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08.09.10 11:41 Uhr
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Seniorin zeigt Nachbarn an, der nackt durch seine Wohnung läuft

Im Münchner Stadtteil Lehel rastete ein 35-jähriger Designer aus, der sich von einer gegenüber wohnenden Nachbarin ständig in Überwachung fühlte. Mit dem Fernglas habe sie ihn immer wieder beim nackten Umherlaufen beobachtet. Vor Gericht wurde er nun zu 7.200 Euro Strafe verurteilt.

Einige Male hatte die ehemalige Lehrerin (67) ihn deshalb daraufhin "verschämt" angesprochen, ob er sich nicht verhüllen könne. Als der Designer diesem Wunsch nicht nach kam, griff sie zum Telefon und beschwerte sich bei dessen Vermieter. Der wiederum reagierte mit einer Mahnung gegen den Mieter.

Schließlich flippte der 35-Jährige aus und begab sich völlig nackt auf die Terrasse. Dann zeigte er, so gab er dies auch vor Gericht an, was ein Exhibitionist wirklich macht. Er gab zu, dann mit seinem Glied gespielt zu haben. Nach einem "Schreikrampf" habe die Frau dann die Polizei geholt.


WebReporter: LuckyBull
Rubrik:   Kurioses / Kriminelles
Schlagworte: nackt, Wohnung, Anzeige, Nachbar, Designer
Quelle: www.merkur-online.de
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20 User-Kommentare Alle Kommentare öffnen

Kommentar ansehen Als...   
 
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08.09.2010 11:53 Uhr von BastB
Richter hätte ich eher dieser verklemmten Frau eins über den Deckel gegeben. Ständig am Spannen und sich dann über nackte Personen in fremden Wohnungen aufregen - echt bekloppt.
Kommentar ansehen Haben sie die   
 
+75 | -1
 
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08.09.2010 11:56 Uhr von borgworld2
Frau wenigstens wegen Voyeurismus dran bekommen?
Kommentar ansehen Schwachsinn   
 
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08.09.2010 12:00 Uhr von BoltThrower321
Was für eine kranke dumme Frau,...echtmal...wieso wird die Trulla nicht verklagt? Und warum soviel Geld für einen Pillemann???

Da müsste geklärt werden, ob das Voyouristische Verhalten der Tusse nicht mehr Geld bringt!

Lächerlich!

Meiner Meinung nach, sollten solche alten bekloppten direkt in die Klapse eingesperrt werden..





Bei mir gegenüber so ca 30m entfernt sehe ich auch einen Balkon wo ne alte 70 jährige ständig nackt ihre Wäsche aufhängt....hab da mal genauer geguckt... (hätte ja was junges sein können) danach dachte ich...Igitt...aber ja und...mich stört es nicht!!!! Ist doch scheiss egal.

[ nachträglich editiert von BoltThrower321 ]
Kommentar ansehen Was den dumme Kuh   
 
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08.09.2010 12:04 Uhr von atrocity
Mal ehrlich, es gibt Urteile zu dem Thema, solang er sich net wichsend an sein Fenster stellt muss ihr egal sein wie er in seiner Wohnung rumläuft.

Ich hab auch keine Vorhänge... mir doch egal ob die Nachbarn mich sehen wenn ich aus der Dusche nackt ins Schlafzimmer renn oder meine Freundin auf dem Sofa popp. Wenn es jemanden stört dann soll er halt aufhören in meine Fenster zu spannen.
Kommentar ansehen @atrocity   
 
+10 | -0
 
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08.09.2010 12:07 Uhr von BoltThrower321
Ich würd nen Schild heben wo drauf steht "darf ich mitmachen" hahaha....wenn´s dich stört, machste halt Jalosien runter...das wars.

Nee echt mal, in Zeiten von Chatroulette ist das alles egal.
Kommentar ansehen Wieso ...   
 
+30 | -0
 
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08.09.2010 12:09 Uhr von Syconus
... kann der Vermieter einem eine Mahnung schicken, wenn man nackt durch die EIGENE Wohnung läuft????
Kommentar ansehen Das mit der   
 
+18 | -0
 
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08.09.2010 12:26 Uhr von Floppy77
Terrasse hätte er sich sparen sollen, statt dessen hätte er es mal mit einer Anzeige wegen Voyerismus versuchen sollen. Wer ständig bei anderen Leuten mit Fernglas in die Fenster schaut kann auch nicht ganz dicht sein.
Kommentar ansehen darf man in...   
 
