Urteil: Eltern von inhaftierten Kindern bekommen kein Kindergeld
Wenn Sohn oder Tochter im Gefängnis eine Strafe absitzen müssen, so haben die Eltern keinen Anspruch auf das Kindergeld. Dies entschied das Finanzgericht in Berlin-Brandenburg.
Dabei spiele es auch keine Rolle, ob sich das Kind in Untersuchungshaft befindet oder nicht.
Die Mutter eines Jurastudenten hatte zuvor geklagt: Sie bekam kein Kindergeld, weil ihr 20-jähriger Sohn aufgrund von Drogenbesitzes eine dreieinhalbjährige Gefängnisstrafe absitzt. Das Gericht entschied gegen die Mutter, weil der Jugendliche sich die Möglichkeit zu einer Ausbildung selbst nahm.