Hamm: Gericht hebt Kündigung wegen 1,8 Cent auf
In einer Verhandlung vor dem Landesarbeitsgericht Hamm wurde eine Kündigung für nichtig erklärt, die ein Arbeitgeber einem Angestellten ausgesprochen hatte, weil er seinen Elektroroller bei seiner Arbeit auflud.
Dem Arbeitgeber sind Stromkosten von 1,8 Cent entstanden (ShortNews berichtete).
Die Richter waren der Meinung, dass eine Abmahnung ausreichend gewesen wäre. Andere Mitarbeiter hätten beispielsweise auch ihre Handys in der Firma aufgeladen. Gegen die Entscheidung kann keine Revision eingelegt werden.