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06.09.10 10:38 Uhr
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Urteil im Brunner-Prozess: Angeklagte erhalten hohe Haftstrafen

Am Landgericht München ist am heutigen Montag das Urteil gegen zwei Jugendliche gesprochen worden, welche sich für den Tod von Dominik Brunner verantworten mussten. Demnach wurde der zur Tatzeit 18-jährige Markus S. zu einer Haftstrafe von neun Jahren und zehn Monaten wegen Mordes verurteilt.

Sein Mittäter Sebastian L., zur Tatzeit 17 Jahre alt, bekam sieben Jahre Jugendhaft wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Das Gericht schloss sich damit der Argumentation der Staatsanwaltschaft an, welche nur geringfügig höhere Strafen forderte.

Die Verteidigung hatte deutlich geringere Strafen verlangt und sah auch bei Markus S. keine Mordmerkmale. Brunner hatte die Angeklagten zuerst tätlich angegriffen, in der darauf folgenden Prügelei erlitt das Opfer einen Herzanfall, woran es starb.


WebReporter: Kamimaze
Rubrik:   Brennpunkte / Rechtsstreit
Schlagworte: Gericht, Prozess, Urteil, Haftstrafe, Angeklagte, Dominik Brunner
Quelle: www.spiegel.de
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42 User-Kommentare Alle Kommentare öffnen

Kommentar ansehen Urteil für Sebastian L. zu hart   
 
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06.09.2010 10:41 Uhr von Glimmer
Kommentar ansehen @Glimmer   
 
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06.09.2010 10:51 Uhr von derNameIstProgramm
Hat er auf das Opfer eingeschlagen? Ja, also ist es Körperverletzung. Waren die Schläge mitverantwortlich dass das Opfer gestorben ist? Ja, also ist es Körperverletzung mit Todesfolge. Reue zu zeigen ist das eine, die Frage ist, meint er es ernst oder hat es der Anwalt empfohlen?

Wenn er den Kopf des Opfers zu Brei getreten hätte und vor gericht mit der Tat geprahlt hätte, was wäre dann der Unterschied für das Opfer und die Hinterbliebenen gewesen? Richtig, gar keiner...

Ich finde es gut, dass der Richter hier Härte zeigt, so wie schon damals bei den U-Bahn Schlägern. Strafe muss sein, immerhin lebt ein Mann wegen diesen beiden nicht mehr...

[ nachträglich editiert von derNameIstProgramm ]
Kommentar ansehen Gutes Urteil   
 
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06.09.2010 10:51 Uhr von vmaxxer
Und auch bei Sebastian.
Abschrecken. Die Blagen, ehm, ich meinte Jugendlichen lernen es ja ansonsten nicht mehr.
Und ohne solche Urteile wird sich kaum noch jemand trauen einzuschreiten.
Kommentar ansehen @Glimmer   
 
+9 | -8
 
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06.09.2010 10:56 Uhr von Kamimaze
Wieso forderst du für Sebastian eine geringere Strafe und für Markus eine höhere? Der war doch gerade mal ein jahr älter...?

Überhaupt kann ich das Urteil nicht verstehen, insbesondere, warum Markus wegen "Mordes" verurteilt wurde.
Mord ist immer mit Vorsatz verbunden, also eine geplante Tat, doch Fakt ist auch, dass sich Brunner eingemischt hat und selbst den ersten Schlag ausgeführt hat und letztendlich ja nicht an den Verletzungen, sondern an einer Herzattacke starb.

Ja ja, jetzt kommt wieder das Argument, dass er ja die von den Angeklagten bedrängten Kinder "schützen" wollte. Dummerweise fühlte sich diese von den Angeklagten nicht weiter bedroht: http://www.spiegel.de/...
Kommentar ansehen Ein bitterer Beigeschmack bleibt   
 
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06.09.2010 11:00 Uhr von shadow#
Wenn man einfach nur die Haftdauer nimmt, erscheint das ganze völlig in Ordnung.
Die Details drum herum sind etwas glanzloser, sei es das Herbeizerren der Mordmerkmale oder der hohe öffentliche Druck.
Man wollte gerne sagen, dieses Urteil wäre ein Schritt in die richtige Richung - aber es ist wohl mehr ein Stolpern.
Kommentar ansehen @kamimaze   
 
