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14.07.10 17:12 Uhr
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München: Neue Details im Dominik-Brunner-Prozess - Das Opfer schlug wohl zuerst zu

Was sich am gestrigen Dienstag noch wie ein feiges Beschönigen oder Herausreden der Angeklagten anhörte, scheint inzwischen der Wahrheit zu entsprechen. Zeugen sagten vor dem Landgericht München aus, dass Brunner die Jugendlichen zuerst geschlagen habe.

Eine Zeugin berichtete, dass das spätere Opfer Dominik Brunner "in Drohgebärde" und "aggressiver Haltung" vor den Jugendlichen gestanden habe. Der Polizei meldete sie später, dass ein älterer Mann einen Jugendlichen gegen einen Waggon der S-Bahn gestoßen habe.

Der Angeklagte Markus S. habe während der Auseinandersetzung mit Brunner den ersten Schlag ins Gesicht abbekommen, wodurch er im Gesicht blutete. Möglicherweise hat der Getötete durch sein Auftreten die Situation zum Eskalieren gebracht.


WebReporter: Kamimaze
Rubrik:   Brennpunkte / Rechtsstreit
Schlagworte: München, Prozess, Opfer, Dominik Brunner, Gewaltverbrechen
Quelle: www.spiegel.de
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13 User-Kommentare Alle Kommentare öffnen

Kommentar ansehen @ TonyBender   
 
+25 | -3
 
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14.07.2010 17:31 Uhr von PatMcGuinness
Gehen wir mal für Dich davon aus er hätte provoziert und als Erster geschlagen. Dann hätte er sich ggfs. nicht beschweren können danach mit nem brummenden Schädel da zu stehen.

Rechtfertigt das dann auch die 40+ Tritte gegen ihn als er wehrlos am Boden lag? Fällt das auch unter Notwehr?

[ nachträglich editiert von PatMcGuinness ]
Kommentar ansehen Ok, dann fällt die   
 
+10 | -4
 
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14.07.2010 17:42 Uhr von anderschd
Mordanklage vllt aus.
Aber eine lange Haftstrafe wäre trotzdem angebracht.
Wer garantiert für die zukünftigen Taten der Beiden, dass sowas nicht wieder vorkommt? Also weg mit den Zweien, lange.

Ich tippe auf 5-7 Jahre.

[ nachträglich editiert von anderschd ]
Kommentar ansehen Blöder   
 
+18 | -2
 
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14.07.2010 17:45 Uhr von kingoftf
Idiot, was wagt er es auch, sich einzumischen, wenn die ein paar andere Jungendliche verprügeln wollten.
Dann waren die XX Fusstritte doch nur Notwehr, schließlich hat er am Boden liegend noch gezuckt.
Klare Sache: Freispruch und Schadensersatz von der Familie des "Angreifers"

Immer das übliche Gejammer von solchen Evolutionsbremsen.
Schlechte Kindheit, Suff, "Wir wollten ja nix tun..."

So kommen die dann trotz etlicher vorheriger Festnahmen mal wieder mit 6 Monaten auf Bewährung und 200 Sozialstunden auf Hawaii zwecks Resozialisierung davon.

Feiges Pack, ab in den härtesten Knast in eine 8-Zelle und schön Seife aufheben unter der Dusche.

Und die Verteidiger von diesem Abschaum sollten sich schämen, unfassbar, dass die noch morgens in den Spiegel gucken können, ohne spontan zu kotzen.

[ nachträglich editiert von kingoftf ]
Kommentar ansehen übel   
 
+5 | -4
 
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14.07.2010 17:46 Uhr von LoneZealot
Das grosse Problem des "ersten Schlages", damit sind die meisten Richter komplett überfordert.

NICHT IMMER ist der Schuldige der der den ersten Schlag macht, das können Leute die Kampferfahrung haben und abschätzen können was im Bruchteil einer Sekunde passieren wird wenn sie nicht zuerst zuschlagen.

