Bei Haft absolut nachvollziehbar   
 
+3 | -0
 
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02.11.2010 15:25 Uhr von shadow#
Bei U-Haft allerdings nicht!
Das widerspricht der rechtlichen Definition der U-Haft.
Kommentar ansehen ist in Ordnung...   
 
+2 | -0
 
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02.11.2010 16:02 Uhr von datenfehler
Wozu sollte der Rotzlöffel im Knast auch das Geld brauchen?
Kommentar ansehen Richtig. Kein Kindergeld!   
 
+1 | -1
 
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02.11.2010 16:42 Uhr von Gothminister
Für Kost, Logie und sogar optimierten Tagesablauf ist ja bereits gesorgt. Überhaupt auf die Idee zu kommen und auf Weiterzahlung zu klagen, ist schon mehr als dummfrech und gierig. Im Gegenteil, Draufzahlen müssten sie eher!

Die Eltern sollten froh und dankbar sein, dass sie statt des Geldes ihr Kind irgendwann wieder bekommen.
In Ländern wie Thailand & co.sähe es bei Drogendelikten ganz anders aus.

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