+1 | -3
 
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06.09.2010 11:03 Uhr von Menthanar
dummerweise hat wohl mindestens einer der beiden in der prügelei gesagt "ich bring dich um" oder so. schätze mal, dass das der kerl war.
Kommentar ansehen Dieses Urteil   
 
+15 | -4
 
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06.09.2010 11:20 Uhr von Schlottentieftaucher
ist ein innerer Vorbeimarsch und es freut mich, daß die Richter hier volle Härte zeigten und sich nicht erweichen ließen.
Einer 7 und einer für fast 10 Jahre rein in den Knast, ich wünsche diesen beiden jungen Rotzern und nichtsnützigen Verbrechern eine angenehme Zeit dort und hoffe, daß sie sitzen müssen bis zum letzten Tag.

Dieses Urteil zeigt auch einmal den Schlägerfreunden Grenzen auf, welche sich hier teilweise in den Foren herumtreiben.
Jeder kann in den anderen Brunner-Threads hier viele Kommentare lesen, wo User die Schuld noch bei dem Opfer gesehen haben oder seine Tat als Einmischen sahen und für die Schläger milde Strafe forderten.

Jetzt können die verrohten Schlägerkekse in der Zelle sitzen und haben viel Zeit über ihre abartige Brutalität und andere Straftaten nachzudenken.
Diese beiden Subjekte (ich kann diesen Abschaum nicht als Menschen bezeichnen) wollten andere auf offener Straße ausrauben und schlugen Kinder und einiges mehr.

Im Knast sind sie gut aufgehoben unerträglich wäre es diese Verbrecher und Totschläger unter uns draußen auf der Straße zu wissen.

[ nachträglich editiert von Schlottentieftaucher ]
Kommentar ansehen @Kamikaze   
 
+4 | -9
 
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06.09.2010 11:27 Uhr von Schlottentieftaucher
Sag mal bitte, hast du immer noch nicht begriffen, mit welchem brutalen Verbrechergesindel der untersterten Schublade wir es hier zu tun haben?

Endlich zeigte das Gericht mal Flagge und die jungen Nichtsnütze fahren ein in den Knast.
Es ist doch schön, wenn man zwischen 18 und 28 hinter Schloß und Riegel sitzt.

Wenn es nach mir gehen würde, dann gebe es gar kein Jungenstrafrecht was bis 21 anwendbar ist.
Der ältere Totschläger war zur Tatzeit bereits 18, warum kommt er also nicht lebenslänglich (er ist verurteilt wegen Mord) in den Knast.

In den USA kommen in vielen Bundesstaaten Mörder in den Todesblock und dürfen manchmal lange auf die Todesstrafe warten.
Bei uns werden Mörder und anderes Gesindel immer noch viel zu sehr gekuschelt.
Kommentar ansehen @Schlottentieftaucher   
 
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06.09.2010 11:32 Uhr von misantroph
ist es nicht eher so, dass bestimmte gestalten hier schon vor jedem prozess wissen, dass die täter von der "deutschen kuscheljustiz" mit "2 jahren auf bewährung" nach hause geschickt werden?
Kommentar ansehen schlottentieftaucher   
 
+5 | -4
 
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06.09.2010 11:39 Uhr von chitah
>>(er ist verurteilt wegen Mord)<<

Und genau das ist äußerst fraglich. Es trifft nämlich keines der Mordmerkmale wirklich zu, Totschlag wäre realistischer.

Würde mich nicht wundern wenn eine höhere Instanz das Urteil wieder kassiert.
Kommentar ansehen @chitah   
 
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06.09.2010 12:01 Uhr von Schlottentieftaucher
Bist du Staatsanwalt?
Bist du Richter?

Bis du Jurist?

Komischerweise sehen es die Staatsanwaltschaft und die Richter unabhängig vorneinander genauso.
Ich glaube kaum dass eine höhere Instanz dieses Urteil aufheben wird weil nämlich das Mordmerkmal erfüllt ist.

Wir haben es hier mit nichtsnützigen Gewohnheitsverbrechern zu tun, die beiden Kerle waren strafrechtlich keine Unbekannten und warum kam es denn überhaupt zu den ganzen furchtbarem Geschehen?
Diese beiden Schläger haben andere bedroht und versucht auszurauben.
Ich staune immer wieder über die Fürhsprecher für eine derartige Verbrecherbrut.

