Bundesfinanzministerium: Einlagensicherungsgarantie gilt nicht für Noa-Bank
Nach der Schließung der deutschen Noa-Bank von der Finanzaufsichtsbehörde Bafin, herrscht nun bei den Sparern die Verunsicherung, ob Einlagen bei dieser Bank, die über die 50.000 Euro der gesetzlichen Einlagensicherung liegen, auch ausgezahlt werden.
Am 5. Oktober 2008 gab die Bundeskanzlerin Angela Merkel eine Regierungserklärung ab, in der sie die Spareinlagen der Bürger bei den Banken garantierte. Eine Erklärung des Bundesfinanzministeriums zum Fall der Noa-Bank stellt diese Aussage nun aber in Frage.
Auf Nachfrage erklärt dazu ein Sprecher des Finanzministeriums, dass die Regierungserklärung von Angela Merkel zur Beruhigung der Sparer in der Zeit der Finanzkrise 2008 gemacht wurde und die aktuellen Ereignisse um die Noa-Bank damit in keinem Zusammenhang stehen.