Fiskusprivileg vom Tisch - Kein Vorrang des Staates bei Insolvenzen
Die Einführung eines Fiskusprivilegs, d.h. eine Bevorzugung von Sozialversicherungen, Fiskus und Arbeitsagentur im Insolvenzfall, hatte zu einer heftigen Debatte geführt (ShortNews berichtete).
Finanzministerium (BMF) und Justizministerium (BMJ) haben sich nun darauf geeinigt, dieses Element des Sparpaketes aus dem Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes wieder zu streichen. Das BMJ hatte mit Blick auf den Sanierungsgedanken des Insolvenzrechts starke Kritik an der Regelung geübt.
Der bislang auf Staatssekretärsebene ausgehandelte Kompromiss sieht vor, das Fiskusprivileg durch eine Alternative zu ersetzen, die die geplanten 455 Millionen Euro an Mehreinnahmen bringt. Dadurch wird das Hauptinteresse des BMF gewahrt.