Psychotherapie bei Darmkrebs verschrieben: Ärztin muss zahlen
Weil sie ein Darmkrebsleiden nicht rechtzeitig erkannt hat, muss eine Ärztin aus Göttingen 70.000 Euro Schmerzensgeld sowie einen monatlichen Betrag von 650 Euro zahlen.
Die 35-jährige Patientin war schon seit ihrer Kindheit in Behandlung der Ärztin und vertraute ihr uneingeschränkt.
Sie war mit akuten Schmerzen im Unterleib zur Ärztin gekommen und bekam eine Psychotherapie verschrieben. Die Frau starb an Darmkrebs. Laut dem Gericht hätte der Tod der Frau verhindert werden können.