Hast du eigentlich auch ebensoviel Verständnis für das Opfer oder seine Hinterbliebenen?

Wie gesagt, bei uns sitzen sie nur in der Zelle - anderswo völlig zu Recht in der Todeszelle.
Kommentar ansehen schlottentieftaucher   
 
+9 | -2
 
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06.09.2010 12:15 Uhr von chitah
Na nun wisch Dir mal den Schaum wieder ab. Seltsam wie hier immer wieder die bloße Nennung von Tatsachen die Leute so zum geifern bringt.

>>Komischerweise sehen es die Staatsanwaltschaft und die Richter unabhängig vorneinander genauso.<<

Was ja bisher auch immer dafür gesorgt hat das Urteile niiiiieeee revidiert wurden.

>>Ich glaube kaum dass eine höhere Instanz dieses Urteil aufheben wird weil nämlich das Mordmerkmal erfüllt ist.<<

DAS Mordmerkmal? Zeigt mir das Du gar nicht weißt wovon Du sprichst. Sag mir mal welches Mordmerkmal Deiner Meinung nach erfüllt ist.

>>Wir haben es hier mit nichtsnützigen Gewohnheitsverbrechern zu tun, die beiden Kerle waren strafrechtlich keine Unbekannten und warum kam es denn überhaupt zu den ganzen furchtbarem Geschehen?
Diese beiden Schläger haben andere bedroht und versucht auszurauben.<<

Ach und deswegen ist es Mord? Der ist nach der Tat definiert und nicht nach dem Täter.

>>Ich staune immer wieder über die Fürhsprecher für eine derartige Verbrecherbrut.<<

Und ich staune immer wieder über sinnbefreite Sprüche.
WO bitte bin ich als Fürsprecher aufgetreten?

>>Hast du eigentlich auch ebensoviel Verständnis für das Opfer oder seine Hinterbliebenen?<<

Was hat das damit zu tun?

>>Wie gesagt, bei uns sitzen sie nur in der Zelle - anderswo völlig zu Recht in der Todeszelle. <<

Und wieder ein dummer Spruch ohne jegliche Kenntnis.
Kommentar ansehen Markus S. hat zugetreten, Sebastian L. nicht   
 
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06.09.2010 12:20 Uhr von Glimmer
Markus S. war volljährig
Sebastian L. nicht

Sebastian L. hat Markus S. von weiterer Gewalt abgehalten

Warum bekommen beide Täter also vergleichbare Strafen?
Kommentar ansehen @Schlottentieftaucher u.a.   
 
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06.09.2010 12:46 Uhr von Kamimaze
Im vorletzten gedruckten "Spiegel" (Artikel leider noch nicht online) steht auf über drei Seiten, wie es zu dem Zwischenfall kam.
Demnach fühlten sich die angeblich von den Angeklagten bedrängten Schüler weder von ihnen bedroht, noch schätzten sie die Situatin als bedrohlich ein. Doch Brunner habe sich mehrfach eingemischt, auch dann noch, als die Angeklagten eigentlich gehen wollten, dann habe er den Markus mit einem Faustschlag angegriffen.

Natürlich isr es nicht OK, wenn diese dann mehrfach auf Brunner eintraten, doch hat das nach meinem Verständnis rein garnichts mit Mord zu tun, ich denke, dass sich der BGH noch mit dem Fall beschäftigen wird, kann mir kaum vorstellen, dass die Verteidigung dieses Urteil hinnehmen wird.
Kommentar ansehen @Citah   
 
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06.09.2010 14:22 Uhr von Schlottentieftaucher
Also bevor du hier andere der Unwissenheit beschuldigt bitte ich dich fange doch erst mal bei dir an.

Es wurde mehrfach gegen den Kopf des am Boden liegenden getreten.
Wer mit dem Fuß gegen den Kopf eines wehrlosen Opfers tritt nimmt dessen Tod oder wenigstens irreperable Verletzungen in Kauf.

Deine eigenartige Auffassung spricht Bände, welche Einstellung du hast.
Wenn dir also mal einer mit dem Fuß gegen den Kopf tritt, dann ist das alles nur ein Spass und sollte nicht sehr streng bestraft werden.