Sehr tragischer Fall, der Mann hat doch nachträglich das Bundesverdienstkreuz erhalten, ob ihm das posthum aberkannter wird?
Kommentar ansehen Aus der FAZ   
 
+6 | -1
 
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14.07.2010 18:10 Uhr von anderschd
"Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft sagte am Rande des Prozesses, es hätten sich bereits einige falsche Angaben im Geständnis gezeigt. So gaben die befragten Polizisten durchweg an, dass ihnen keine Alkoholisierung oder ein Rauschgiftmissbrauch bei den Angeklagten aufgefallen sei. Markus S. hatte dagegen ausgesagt, er habe vor der Tat zweieinhalb Liter Bier und gut eine halbe Flasche Wodka getrunken. An das Geschehen am S-Bahnhof könne er sich darum zum größten Teil nicht mehr erinnern." ENDE

Wird sowas nicht sofort getestet?
Kommentar ansehen Naja wenn man schon   
 
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14.07.2010 18:13 Uhr von fuxxa
den ersten Schlag macht, dann sollte dieser auch gleich sitzen wie ne Bombe, so dass der Typ nicht mehr aufsteht und sein Kumpel gleich die Hosen voll hat. Wenn man zwei 17jährige nicht schafft, dann hätte er es besser sein lassen sollen.
Wenn der Anführer von nem Haufen Jugendlicher gleich so ne Bombe bekommt, dass man den Kiefer knacken hört oder der Kehlkopf eingedrückt ist, dann macht der Rest in der Regel auch nichts mehr und hat erstmal Respekt.
Kommentar ansehen Jetzt mal völlig wertfrei für Herrn Brunner,   
 
+1 | -0
 
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14.07.2010 18:29 Uhr von w0rkaholic
in solch Situationen ist es angebrachter, die Arme in die Höhe zu halten, etwa auf Augenhöhe und ca. 20 bis 30 cm vom eigenen Kopf entfernt, mit den Handflächen offen zum Aggressor bzw. zu den Aggressoren.

Diese Haltung wirkt nicht bedrohlich, sogar "entspannend", schützt aber den eigenen Kopf vor Angriffen von vorne und ermöglicht eine schnelle Reaktion (viel besser, als die Hände unten zu halten oder gar hinter dem Rücken oder in den Taschen).
Kommentar ansehen Also keine Mordanklage...   
 
+6 | -0
 
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14.07.2010 18:39 Uhr von shadow#
Das ändert aber nichts daran dass sie den Mann zu zweit totgetreten haben und die Urteile dementsprechend ausfallen müssen.
Kommentar ansehen kingoftf   
 
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14.07.2010 18:39 Uhr von DeeRow
Abgesehen davon, dass du anscheinend Rache üben willst, anstatt RECHT auszuüben, zitiere ich:

"Feiges Pack, ab in den härtesten Knast in eine 8-Zelle und schön Seife aufheben unter der Dusche."

Genau, und wenn sie rauskommen gehts so weiter... schöner Plan. Also wenn es nur das und Hawaii gibt, wäre ich für Hawaii. Man sollte ja auch mal an später denken.

Knast sollen sie haben, wegen der Überreaktion und des Todes des Mannes. Aber du willst sie bestrafen, als ob sie das von vorneherein geplant haben. Das ist doch Blödsinn.
Kommentar ansehen Weniger ist nicht immer mehr...!   
 
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14.07.2010 20:34 Uhr von gather72
@das habe ich vorher schon gesagt
Was hast du vorher schon gesagt? Das es "inzwischen der Wahrheit zu entsprechen" scheint, dass Herr Brunner einen bevorstehenden Angriff abgewehrt hat oder was? Dein Kommentar ist schon ziemlich armselig sowie der ganze "shortnews" Artikel. Der Inhalt des Artikel ist aus dem Zusammenhang gerissen! Und spiegelt nicht den vollständigen Sachverhalt wieder. Shortnews kann "short" sein, aber bitte nicht wichtige Aussagen weglassen. Es wurde ja zum Glück vor Gericht alles im Zusammenhang dargestellt!
Kommentar ansehen .   
 
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14.07.2010 21:54 Uhr von Treibeis
Kommentar ansehen Als ich in dem Alter war...   
 
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15.07.2010 08:18 Uhr von bbboys
gab es immer den Ehrencodec : Wer am Boden liegt hat verloren - und es ist vorbei - leider haben diese beiden Burchen wohl die Einstellung gehabt : Solange er noch atmet....tja das hat er dann leider nicht mehr.....
Kommentar ansehen Und das rechtfertigt, ihn zu ermorden??   
 
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15.07.2010 09:31 Uhr von wok!
Er hat also einen der W*chser geschubst?!
Die beiden haben ihn aber totgetreten. Das ist ja wohl ein Unterschied.
Ekelhaft, wie wieder mal die Täter zu Opfern gemacht werden sollen.

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