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02.09.10 17:13 Uhr
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Hamm: Gericht hebt Kündigung wegen 1,8 Cent auf

In einer Verhandlung vor dem Landesarbeitsgericht Hamm wurde eine Kündigung für nichtig erklärt, die ein Arbeitgeber einem Angestellten ausgesprochen hatte, weil er seinen Elektroroller bei seiner Arbeit auflud.

Dem Arbeitgeber sind Stromkosten von 1,8 Cent entstanden (ShortNews berichtete).

Die Richter waren der Meinung, dass eine Abmahnung ausreichend gewesen wäre. Andere Mitarbeiter hätten beispielsweise auch ihre Handys in der Firma aufgeladen. Gegen die Entscheidung kann keine Revision eingelegt werden.


WebReporter: leerpe
Rubrik:   Brennpunkte / Rechtsstreit
Schlagworte: Gericht, Urteil, Strom, Kündigung, Hamm, Arbeitsgericht
Quelle: de.news.yahoo.com
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6 User-Kommentare Alle Kommentare öffnen

Kommentar ansehen Das darf doch nicht wahr sein ;-)   
 
+21 | -0
 
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02.09.2010 17:52 Uhr von lu10
Wer den Mut hat, nur 1,8 Cent zu veruntreuen (oder "klauen") sollte schon die Höchststrafe kriegen, denn nur wer Millionen veruntreut kommt ohne Strafe davon. Insofern hat der Mann meiner Meinung nach gegen die guten Sitten verstoßen. Entweder Millionen € verschwenden oder gar nichts. Bei 1,8 Cent hört der Spaß auf! ^^ :)
Kommentar ansehen Das Gericht hat die Revision nicht zugelassen...   
 
+6 | -0
 
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02.09.2010 18:03 Uhr von dr.b
die Entscheidung steht schon seit April fest. Das LAG hat dieses lediglich nochmals bestätigt.
Kommentar ansehen Verhältnismäßigkeit...   
 
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02.09.2010 22:53 Uhr von rubberduck09
Klar muß das in die Hose gehen.

Schließlich erlauben sich Arbeitgeber auch gerne mal, unbezahlte Überstunden zu verlangen.
Aber fristlos kündigen ohne vom Arbeitamt eine dafür draufgewixt zu bekommen ist dann auch nicht.
Kommentar ansehen armes deutschland   
 
+1 | -0
 
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02.09.2010 23:03 Uhr von de_waesche
punkt
Kommentar ansehen @rubberduck09   
 
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03.09.2010 00:39 Uhr von lu10
Ich sehe das Problem mit den unbezahlten Überstunden darin, dass es leider keine Straftat ist. Deswegen müsste ein AN dagegen klagen. Wer klagt, fliegt raus (die meisten AG schaffen es, auch langjährige AN rauszuschmeißen), je nach Beruf kann das schon sehr einfach sein.
Kommentar ansehen Gut so !!!   
 
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03.09.2010 10:41 Uhr von Zuckerfee
Ich wüsste gern mal, was für ein Laden das ist......

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