Die Richter, der Staatsanwalt und viele andere Leute haben also Unrecht, nur Super-Citah ist unvehlbar und weiß alles.

Wie gesagt, woanders hätten dieser Abschaum ganz andere Strafen bekommen und woanders sind auch die Gefängnisse anders als der deutsche Kuschelknast.
Kommentar ansehen @Lukulus   
 
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06.09.2010 14:29 Uhr von Schlottentieftaucher
Wem meinst du bitte mit Kulturbereicherer?

Ich glaube zudem das es hier vielen nicht paßt das diese beiden Schläger Deutsche sind.
Ich möchte nicht wissen wie hier diskutiert werden würde, wenn es sich bei den Tätern um Türken handeln würde.
Da sind immer ganz andere Sprüche zu hören.

Noch einmal es ist gut und richtig das diese Brut nun im Knast sitzt.
Sie allein sind schuld und kein anderer.

Warum müssen sie auf der Straße andere berauben mit 17 und 18 schon eine Latte Vorstrafen haben und können die Fäuste nicht stillhalten?
Was sind diese beiden Rotzer für die Gesellschaft wert, gar nichts.
Sie machen nur Probleme und liegen uns auf der Tasche.
Kommentar ansehen "Hohe Haftstrafen" ... Wie bitte?!   
 
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06.09.2010 14:38 Uhr von Bender-1729
9 Jahre Haft für vorsetzlichen Mord sind heutzutage also schon als "hoch" zu betrachten? Was ist bloß aus diesem Land geworden?

Es tut mir leid, wenn einige das nicht nachvollziehen können, aber dieses Urteil gleicht für mich einer Schreckensmeldung! Das Verbrechen Mord wird gradezu "verbagatellisiert".

9 Jahre dafür, dass jemand mit purer Absicht ein gesamtes Leben ausgelöscht hat? Denkt hier eigentlich noch irgendjemand darüber nach, was er sagt, bzw. schreibt? Wo soll das bitte hinführen, wenn man nichtmal mehr für vorsätzlichen Mord lebenslang weggesperrt wird?

Man bedenke bitte die Fakten: Die beiden sind äußerst gewaltbereit vorgegangen, die Tat geschah vorsätzlich und die beiden waren auch noch so "intelligent", sich dabei filmen zu lassen. Das heisst, wir haben hier eine eindeutige Beweislage vorliegen und der Vorsatz der beiden steht ebenfalls außer Frage. Was wäre denn passiert, wenn die beiden die Tat in irgend einer dunklen Gasse begangen und dann behauptet hätten, das ganze wäre im Affekt passiert? Welche Strafe hätten die beiden dann bekommen? Mit ziehmlicher Wahrscheinlichkeit HÖCHSTENS die Hälfte, wenn nicht sogar nur eine Bewährungsstrafe.

Merkt Euch meine Worte: Wenn unser Justizsystem so weitermacht, ist es nur noch eine Frage der Zeit, bis die Anzahl an Schwerverbrechen in diesem Land explosionsartig in die Höhe schnellen wird, da die Abschreckung immer mehr gegen Null tendiert.

Gute Nacht, Deutschland ...

Ps.: Diejenigen, die jetzt damit argumentieren, dass ein lebenslanger Gefängnisaufenthalt viel zu teuer wäre, möchte ich daran erinnern, dass wir es hier mit 2 verurteilten Schwerverbrechern zu tun haben. Die beiden werden dem Staat so oder so bis zum Ende ihrer erbärmlichen Existenz auf der Tasche liegen, oder glaubt Ihr wirklich, dass diese beiden nochmal (legale !!!) Arbeit finden? Ich jedenfalls würde solche "Menschen" nicht einstellen. 2 verpfuschte Existenzen. So oder so ...
Kommentar ansehen schlottentieftaucher   
 
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06.09.2010 15:52 Uhr von chitah
>>Also bevor du hier andere der Unwissenheit beschuldigt bitte ich dich fange doch erst mal bei dir an.<<

Hoho, solche Sprüche und dann folgt dermaßener Blödsinn.