+12 | -0
 
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08.09.2010 13:08 Uhr von meks3478
...der eigenen wohnung nicht nackt rumlaufen??? Warum gibt es da ne Abmahnung vom Vermieter.

Der Rest war Erregung öffentlichen Ärgers. Da hat er falsch reagiert. Ich hätte Anzeige gegen die Dame gestellt wegen spannens.
Kommentar ansehen Geht so eine Strafe nicht nach Tagessätzen?   
 
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08.09.2010 13:18 Uhr von w0rkaholic
Also ich finde die Strafe auch extrem hoch, aber sagen wir jetzt mal es wären 10 Tagessätze (was ich einigermaßen ok finden würde) und bei ihm sind das halt 7.200 EUR dann wäre es ok.

Nackt und onanierend auf den Balkon stellen an seiner Stelle find ich zwar schon irgendwie witzig aber gemacht hätte ich´s trotzdem nicht und wenn doch, dann anschließend auf jeden Fall geleugnet bzw. heruntergespielt (Ich bin aus der Dusche auf den Balkon gerannt, weil dort noch mein Handy lag und es gebimmelt hat, ich bitte um Entschuldigung, besonders bezüglich der bereits erhaltenen Verwarnung hätte ich vorsichtiger sein müssen, aber ich erwartete einen dringenden Anruf!)

Bevor ich der Spannerin die Genugtuung mit dieser hohen Strafe gegeben hätte, hätte die Notlüge sein müssen....
Kommentar ansehen .   
 
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08.09.2010 14:02 Uhr von amaxx
mein ehemaliger nachbar ist auch immer nackt durch seinen garten gelaufen ... nix gegen FKK, aber muss das gleich die ganze nachbarschaft mitbekommen?

aber in der wohnung ist das was anderes, da kann jeder rumlaufen wie er will, wenns die alte stört, sollse net spannen, ein paar vorhänge hätten genügt ...
Kommentar ansehen haar   
 
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08.09.2010 15:04 Uhr von Il_Ducatista
im Münchner Raum heisst die geschlossene Anstalt "Haar"
Kommentar ansehen unfassbar   
 
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08.09.2010 16:44 Uhr von raumteiler
jetzt darf man in seinen eigenen 4 Wänden noch nicht einmal so rumlaufen,wie man möchte. Und die Mahnung vom Vermieter ist ja auch eine Frechheit.
Kommentar ansehen echt krass   
 
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08.09.2010 18:06 Uhr von SeriousCee
noch nichma mehr nackt in der wohnung darf man rumlaufen un dann wird man dafür noch so "hart" bestraft
Kommentar ansehen Der Schachtel hätte er mit einer Ambrust   
 
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08.09.2010 18:40 Uhr von Natoalarm
direkt in die Linse schießen sollen.
Der würde ich die Hölle heiß machen und dem Richter auch!
Kommentar ansehen Die Kunstfreiheit wird immer weiter eingeschränkt!   
 
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08.09.2010 22:14 Uhr von Glimmer
Kommentar ansehen OMG   
 
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09.09.2010 01:30 Uhr von chefcod2
Ein nackter Mensch...
Kommentar ansehen Schade   
 
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09.09.2010 21:50 Uhr von Loichtfoier
Hätte er es in der Wohnung mit sich getrieben, wäre er nicht verurteilt worden, da diese noch unter dem Schutz des Grundgesetzes steht. Eine Terrasse dagegen gilt trotz Eigentumsrecht als öffentlicher Platz.

Sowohl eine Beobachtung mit Fernglas ist rechtswidrig, als auch die Abmahnung durch den Mieter, so lange man sich in seiner Wohnung befindet. Diese darf lediglich nicht direkten Einblick, also ohne Hilfsmittel gewähren. Was bei dem zugegebenem Fernglas offensichtlich nicht so ist.
Kommentar ansehen tja   
 
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10.09.2010 11:55 Uhr von honey_js
was schaut die auch per Fernglas ihrem Nachbarn zu. Ich finde dass eher die Tusse eine an der Waffel hat und ned der Nackerte... pffh
Kommentar ansehen Was guckt die alte denn...   
 
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10.09.2010 19:40 Uhr von HyperSurf
..mit dem Fernglas in seine Wohnung? Spanner oder was? Ich laufe im Sommer ständig nackt durch die Wohnung. Mir völlig wayne ob das irgendwer sieht.
Kommentar ansehen Liegt höchstwahrscheinlich   
 
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12.09.2010 10:08 Uhr von Jerryberlin
am miesen TV-Programm :-)

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