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24.08.10 19:24 Uhr
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Brunner-Prozess: Verteidigung sieht keine Mordmerkmale

Am heutigen Dienstag haben sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung ihre Schlussplädoyers im Prozess um den Tod von Dominik Brunner am Landgericht München gehalten. Obwohl die von den Angeklagten zugefügten Verletzungen nicht tödlich waren, hält die Staatsanwaltschaft am Mordvorwurf fest.

Sie forderte für Markus S. die höchstmögliche Jugendstrafe von zehn Jahren Haft wegen Mordes, Sebastian L. soll für acht Jahre hinter Gitter. Die Verteidigung sieht für Markus S. den Mordvorwurf nicht bestätigt und fordert für ihn sieben Jahre Haft.

Brunner habe mit seinem ersten Schlag eine Eskalation provoziert, außerdem sei Brunner an einem Herzfehler verstorben (ShortNews berichtete). "Hätte er diese Herzkrankheit nicht gehabt, würde er heute noch leben", so der Verteidiger. Das Urteil wird am 6. September erwartet.


WebReporter: Kamimaze
Rubrik:   Brennpunkte / Rechtsstreit
Schlagworte: München, Prozess, Mord, Verteidigung, U-Bahn-Schläger, Dominik Brunner
Quelle: www.welt.de
Meinung des Autors zum Thema:
 
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Ich verstehe den Verteidiger nicht, weshalb er 7 Jahre (!) fordert. Wie ist das denn, wenn man sich verbal streitet und ein Streitpartner stirbt dann aufgrund der Aufregung an einer Herzattacke - ist das dann auch Totschlag..???
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26 User-Kommentare Alle Kommentare öffnen

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24.08.2010 19:29 Uhr von HalloKaetzchen
....sie wollten nur spielen, aber bestimmt niemanden schaden.

"Hätte er diese Herzkrankheit nicht gehabt, würde er heute noch leben", so der Verteidiger."

Hätten diese Arschlöcher ihn nicht zusammen geschlagen, würde er auch noch leben.
Kommentar ansehen Bei den....   
 
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24.08.2010 19:55 Uhr von mario_o
... Kommentaren über mir fällt mir nichts mehr ein. Traurig, traurig - am besten gleich mit wegsperren.

Hier wurde Zivilcourage gezeigt. Die Todesumstände sind hier zwar auf Grund des Herzfehlers nicht eindeutig, jedoch kann ich den Staatsanwalt nachvollziehen. Wer weiß wie es geendet hätte, wenn es keinen Herzfehler gegeben hätte. Immerhin haben sie draufgeschlagen und sind auch vorher schon auffällig geworden.

Bin gespannt auf das Urteil und hoffe, dass die zwei weggesperrt werden - auch als Abschreckung für Andere!
Kommentar ansehen mario_o   
 
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24.08.2010 20:02 Uhr von anderschd
Na weggesperrt werden sie auf jeden Fall. Problem ist halt, wie lange. Wie es ausgegangen wäre wenn, ist irrelevant. Mord oder Totschlag, oder Köperverletzung mit Toedesfolge oder....oder, oder. Ich muß das zum Glück nicht entscheiden.
Kommentar ansehen @mario_o   
 
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24.08.2010 20:08 Uhr von cefirus
Kommentar ansehen @cefirus   
 
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24.08.2010 21:28 Uhr von mario_o
Die genaue Ausgangssituation ist doch größtenteils unbekannt, oder nicht? Man liest diesbezüglich immerwieder "Brunner beschütze Jugendliche von anderen Jugendlichen" (und ähnliches).

Weitere Zeugen haben dann ausgesagt, dass Brunner den ersten Schlag gemacht habe, jedoch von anderen Zeugenaussagen um sich zu verteidigen.

Natürlich ist es schwer nach solchen teils widersprüchlichen Aussagen Urteile zu sprechen. Für mich sind aber beispielsweise die Tritte der Jugendlichen auf den Kopf des Opfers, die von den den Täter erst bestritten aber letztendlich durch einen Gerichtsmediziner bewiesen worden sind, ein Indiz dafür, dass sie keine Kinder von Unschuld ist. Außerdem würde ich deswegen auch versuchen die Anklage wegen versuchten Totschlags aufrecht zu erhalten, denn mehre Tritte auf den Kopf eines am Boden liegenden Opfers sind für mich nichts anderes.