>>Es wurde mehrfach gegen den Kopf des am Boden liegenden getreten.
Wer mit dem Fuß gegen den Kopf eines wehrlosen Opfers tritt nimmt dessen Tod oder wenigstens irreperable Verletzungen in Kauf.<<

Aha und wo genau steht das dies ein Kennzeichen für Mord ist? Ich weiß ja das Du ziemlich faktenresistent bist, aber es würde Dir echt nicht schaden Dich mit den Dingen zu beschäftigen über die Du schreibst.

>>Deine eigenartige Auffassung spricht Bände, welche Einstellung du hast.<<

Ui, Tiefenpsychologie...
Welche Einstellung habe ich denn?

>>Wenn dir also mal einer mit dem Fuß gegen den Kopf tritt, dann ist das alles nur ein Spass und sollte nicht sehr streng bestraft werden.<<

Ja, genau DAS hab ich bestimmt geschrieben...auweia.

>>Die Richter, der Staatsanwalt und viele andere Leute haben also Unrecht, nur Super-Citah ist unvehlbar und weiß alles.<<

Meine Herren ist das armselig.

Schau doch einfach mal bei google nach als was genau ein Mord definiert ist und wann man wegen Totschlag verurteilt wird. Vielleicht lernst Du ja mal was und merkst dann selbst was für nen Scheiß Du schreibst.
Dann brauchst Du anderen auch nix mehr unterstellen, von wegen Fürsprecher und Einstellung und so.

[ nachträglich editiert von chitah ]
Kommentar ansehen @ chitah   
 
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06.09.2010 15:59 Uhr von Bender-1729
Mord, Totschlag ...

Das sind beides Worte, die zwar in der Justiz einen Unterschied bedeuten, aber nicht in Ihrer Konsequenz.

Beides bedeutet, dass man einen Menschen getötet oder seinen Tod billigend in kauf genommen hat. Meiner Ansicht nach ist keins von beiden besser als das andere und genau diese sinnlosen Differenzierungen sind es, die Straftätern in unserem Land beinah "Narrenfreiheit" ermöglichen. Für jeden "Mist" gibt es einen Unterbegriff, den irgendwann mal irgendwelche hochbezahlten Rechtsverdreher erschaffen haben, um ihre kriminelle Kundschaft zu entlasten.

Wenn jemand einen Menschen getötet hat und es war definitiv kein Unfall, dann sollte es auch als Mord gelten. Egal, ob das ganze jetzt wochenlang geplant wurde oder "spontan" passiert ist. Das Opfer ist tot und die Täter haben es mit Absicht getan. Das ist der springende Punkt.
Kommentar ansehen @Citah   
 
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06.09.2010 16:07 Uhr von Schlottentieftaucher
Sagte ich doch, haust hier doch nur mit sinnlosen Ausflüchten und Verdrehungen auf den Putz.

Mit deiner Besserwisserei und sinnbefreiten Kommentaren unterstellst du dem Gericht und der Staatsanwaltschaft dann faktisch die gleiche Unwissenheit wie mir.

Oh wie armseelig geh mal raus in die Welt Alter und informiere dich mal in der Realität was überhaupt Sache ist.
Kommentar ansehen schlottentieftaucher   
 
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06.09.2010 16:15 Uhr von chitah
Genau, sinnlose Ausflüchte. Ich hab Dich ja auch nicht von Anfang an drauf hingewiesen das es da Unterscheidungen gibt. Lies Dir einfach mal durch was andere schreiben und versuch es zur Abwechslung mal zu verstehen. Falls Du Probleme mit dem Lesen hast kannst Du es Dir auch vorlesen lassen.

Ansonsten sag doch ganz einfach wenns Dir zu peinlich ist zuzugeben dass Du was nicht weißt und im Unrecht bist, ich ignorier Dich dann einfach. Brauchst doch nicht gleich persönlich und beleidigend zu werden. Das Dein Niveau nicht mehr hergibt hab ich doch längst gemerkt.

Ansonsten wie gesagt informier Dich was die Anhaltspunkte für Mord sind und dann können wir weiter reden.
Das Du ein Problem damit hast wenn Du was nicht verstehst ist ganz allein Dein Problem.

