Urteil: Gewährleistungen bei Zahnersatz müssen vertraglich vereinbart werden
Die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins in Berlin wies nun darauf hin, dass eine Gewährleistung beim Zahnersatz nicht selbstverständlich ist.
Nur wer mit dem Arzt einen Garantievertrag abschließt oder eine Garantieurkunde erhält, hat ein Recht auf weiteren Ersatz, sollten sich nachträglich Mängel beim Zahnersatz herausstellen.
Dass man bei einem Zahnersatz grundsätzlich Gewährleistung habe, sei nur eine Werbeaussage.