Wie gesagt... ich bin auf das Urteil gespannt und hoffe, dass es gerecht ausfallen wird. In der Haut der Richter möchte ich allerdings nicht stecken, das wird eine schwierige Entscheidung.
Kommentar ansehen @Autor   
 
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24.08.2010 21:30 Uhr von Schlottentieftaucher
Ich kann Deine Meinung, welche Du dort oben kundtust nicht teilen.
Wie kannst Du derartig üble Schlägerganster nur mit einer Streitattacke die verbal geführt wird vergleichen, was bist Du für ein Mensch?
Diese beiden Gangster sind übelste Gesellen, es fällt mir schwer diese Kreaturen als Menschen zu bezeichnen.
Sie wollten am hellichtem Tag andere übringens Kinder, denn solche Typen suchen sich ja immer die schwächeren aus berauben und haben diese geschlagen.
Es sind Wegelagerer und Räuber der untersten Schublade.
Wer andere Menschen gegen den Kopf tritt, nimmt den Tod oder zumindest irrreperable Gesundheitsschäden seines Opfern in Kauf.
Das Unrecht ist eindeutig bei diesen beiden jungen Rotzern zu suchen, es ist völlig richtig, daß die Staatsanwaltschaft beim Mordmotiv bleibt und für den Haupttäter 10 Jahre fordert.
Hoffentlich folgt das Gericht dieser Forderung und der Gangster fährt ein und sein Helfershelfer ebenfalls für 8 Jahre.
Wer so brutale Straftaten begeht dem wünsche ich ferner das er seine Haft bis auf den letzten Tag absitzt.

Ich bin hocherfreut, daß sich die Staatsanwaltschaft nicht von dem Geschwätz der Verteidigung und den den Gutachtern hat erweichen lassen und hoffentlich tut es auch der Richter nicht.
Offensichtlich hat sogar der Verteidiger erkannt, was er da für Verbrecher verteidigt, so das er zumindest ebenfalls 7 Jahre für gerechtfertig hält.

Bravo, es muß ein Ruck durch die deutschen Gerichte gehen, Schluß mit der Kuscheljustiz.
Kommentar ansehen @NekedTrue   
 
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24.08.2010 21:37 Uhr von Schlottentieftaucher
Ich staune immer wieder, was für entsetzliche Hetztkommentare hier einige ungestraft schreiben dürfen, aber was du hier abgezogen hast ist der Gipfel.

Du rechtfertigst hier völlig maßlose Gewalt und machst die Täter noch zu Opfern.
Entweder willst du hier nur trollen und Stimmung machen oder vertritts wirklich eine derartig aus meiner Sicht kranke Meinung.
Eigentlich müßte man dich gleich mit wegsperren für die Verunglimpfungen des Opfers, aber du kannst wohl nicht dafür?
Kommentar ansehen @Naked True   
 
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24.08.2010 21:38 Uhr von Registrator
Schon wieder weg? lol.
Kommentar ansehen ähh   
 
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24.08.2010 21:40 Uhr von misantroph
die verteidigung MUSS sowas sagen, sonst vertritt sie ihre mandanten nicht richtig. das hat mal wieder nichts mit kuscheljustiz zu tun.
Kommentar ansehen Das Leben der Jungs   
 
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24.08.2010 22:24 Uhr von DeeRow
ist jedenfalls gelaufen, egal, wie lange sie in den Knast wandern.

Denn: Sie müssen später mal erklären, wieso sie eine Lücke im Lebenslauf haben, bzw. wieso sie in der JVA waren. Und wenn das ein Chef dann hört, zumal der Fall bekannt ist,... tja, Jungs, war schön mit euch.

DAS ist meine Genugtuung, mir egal, ob sie 3 oder 15 Jahre bekommen.
Kommentar ansehen Das krasseste was ich ..   
 
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24.08.2010 22:28 Uhr von Schreiraupe
heut dazu in den nachrichten gehört habe war..

...wahrscheinlich wird der 18 Jährige Haupttäter mit Jugendstrafrecht verurteilt weil bei ihm eine sogenannte "Reifeverzögerung" vorläge -.-

So nennt man das also heutzutage in Deutschland wenn ich als volläjhrige Person einen Menschen gegen den kopf trete...und natürlich kann man in diesem Alter von keinem Menschen verlangen das er weiß dass dadurch ein Mensch sterben könnte...kotzn könnt ich...
Kommentar ansehen Wenn ich   
 
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24.08.2010 23:26 Uhr von backuhra
hier lese, dass irgendwelche Spinner diese Kriminellen noch in Schutz nehmen kriege ich wirklich Wut im Bauch. Herzfehler oder nicht, diese beiden Jungen HABEN seinen Tod verursacht und sie MÜSSEN lange dafür ins Gefängnis!!!

[ nachträglich editiert von backuhra ]
Kommentar ansehen Jaja, dann eben kein Mord...   
 
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25.08.2010 04:52 Uhr von shadow#
Die 10 Jahre müssen trotzdem für jeden von denen drin sein!
Kommentar ansehen @Kamimaze   
 
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25.08.2010 10:05 Uhr von Schreiraupe
echt ma..was fällt diesem vollidioten auch ein zivilcourage zu beweisen un ein gruppe von kleinen kindern von hirnlosen assis zu beschützen...selber schuld !!!...Jeder weiß doch das er mit scheuklappen draußen rumzulaufen un sich nur um seine eigenen probleme zu kümmern hat.....

omg typ...hör bitte auf zu reden .-.-
Kommentar ansehen @Kamimaze   
 
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25.08.2010 10:29 Uhr von Schlottentieftaucher
Du schnallst es nicht, oder?