[ nachträglich editiert von chitah ]
Kommentar ansehen Bender   
 
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06.09.2010 16:28 Uhr von chitah
Nur leider findet die moralische Komponente vor Gericht keine Beachtung. Sicher haben sie in der Konsequenz keinen Unterschied, das haben Körperverletzung mit Todesfolge und fahrlässige Tötung auch nicht, sollen die genauso wie Mord bestraft werden?
Hier wirds eben sehr heikel und genau deswegen sind diese Unterschiede gemacht worden.
Ob Du und ich damit einverstanden sind spielt gar keine Rolle und was wir davon halten eben auch nicht. Der Gesetzgeber hat diese Unterscheidung festgelegt und dafür bestimmte Parameter definiert und an diese muß sich ein Richter dann eben auch halten. Was im vorliegenden Fall eben fraglich ist ob diese Parameter zutreffen und deswegen habe ich auch geschrieben das mich ein erneutes Verfahren nicht wundern würde.
Was ich selbst davon halte habe ich mit keiner Silbe geschrieben, etwas was Schlotte... scheinbar nicht begreift.

Meinst Du ich finde es toll das tötende Mütter mit Totschlag davonkommen weil Babys lt. biologischem Stand keinen Argwohn entwickeln können? Denkst Du ich finde solche kranken Spitzfindigkeiten toll?

Sie sind aber nunmal da und deswegen gelten sie vor Gericht.

Nicht mehr und nicht weniger habe ich geschrieben. Die Aussage das ich selbst die Strafe zu hoch finde und das mir die Täter leid tun wirst Du nirgendwo in meinen Kommentaren finden. Nur das schnallen gewisse Leute hier irgendwie nicht.

"Wenn jemand einen Menschen getötet hat und es war definitiv kein Unfall, dann sollte es auch als Mord gelten. Egal, ob das ganze jetzt wochenlang geplant wurde oder "spontan" passiert ist. Das Opfer ist tot und die Täter haben es mit Absicht getan. Das ist der springende Punkt. "

Moralisch ja, sehe ich ganz genauso. Rechtlich aber eben nicht.

[ nachträglich editiert von chitah ]
Kommentar ansehen @chitah   
 
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06.09.2010 16:43 Uhr von Schlottentieftaucher
Mußt du nicht selber lachen, wie du dir hier alles zurechtbiegst wie es grade paßt?
Aus deinem unwissenden Geschreibsel geht doch nur hervor das alle anderen unwissend sind nur du weißt was Sache ist.
Unterstellst du dem Staatsanwalt wie Richter auch wie mir das sie nicht begreifen was Mord ist und verweist du die auch auf Google.
ich sagte schon, Alter geh raus in das reale Leben mal weg von deiner Internetwelt.
Kommentar ansehen @ chitah   
 
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06.09.2010 16:53 Uhr von Bender-1729
"Nur leider findet die moralische Komponente vor Gericht keine Beachtung. [...] Moralisch ja, sehe ich ganz genauso. Rechtlich aber eben nicht."

Hat auch keiner behauptet. Mir ist schon klar, dass sich die Richter nur an geltendes Recht halten, aber der Fehler liegt ja eben darin, dass geltendes Gecht eine derart schwache Bestrafung zulässt und alles "verharmlost".

9 Jahre Haft für Mord sind für mich ohne jeden Zweifel "Verharmlosung". Hier muss sich sehr schnell etwas ändern, oder über kurz oder lang wird in Deutschland das Chaos ausbrechen.

Ps.: Ich hab dir übrigens nie vorgeworfen, dass du die Täter "unterstützt" hast.
Kommentar ansehen schlotte   
 
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06.09.2010 16:53 Uhr von chitah
*gähn*

Ist Dir das nicht langsam selber peinlich?

"Unterstellst du dem Staatsanwalt wie Richter auch wie mir das sie nicht begreifen was Mord ist und verweist du die auch auf Google."

Klar wissen die das, nur liegen die eben auch nicht immer richtig. Oder denkst Du Revisionen und Berufungen gibts nur damit die keine Langeweile bekommen?

Paß auf, wir kürzen die Sache ab:

1. Zeig mir wo ich geschrieben habe das ich die Strafe zu hart finde.

2. Zeig mir wo ich mir was zurechtgebogen habe.

3. Sag mir welches der Mordargumente hier zutrifft. (um mal wieder zum eigentlichen Thema zu kommen.)

http://bundesrecht.juris.de/...

Ansonsten laß Deine dümmlichen Unterstellungen doch einfach, es wird langsam nämlich echt kindisch.

[ nachträglich editiert von chitah ]

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