Bundesgerichtshof: Gentests an Embryonen nicht strafbar
Am heutigen Dienstag hat der Bundesgerichtshof das von Medizinern und Ethikern mit Spannung erwartete Urteil zur Präimplantationsdiagnostik gesprochen. In bestimmten Fällen, wenn bei Paaren eine Veranlagung zu schweren Erbschäden vorhanden ist, dürfen gesunde Zellen selektiert werden.
Ein Mediziner hatte sich, um rechtliche Klarheit zu bekommen, nach einigen solchen Behandlungen selbst angezeigt.
Kritiker befürchten hier einen Schritt Richtung "Designerbaby", da es mit dieser Technik möglich wäre, beispielsweise das Geschlecht des Kindes vorab zu bestimmen.