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16.07.10 15:29 Uhr
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Prozess um Tod von Dominik Brunner: Freund der Angeklagten sagt aus

Ein Zeuge der beiden Angeklagten im Fall Dominik Brunner hat heute im Prozess gegen sie ausgesagt.

Der 50-jährige Manager Brunner wurde von den beiden Jugendlichen zu Tode geprügelt, nachdem er andere Jugendliche vor den Angeklagten beschützt hatte.

Der Zeuge bestätigte die Aussagen der Angeklagten, war aber selbst nicht bei der Schlägerei dabei.


WebReporter: Truman82
Rubrik:   Brennpunkte / Schlagzeilen
Schlagworte: Prozess, Zeuge, Aussage, Dominik Brunner, Zeugenaussage
Quelle: www.dnews.de
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5 User-Kommentare Alle Kommentare öffnen

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16.07.2010 16:51 Uhr von Schlottentieftaucher
groß zu verhandeln.

Rein die beiden Schwachmaten in den Knast, der Jugendliche die Höchstrafe 10 jahre und der ältere Idiot am besten für immer.

Und in der Haft schwer arbeiten, damit sie den Hinterbliebenen Schmerzensgeld zahlen können - 10 Stunden am Tag körperliche Schwerstarbeit (am besten wie in den Staaten, dort werden Häftlinge in Ketten zur Arbeit geführt).

Wer auf der Straße andere totschlägt, der kann arbeiten bis die Knochen brechen, erfüllen sie die Norm nicht, dann gibt es abends nichts zu fressen.

Und als Zelle reicht auch eine Zelle mit Schlafgelegenheit, Stul, Tisch und einen Eimer für die Notdurft.
Mehr brauchen diese Lumpen nicht - nichts von wegen Fernsehen, Spielkonsole oder Sport in der Haft - wäre ja noch schöner.

Jugendliche Gewalttypen sollen täglich nach der Arbeit die Wände ihrer Zeller anstarren und so richtig abkotzen.
Kommentar ansehen weg mit diesem abschaum   
 
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16.07.2010 17:28 Uhr von Beef Steve
wie behindert dieses argument ist, er hätte sie geschlagen und damit den streit angefangen. jeder der schonmal ähnliche asis auf der straße gesehen hat kann sich denken wie das abgelaufen ist. die zwei herrschaften sind die ganze zeit ganz nah an ihm ran hinter ihm her, haben ihn permanent dumm angemacht und beleidigt, dann hat er irgendwann als einer ihnen zu nahe gekommen ist den kopf von demjenigen weggedrückt. dann heißt es sofort "ey was packst du misch an du spasti" und sie fangen an drauf los zu kloppen. ich hoffe auf höchststrafe für beide. aber am ende wird es auf 5-6 jahre für den 17 jährigen und 10 jahre für den anderen hinauslaufen "um ihren ihre zukunft nicht zu verbauen", und beide werden nach der hälfte der zeit wegen guter führung entlassen.
Kommentar ansehen war doch klar   
 
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16.07.2010 19:53 Uhr von ImmerNurIch
erst morden und dann jammern, wenn es ernst wird.

Selbst wenn der Getötete zuerst geschlagen hat, dann wäre es die straflose "Nothilfe". Aber rechtfertigt ein Schlag, ausgeteilt warum auch immer, dass dann zwei gegen einen losprügeln, bis der Mann verreckt?
Nein -- daher sollten beide Täter mit der allerhärtesten möglichen Strafe belegt und im Knast zu denen gesteckt werden, die sich diese Vögel ordentlich zur Brust nehmen.
Kommentar ansehen seltsame Argumentation   
 
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17.07.2010 08:49 Uhr von U.R.Wankers
"laut Aussage der Täter mussten sich die Jugendlichen verteidigen, weil Brunner zuerst angegriffen hat? "

Dann haben sie ihn wohl versehentlich umgebracht, indem sie auf den Kopf des am Boden Liegenden weiter eingetreten haben? Hat man sich als Angegriffener gefälligst wehrlos zu Tode prügeln zu lassen?

Insgesamt halte ist das Trio wenig glaubwürdig:

"Markus S. ausgesagt, er habe vor der Tat zweieinhalb Liter Bier und etwa eine halbe Flasche Wodka getrunken. An das Geschehen am S-Bahnhof könne er sich deswegen zum größten Teil nicht mehr erinnern, sondern habe einen "Filmriss" gehabt. Die befragten Polizisten hatten jedoch durchweg angegeben, die Angeklagten hätten weder alkoholisiert gewirkt noch hätten sie sichtbar unter Einfluss von Drogen gestanden.."
Kommentar ansehen schöner Anteil bei   
 
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17.07.2010 10:15 Uhr von quade34
der Urteilsfindung, wenn die Aussage eines Verbrechers einen anderen Verbrecher entlasten darf. Täterschutz vor Opferschutz? Die Eltern der Verbrecher sind...ja was?mitschuldig, zu bedauern, zu verurteilen? Es wird wohl wieder einmal Recht gesprochen werden und die Gerechtigkeit bleibt auf der Strecke. Mein Beileid den Angehörigen des Opfers.

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