Wieso hat sich Brunner in etwas eingemischt was ihm nichts angeht?
Du gehörst wohl zu jenen Leuten die wegsehen, wenn irgendwelche hinrlosen Schlägertypen Kinder in der S-Bahn schlagen und berauben wollen.
Du schreibst weiter das der Typ sinngemäß an der Schlägerei nicht krepiert wäre, es ist unerträglich und unglaublich wie abwertend hier solche User wie du einer bist hier schreiben und hetzen dürfen.
Woher weißt du ob du nicht auch mal in eine Siuation kommst und auf die Hilfe von anderen angewiesen bist.
Das kann der Fall sein, wenn dich andere bedrohen oder schlagen wie es hier der Fall war aber auch sonst kann jeder zu jederzeit in eine Notsituation kommen.
Hoffentlich helfen dir dann andere und mischen sich ein und haben eine weniger dreckige Einstellung zum Leben welche du hier vertrittst und sagen was geht uns dieser kerl an.
Denk mal drüber nach falls du denken kannst und erspare uns jetzt irgendwelche coolen Sprüche.

[ nachträglich editiert von Schlottentieftaucher ]
Kommentar ansehen Es passiert..   
 
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25.08.2010 11:57 Uhr von Schreiraupe
höchst selten dass ich Kommentare bei SN vom Schlottentieftaucher nur zustimmen kann ^^..
Kommentar ansehen Jemand gegen den Kopf treten   
 
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25.08.2010 12:42 Uhr von U.R.Wankers
die bewusstlos auf dem Boden liegt ist also kein Mordmerkmal? Das gibt ernsthaft zu denken. Wer so etwas tut, nimmt meiner Meinung nach schwerste Verletzungen und den Tod des Opfers billigend in Kauf.

"Hätte er diese Herzkrankheit nicht gehabt, würde er heute noch leben" Nun ja, das würde ich als Verteidiger auch behaupten.
Kommentar ansehen Kein Vorsatz?   
 
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25.08.2010 18:19 Uhr von Sijamboi
Eine dieser Bubbis hat sich extra den Schlüsselbund in die Hand genommen, damit er noch fester zuschlagen kann und seine Schläge noch mehr Schaden zufügen. Das ist also kein Vorsatz (eines der 3 Mordmerkmale)?

Man sollte die Vögel die höchste Strafe geben, die nach dem gesetzbuch möglich ist und sie keinen Tag früher aus der Haft entlassen.

Und den Eltern dieser Rotzbuben würde ich mal fragen gehen, was sie bei der Erziehung falsch gemacht haben, damit aus den Kindern Totschläger wurden...
Kommentar ansehen Ihr rafft es wohl nicht...?   
 
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26.08.2010 08:28 Uhr von Kamimaze
> "die bewusstlos auf dem Boden liegt ist also kein Mordmerkmal?"

Juristisch entscheident ist, OB Brunner direkt an den Schlägen und den daraus resultierenden Verletzungen gestorben ist oder nicht und da er dass nach meiner Kenntnis NICHT ist, ist es auch kein Mord und auch kein Totschlag und auch keine gefährliche KV mit Todesfolge.

Die Staatsanwaltschaft konnte nicht mehr anders, sie hätte ihr Gesicht verloren, wenn sie eingeknickt wäre.

Nun, wir werden ja sehen, wie das Urteil am 6. September ausfällt, ich bleibe auf jeden Fall am Fall... ;)
Kommentar ansehen @Kamimaze   
 
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26.08.2010 10:41 Uhr von Schlottentieftaucher
Wenn du das alles so genau weißt und der Staatsanwaltschaft unterstellst sie hätte das Gesicht verloren, dann wärst du sicher ein guter Jurist geworden?
Über deine juristischen Kenntnisse kann jeder nur staunen, wenn du zu entscheiden hättest, oh mein Gott!!!
Kommentar ansehen @Schlottentieftaucher   
 
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26.08.2010 14:04 Uhr von Kamimaze
und deine intellektuellen Fähigkeiten kann man ja schon an deinem Nick ablesen... ;)
Kommentar ansehen ....   
 
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26.08.2010 21:05 Uhr von Schreiraupe
"und deine intellektuellen Fähigkeiten kann man ja schon an deinem Nick ablesen... ;) "

das sagt jemand der keine Argumente mehr hat ...
Kommentar ansehen @Schreiraupe   
 
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27.08.2010 08:29 Uhr von Kamimaze
Nö, ich hab nur nicht länger Lust, auf diesem Niveau zu diskutieren.
Wie schon geschrieben, warten wir den 6. September ab, wenn das Urteil fällt...
Kommentar ansehen @Kamimaze   
 
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27.08.2010 10:10 Uhr von Schreiraupe
wo ist bitte ein unteres Niveau bei den Beiträgen hier von Schlottentieftaucher zu erkennen? Er ist nur nicht deiner Meinung und ist am diskutieren...genauso wie du.

Was hingegen das Niveau der sonstigen Beiträge von Schlotti angeht würd ich dir sogar recht geben..aber hier eigentlich nicht o.O
Kommentar ansehen Sijamboi   
 
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27.08.2010 17:30 Uhr von Falap6
Vorsatz ist kein Mordmerkmal. Ein Totschlag ist wie Mord eine vorsätzliche Tötung.

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